Lexipedia

Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-04

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04

Wortprotokoll

Angesichts der prekären Situation der Luftfahrtunternehmen ist eine staatliche Unterstützung notwendig. Diese darf allerdings nicht ins Blaue hinein erfolgen, sondern muss an klare Bedingungen und Garantien geknüpft sein. Es ist dabei festzuhalten, dass die öffentliche Hand grundsätzlich nur subsidiär tätig werden darf. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, darf staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die staatliche Unterstützung ist das Sicherheitsnetz und nicht die erste Anlaufstelle.

Wird die Hilfe der öffentlichen Hand beansprucht, so müssen konkrete Bedingungen erfüllt sein. Das Engagement des Staates muss dazu dienen, die aviatische Infrastruktur und die Anbindung der Schweiz an den internationalen Flugverkehr zu erhalten. Denn die Hilfe der öffentlichen Hand rechtfertigt sich nur aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Luftfahrtgesellschaften und der flugnahen Betriebe. Das inländische Leistungsangebot für die übrigen Wirtschaftsteilnehmer muss erhalten werden, und auch möglichst viele Arbeitsplätze sollten gesichert werden. Auch während der Corona-Pandemie zeigte sich, wie wichtig ein funktionierender einheimischer Flugbetrieb ist, sei es bei den zahlreichen Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Personen, sei es bei der Beschaffung von medizinischem Schutzmaterial in Asien per Flugzeug.

Die Verträge müssen daher zwingend so ausgestaltet sein, dass die Finanzmittel in der Schweiz bleiben, und zwar ausnahmslos. Mittelabflüsse ins Ausland sind zu verhindern, egal, ob dies in Form von Zahlungen, Dividendenausschüttungen, Übertragung von Sachwerten, Rechten oder Forderungen, Gewährung von Krediten oder jeglichen sonstigen Transferleistungen erfolgt. Ebenso ist sicherzustellen, dass die Ertragsgrundlage von Unternehmen, welche Hilfe in Anspruch nehmen, innerhalb ihres Konzerns nicht marginalisiert wird. Die Gesellschaften sollen in der Lage sein, die erhaltenen Leistungen vollumfänglich zurückzubezahlen.

Auch wenn es zwar in der aktuellen Vorlage nicht vorgesehen ist, möchte ich es doch noch einmal unmissverständlich festhalten: Solidarbürgschaften und A-Fonds-perdu-Beiträge sind auf jeden Fall zu vermeiden. Zudem ist meines Erachtens aufgrund der Dringlichkeit auch eine Verknüpfung mit Klimazielen oder anderen Auflagen nicht nötig. Die Fluggesellschaften müssen sich ohnehin an die geltenden gesetzlichen Regelungen, so auch an Umweltauflagen, halten.

Somit beantrage ich, dem Bundesrat zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.