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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-04

Wortprotokoll

Es ist bekannt: Der Luftverkehr ist weltweit eingebrochen, und der Betrieb auf den Schweizer Landesflughäfen ist praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs ist hoch, sowohl im Passagierverkehr als auch bei der Luftfracht, die ja ein elementarer Teil der Schweizer Wertschöpfungskette ist. Für rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen ist die Abwicklung von Luftfracht eine wichtige Grundvoraussetzung. Mehr als ein Drittel aller Exporte verlässt die Schweiz per Luftfracht, und rund ein Sechstel aller Importe erreicht die Schweiz per Flugzeug. Schliesslich wird durch die Branche auch eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen angeboten.

Bedeutend für den Betrieb der Flughäfen sind aber nicht nur die Flugzeuge, also nicht nur die Luftfahrtunternehmen, sondern auch die Bodenabfertigungsdienste und die Flugzeugwartungsdienste, also die sogenannten flugnahen Betriebe. Es handelt sich hier um verschiedene Unternehmen, welche die Abwicklung und Beförderung der Passagiere, des Gepäcks und der Fracht vornehmen. Dazu gehören aber auch das Catering, die Beladung und Betankung der Flugzeuge, die Reinigung der Flugzeuge, Sicherheitsdienste, Treibstofflieferungen und der Betrieb der Tankanlagen - das sind diese flugnahen Betriebe.

Aus heutiger Sicht werden die Einschränkungen im Luftverkehr noch länger anhalten. Weil dadurch Einnahmen fast vollständig ausfallen, sind in wenigen Wochen bei allen Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsunternehmen Liquiditätsengpässe zu erwarten. Ich sage Ihnen, wer konkret bereits finanzielle Unterstützung des Bundes beantragt hat: Das sind die Fluggesellschaften Swiss International Air Lines und Easyjet Switzerland. Gesuche sind ebenfalls von den flugnahen Unternehmen eingegangen, die an allen Landesflughäfen aktiv sind. Das sind Swissport International, Gategroup und SR Technics. Alle drei Gesellschaften - diese flugnahen Betriebe - befinden sich mehrheitlich im Besitz ausländischer Investoren.

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 8. April bereit erklärt, in Abstimmung mit den Kantonen Massnahmen zu prüfen, damit die internationale Anbindung der Schweiz im Luftfahrtbereich nicht durch die Corona-Pandemie gefährdet wird. Dann haben das Eidgenössische Finanzdepartement und mein Departement zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vertiefte Abklärungen der wirtschaftlichen Situation, aber auch der Organisationsstrukturen der genannten Unternehmen vorgenommen. Am 29.[NB]April hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament - also Ihnen - zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen je einen Verpflichtungskredit für Garantien des Bundes zur Sicherung der Darlehen der Banken zugunsten der Swiss und der Edelweiss sowie für allfällige Unterstützung von flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen zu unterbreiten.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt, die Verpflichtungskredite wurden von den Finanzkommissionen beraten. Beide haben am letzten Freitag diesen Krediten zugestimmt. Jetzt braucht es aber für eine allfällige Unterstützung der flugnahen Betriebe eine rechtliche Grundlage. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen hier diese Änderung des Luftfahrtgesetzes vorlegt, und zwar im dringlichen Verfahren, damit wir die rechtliche Grundlage haben, sofern wir zum Schluss kommen, dass dort ebenfalls eine Unterstützung sinnvoll und notwendig ist - selbstverständlich immer mit den strengen Voraussetzungen, wie wir sie generell für die Unterstützung im Bereich Luftfahrt formuliert haben.

Nach geltendem Gesetz kann der Bund die schweizerische Luftfahrt mit Beiträgen und Darlehen unterstützen. Dabei ist in jedem Fall die finanzielle Lage des Empfängers zu berücksichtigen. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen Sie die Möglichkeit, dass der Bundesrat für diese flugnahen Betriebe dann entsprechende mögliche Vorbereitungsarbeiten aufnehmen kann.

Sie werden sicher auch noch darüber diskutieren, warum der Bundesrat entschieden hat, die Swiss und nicht Easyjet Switzerland zu unterstützen respektive Garantien an ein Bankenkonsortium zu geben, das sich bereit erklärt hat, der Swiss eine solche Unterstützung zur Liquiditätssicherung zu geben. [PAGE 202] Wir haben beide Unternehmen angeschaut. Sie haben unterschiedliche Strukturen. Der Bundesrat ist nach eingehender Prüfung, auch durch externe Experten, zum Schluss gekommen, dass Easyjet Switzerland gemäss den heutigen Regeln die Covid-Kredite in Anspruch nehmen kann. Weil ihr Umsatz unter 500 Millionen Franken ist, besteht diese Möglichkeit. Eine gleiche Unterstützung, wie wir sie für die Swiss vorschlagen, kommt bei Easyjet Switzerland nicht infrage, weil die Verbindung zwischen Easyjet Switzerland und Easyjet International eine andere ist als zwischen der Lufthansa und der Swiss. Da sind einige Voraussetzungen nicht vergleichbar.

Noch einmal, damit ich es mit aller Deutlichkeit gesagt habe: Wir haben für die Unterstützung der beiden Airlines die genau gleichen Kriterien angewendet. Wir haben sie der genau gleichen Prüfung unterzogen und sind dann zu diesem Schluss gelangt.

Jetzt diskutieren Sie aber nicht die Kredite, sondern jetzt diskutieren Sie die gesetzliche Grundlage, um die Möglichkeit zu schaffen, auch für flugnahe Betriebe eine Lösung zu finden; dies allenfalls mit einer Beteiligung an Auffanggesellschaften, weil bei diesen flugnahen Betrieben die Voraussetzungen kaum gegeben sind, dass ein ähnliches Konstrukt angewendet werden kann, wie wir es bei der Swiss vorgesehen haben. Wir haben diese Vorlage mit diesem Vorgehen in enger Zusammenarbeit mit den Flughäfen, aber auch mit den Flughafenkantonen - und zwar mit allen betroffenen Flughafenkantonen - abgesprochen. Ich habe mir bestätigen lassen, dass dieses Vorgehen von allen Flughafenkantonen, also Kantonen mit Landesflughäfen, explizit begrüsst wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Vorlage zu unterstützen. Ich werde mich nachher noch zu den Minderheitsanträgen und zum Einzelantrag äussern.