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Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-04

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Die Kommission konnte diesen Antrag nicht beraten, weil er noch nicht vorlag, als die Kommission tagte.

Was gibt es dazu zu sagen? Die Bestimmung verlangt eine Gleichbehandlung bei der Gewährung von Darlehen, Bürgschaften, Garantien und Hilfszahlungen an die Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel. Wir hoffen ja alle, dass es nicht zu einem nächsten Fall kommt, bei dem die Luftfahrtunternehmungen unterstützt werden müssten. Es stellt sich aber die Frage, ob mit der vom Dringlichkeitsrecht geforderten Befristung nicht schon ein Problem entsteht, denn diese Bestimmung fiele unter das Dringlichkeitsrecht. Dieses ist befristet auf die Zeit bis 2025. Ab 2026 ist es ausser Kraft. Das ist ein formeller Einwand dagegen.

In materieller Hinsicht gilt es zu beachten, dass von den Finanzhilfen an die flugnahen Betriebe vor allem die Flughäfen Basel und Genf profitieren werden, da Easyjet vor allem in Basel und in Genf das grösste Passagiervolumen abfertigt und befördert. Insoweit ist es nicht so, dass hier eine Lex Zürich gemacht wird. Es können durchaus auch andere Flughäfen davon profitieren. Mit der Bestimmung wäre die Verhandlungsmacht des Bundesrates eingeschränkt, wenn es in einem künftigen Fall wieder notwendig würde, mit Fluggesellschaften beziehungsweise mit flugnahen Unternehmungen Verhandlungen über Staatshilfen zu führen.

Ich kann mangels Diskussion in der Kommission nur die Ablehnung beantragen.