Genner Ruth · Nationalrat · 2002-10-02
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Gerade wenn man, wie Herr Kofmel, den Markt in den Vordergrund stellt sowie die Wahlfreiheit der Konsumenten - wir haben jetzt bei Artikel 6bis beschlossen, dass die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht beeinträchtigt werden darf -, dann müssen wir auch eine gute Trennung der Warenflüsse garantieren.
Die grüne Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit und verlangt damit erstens, dass Produkte, die gentechnisch verändert worden sind, einen separierten, eigenen Warenfluss haben müssen, dass zweitens alle Vorkehrungen zu treffen sind, damit andere Produkte, die gentechnisch nicht verändert worden sind, nicht verunreinigt werden, und dass drittens diese Massnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden sollen. Diese Vorschriften sind übrigens EU-kompatibel. Genau solche Vorschriften kennen wir auch aus dem Biobereich, in der Biolandwirtschaft. Man kann jetzt sagen, das töne vielleicht einfach und sei gut machbar, aber es hat eine komplexe Dimension. Wenn wir uns irgendwo einig sind, Herr Kofmel, dann in dieser Hinsicht.
Zur Warenflusstrennung: Auf den Landwirtschaftshöfen kennen wir bereits heute klare Trennungen zwischen konventionell arbeitenden Bauern und Biobauern. Die Bioverordnung des Bundes schreibt eine klare Trennung von Biobauernhöfen und konventionell arbeitenden Höfen mit entsprechenden Kontrollen vor. Führen wir nun noch die GVO-Praxis ein - Freisetzung und entsprechender Anbau in der Landwirtschaft -, dann bedeutet das, dass wir letztlich in der schweizerischen Landwirtschaft drei Warenflüsse haben, mit einer entsprechenden Logistik und mit einer entsprechenden Komplexität der Abläufe. Das ergibt insbesondere für die verarbeitenden Betriebe, die effektiv drei Warenflüsse nebeneinander werden haben müssen, eine sehr hohe Anforderung und entsprechend auch Möglichkeiten von Verwechslungen. Aus Produzentensicht ist es nicht unproblematisch, drei Warenflüsse nebeneinander zu haben: Es ist teuer, aber es ist machbar.
Alle Vorkehrungen sind zu treffen, dass Verunreinigungen unmöglich sind; das ist klar. Wenn wir die Konsumenten wählen lassen wollen, dann müssen wir ihnen die Produkte garantieren, die sie auch haben wollen. Wir kommen im nächsten Artikel auf die Deklarationspflicht zu sprechen. Das heisst auch, dass wir entsprechende Vorkehrungen dafür treffen müssen, dass die Warenflüsse nicht nur getrennt sind, sondern dass es auch nicht zu Verunreinigungen kommen kann.
Ein Hauptgrund, warum es in der Schweiz möglicherweise sehr einfach zu Verunreinigungen kommt, ist die Kleinräumigkeit der schweizerischen Landwirtschaft; wir müssen eben fürchten, dass bereits mit Pollenflug Übertragungen möglich sind - nicht nur bei der Produktion, sondern bereits bei der Herstellung von Saatgut. Wir hegen die ganz besonderen Bedenken, dass gentechfreie Pflanzen durch Übertragungen infiziert werden, dass beim Genom Vermischungen möglich werden. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns jetzt so sehr für das Moratorium einsetzen. Diese Fragen sind nämlich nicht geklärt. Sie sind auch bezüglich der Interaktivität im Ökosystem nicht geklärt. Die Frage ist, wo wir schliesslich nachher die Grenze ziehen.
Sie sagen jetzt einfach, Herr Kofmel, Nulltoleranz sei ein Aspekt, den wir sowieso abschreiben müssten. Aber wann bezeichnen wir dann ein Produkt als GVO-frei, wann ist es ein Produkt, das wir noch als das tolerieren können? Wenn GVO-Spuren nachher auftreten, stellt sich die Frage, woher diese Spuren kommen. Kommen sie vom Feld, kommen sie aus der Produktion? Da ist die Systematik dieser Komplexität evident. Die Potenziale der Vermischungen sind in unserer kleinräumigen Landwirtschaft und nachher in den kleinen Verarbeitungsbetrieben vergleichsweise sehr hoch; das Potenzial, dass es zu Verunreinigungen kommt, ist sehr gross.
Die Nachvollziehbarkeit der Warenflusstrennung, die logistischen Massnahmen, die getrennten Lager, die Zwischenreinigungen, die möglich sind, das sind alles Aspekte, die kontrolliert werden können. Aber wie gesagt: Unsere Bedenken sind eigentlich die, dass es bereits auf dem Feld draussen zu Verunreinigungen kommt. Trotzdem müssen wir alle Massnahmen treffen, dass die Warenflusstrennungen klar garantiert sind, weil wir sonst nachher keine saubere Deklaration treffen können.
Deshalb bitte ich Sie, unbedingt der Mehrheit zuzustimmen und das, was die Minderheit will, nicht so stehen zu lassen.