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preparatory:AB 260136

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-04

Wortprotokoll

Ich habe keine andere Meinung zur Fristverlängerung und zu den Zinsen als vorher. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass wir alle diese Gesuche wirklich auch prüfen, aber noch nicht eine wirkliche Übersicht über die Branchen, die Höhe usw. haben, um das genau zu beurteilen. Sie müssen immerhin noch wissen, dass wir in den Anfangstagen bis zu 12[NB]000 Gesuche pro Tag hatten - das muss aufgearbeitet werden. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, die Rückzahlungsfrist zu verlängern, weil die Mehrheit der Kreditnehmer das nicht will; bei den Zinsen müssen wir das ja auch wieder mit den Banken anschauen. Ich würde noch einmal sagen: Wenn Sie diese Motionen annehmen, dann würden wir sie im Rahmen der Gesetzesarbeiten umzusetzen versuchen. Sofern der Ständerat gleicher Meinung ist, kommt das dann Ende August in der Gesetzesvorlage zu Ihnen.

Ich sage noch ein Wort zum Einsichtsrecht bei Solidarbürgschaften. Auch diese Motion (20.3149) ist aus unserer Sicht nicht notwendig, weil die Bürgschaftsgenossenschaften über sämtliche notwendigen Angaben verfügen. Aufgrund der Verordnung und von Kreditvereinbarungen können sie bei den Kreditnehmern und den Banken jederzeit alle benötigten Informationen einholen. Die Verordnung - Sie können das ja auch nachlesen - sieht zudem die Befreiung vom Bankkundengeheimnis, vom Amtsgeheimnis und vom Steuergeheimnis vor. Die Verordnung sieht also vor, dass man hier entsprechend Einblick haben kann. Wenn die Bürgschaft gezogen wird, dann gehen ohnehin sämtliche Rechte der Bank an die Bürgschaftsorganisation über. Ob die Bürgschaftsorganisation alle diese Daten von Zehntausenden von Bürgschaften braucht, bevor sie allenfalls zum Zuge kommt, ob diese Datensammlung dann wirklich notwendig ist, darüber kann man ja auch noch streiten.

Die Bürgschaftsorganisation ist gemäss Rechtslegungsrecht eine Gläubigerin mit schutzwürdigem Interesse. Sie kann also Einsicht in die Geschäfts- und Revisionsberichte nehmen, ebenfalls in Liquiditätsplanung und diesen Bereich. Aus unserer Sicht bringt diese Motion keinen Mehrwert, weil das, was Sie fordern, in der Verordnung bereits vorgesehen ist. Wir können auch nicht mehr machen, als wir schon gemacht haben, weil das dem entspricht, was Sie wollen.

Daher ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, dass Sie diese Motion annehmen.

[VS]

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