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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-05-04

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04

Wortprotokoll

Die Unterstützung der Airlines Swiss und Edelweiss durch einfache Bürgschaften des Bundes ist richtig und wichtig. Es stehen zahlreiche Arbeitsplätze und erhebliche volkswirtschaftliche Interessen auf dem Spiel. Es ist aber ebenso wichtig, dass die Reisebranche als Ganzes nicht vergessen geht. Letztlich sind die Luftfahrt und die Reisebranche insgesamt in der Wertschöpfungskette voneinander abhängig. Es kann nicht sein, dass grosse Airlines unterstützt werden, währenddem in der Reisebranche, einer Branche mit einem Vollzeitäquivalent von über 8000 Arbeitsplätzen, Hunderte kleine Reisebüros im Regen stehen gelassen werden.

Ursprung unseres Antrages bildet eine Regelung im Pauschalreisegesetz, wonach Kunden von Reiseveranstaltern Anspruch auf eine umgehende und volle Rückerstattung bezahlter Beträge in bar haben, und zwar für Reisen mit Abflugdatum seit dem 14. März 2020, die aufgrund des Coronavirus annulliert werden mussten. Die Beträge sind in bar zurückzubezahlen, Gutscheine funktionieren nicht. Diese Regelung stürzt Hunderte Reiseveranstalter innert Kürze in grosse Liquiditätsengpässe und Existenzprobleme, dies, weil die Kundengelder bereits an weitere Dienstleistungsträger der Reisebranche im In- und Ausland weitergegeben werden mussten und von diesen weitestgehend nichts zurückerstattet wird. In einem Satz: Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden Geld zurückzuzahlen, das sie nicht mehr haben.

Wie publik wurde, verweigern vor allem Fluggesellschaften die Rückzahlungen an die Reisebüros. Die Vorleistungen der Reisebüros machen rund 85 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Es ist auch deshalb wichtig, dass die Reisebüros [PAGE 429] ihren Rückzahlungsverpflichtungen gemäss Pauschalreisegesetz nachkommen können, um für die Zukunft keine Kunden zu verlieren.

Es gibt Stimmen, die monieren, der Minderheitsantrag bevorzuge Reisebüros. Diese Kritik ist unbegründet. Eine Differenzierung lässt sich rechtfertigen. Wie erwähnt, unterliegen Reisebüros einem gesetzlichen Zwang, ihren Kunden die einbezahlten Beträge in bar zurückzuzahlen. Zudem beliefe sich der Betrag unter Einbezug aller Kunden auf rund 800 Millionen Franken. Am liebsten hätten wir auch Direktbuchende in diesen Antrag einbezogen. Diese 800 Millionen Franken würden aber den Bogen überspannen und einen erheblichen Teil der Liquidität bei den Airlines gleich wieder wegfressen. Bei den Reisebüros geht es noch um einen Viertel dieses Betrages, also um gut 200 Millionen Franken. Dieser Betrag wurde bei der Berechnung der Liquiditätsbedürfnisse der Airlines berücksichtigt. Ich bitte Bundesrat Maurer, bei seinen späteren Ausführungen noch darauf zurückzukommen - besten Dank.

Es ist zu betonen, dass es sich unbestrittenermassen um Schulden der Airlines handelt, die ohnehin zurückerstattet werden müssen. Die Frage ist einfach, wann. Es geht um die Frage, in welcher Priorität die Reisebüros ihr Geld erhalten, um nicht in Konkurs zu gehen. Die Frist in unserem Minderheitsantrag wurde bewusst auf den 30. September 2020 gelegt und so abgestimmt auf das Ende des Rechtsstillstandes für die Reisebranche, der in dieser Session voraussichtlich noch bewilligt werden wird. Der Rechtsstillstand allein bringt den Reisebüros aber nichts. Er nützt den Reisebüros nur dann etwas, wenn sie im Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstillstandes, also am 30. September, auch über genügend finanzielle Mittel verfügen und in der Lage sind, ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Kunden die Beträge zurückzuzahlen. Dafür selber Kredite aufzunehmen, ist gerade für die zahlreichen kleinen Reisebüros, insbesondere in der aktuellen Zeit und angesichts der bescheidenen Margen in der Reisebranche, mit erheblichen Risiken verbunden und deshalb keine Option.

Ich danke für die Unterstützung des Minderheitsantrages.