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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2020-05-05

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Wir haben heute ein Geschäft vor uns, das gestern im Ständerat ohne Änderung durchgegangen ist. Das Ziel ist, eine Rechtsgrundlage für Beteiligungen des Bundes an bestimmten flugnahen Betrieben zu schaffen. Heute geht es also um alles in der Luftfahrt, was nicht fliegt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu der hochtrabenden Diskussion, die wir gestern in Bezug auf die Swiss und die Edelweiss hatten. Heute bleiben wir am Boden.

Wir haben ein Ziel mit dieser Vorlage. Das Ziel ist, dass wir einen unterbruchsfreien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen gewährleisten können. Der Bundesrat hat klar ausgesagt, auch in der Botschaft, dass diese Betriebe, inklusive z. B. Unterhalts- und Cateringbetriebe, systemrelevanten Charakter haben - das in Bezug auf die Landesflughäfen.

Vergessen dürfen wir aber nicht: Die Luftfahrt umfasst mehr als nur die Landesflughäfen. Wir haben auch Regionalflughäfen, General Aviation usw. Das ist heute nicht das Thema, aber diese Bestandteile sind auch im Gesamtsystem der Luftfahrt integriert und tragen dazu bei, dass die Luftfahrt so funktioniert.

Es ist in der Tat so, dass wir heute eine Gesetzesänderung machen müssen, weil momentan die gesetzliche Grundlage nicht reicht, um die Landesflughäfen und die flugnahen Betriebe entsprechend unterstützen zu können. Damit Sie ein Gefühl dafür erhalten, wie systemrelevant diese Betriebe und dieses Gesamtsystem sind, möchte ich Ihnen nur einige wenige Fakten mit auf den Weg geben: Rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen sind auf die Luftfracht im ganz allgemeinen Sinn angewiesen. Mehr als ein Drittel der Warenexporte, gemessen nach ihren Werten, wird über die Landesflughäfen respektive über die Luftfracht exportiert. Die Wertschöpfung beträgt im Jahr etwa 30 Milliarden Franken.

Die Änderung dieses Luftfahrtgesetzes betrifft die Artikel 102a - das ist der neue, grosse Artikel - und auch einen Teil von Artikel 103. Es gilt das ganz einfache Grundprinzip, dass sich der Bund auf der einen Seite an diesen flugnahen Betrieben beteiligen kann und sich auf der anderen Seite bei den Landesflughäfen und anderen Firmen in Form von Finanzhilfen engagieren kann. Alle weiteren Bestimmungen - wie die Ausrichtung der Finanzhilfen zu erfolgen hat oder wie zum Beispiel Beteiligungsmodalitäten ausgestaltet sind - sollen vom Bundesrat geregelt werden. Wichtig scheint mir, wenn es um Finanzhilfen geht, auch die Aussage, dass hier beim Zins im Gegensatz zu den Corona-Krediten nicht ein Null-Prozent-Regime vorgesehen ist, sondern marktkonforme Zinsen verlangt werden. Das haben wir ja zum Beispiel auch bei der Swiss und der Edelweiss gesehen: Dort hat man marktkonforme Zinsen verlangt. Der Bundesrat soll auch darauf hinwirken, dass Finanzhilfen ausschliesslich zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz verwendet werden.

Gestern haben wir ja über diesen 600-Millionen-Kredit im Prinzip schon befunden; das ist die Grössenordnung. Heute geht es nicht darum, sondern um die rechtliche Grundlage dafür. Die zukünftig erwirtschafteten Mittel sollen nach dieser Vorlage prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen verwendet werden.

Auch entscheidend ist, dass die Weko, die Wettbewerbskommission, bei der Umsetzung dieses Luftfahrtgesetzes ebenfalls am Tisch sitzt und die Vorlagen und die Vorgaben des Bundesrates prüft. Die Verhandlungen mit den betroffenen Firmen in Bezug auf die Eigentümerschaft werden nicht ganz einfach sein. Es gibt einige Firmen, die zum Beispiel chinesische Eigentümer haben. Das wurde gestern in der Debatte auch schon angesprochen. Wichtig wird sein - der Bundesrat hat diese Aussage auch in der Kommission gemacht -, dass bei den Verhandlungen und bei der Ausgestaltung und Unterstützung dieser Firmen peinlich genau darauf geachtet wird, dass die Gelder nicht in die Mutterkonzerne respektive ins Ausland abfliessen. Es ist aber so, dass die rechtliche Grundlage, um auch diesem Umstand Genüge zu tun, ausreichend ist und es dafür keine Präzisierungen im Gesetzestext braucht.

Grundsätzlich sollten all diese gesetzlichen Grundlagen, die wir heute beraten, so klar wie möglich, aber so allgemein wie nötig sein. Wir sollten, weil das Gesetz bis am 31. Dezember 2025 in Kraft sein wird, keine spezifischen und nur auf die heutige Situation fokussierten Bestimmungen erlassen. Das würde uns einholen, wenn sich plötzlich andere Situationen ergeben würden. Dann hätten wir das Problem, dass die gesetzliche Grundlage, die wir heute erlassen, nicht zum eigentlichen Unterstützungstatbestand passen würde.

Ich möchte auch noch kurz in Erinnerung rufen, worum es heute nicht geht. Wir hatten gestern während der ganzen Debatte über die Nachtragskredite in stundenlangen Diskussionen immer wieder diese Anträge betreffend Klimaschutz auf dem Tisch. Darum geht es heute erst recht nicht. Diese Anträge wurden gestern allesamt abgelehnt. Heute sind wir, wie gesagt, bei der Diskussion einer gesetzlichen Vorlage, wo es um die flugnahen Betriebe geht, also um alles, was [PAGE 452] nicht fliegt. Deshalb sind all diese Anträge, die jetzt wieder eingegangen sind, überhaupt nicht statthaft.

Ich mache zum Schluss noch einige grundsätzliche Bemerkungen:

Der Berichterstatter französischer Sprache wird Sie dann noch aufklären, dass im französischen Text etwas untergegangen ist. Er wird das in seinem Votum entsprechend korrigieren, auch auf Antrag der Redaktionskommission.

Der Ständerat hat diese Vorlage gestern ohne jegliche Änderung angenommen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir uns in einem dringlichen Verfahren befinden. Das heisst, wir fällen unsere Entscheide immer auch in Bezug und unter Vorbehalt der Entscheide des anderen Rates. Der Ständerat hat diese Vorlage ohne Änderungen angenommen. Deshalb sollten wir wirklich darauf achten, keine unnötigen Differenzen entstehen zu lassen.

Der Beschluss der Kommission lautet mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf Eintreten. Zu den Detailfragen werde ich dann später sprechen. Sie sehen auf der Fahne auch einen Nichteintretensantrag der grünen Fraktion. Dieser ist zustande gekommen, weil die Grünen die Vorlage in der Gesamtabstimmung natürlich abgelehnt haben. Eine Ablehnung in der Gesamtabstimmung kommt einem Beschluss auf Nichteintreten gleich.

Ich bitte Sie, einzutreten und dann in der Detailberatung überall der Mehrheit zu folgen.