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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-05-04

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-05-04

Wortprotokoll

Vorab als erste Vorbemerkung: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Mazzone auch. Wenn beide Minderheitsanträge angenommen würden, würde meine Minderheit natürlich Absatz 1ter werden.

Eine zweite Vorbemerkung: Mir ist bewusst, dass man meinen Antrag auch im Rahmen der Bewilligung des Verpflichtungskredits stellen könnte. Ich meine aber, dass er nicht nur für den konkreten Fall Sinn macht, sondern auch für allfällige künftige Fälle.

Als dritte Vorbemerkung: Der Präsident der Kommission hat gesagt, es seien klimapolitische Anliegen. Das trifft für mein Anliegen zu, es ist aber auch - das möchte ich betont haben - ein finanzpolitisches Anliegen.

Es gibt drei Punkte, in denen wir uns alle mehr oder weniger einig sind:

1.[NB]Die Luftfahrtbranche, und zwar am Boden und in der Luft, ist von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie ist, wenn man das so sagen will, systemrelevant.

2.[NB]Nicht jeder Teil dieser Branche ist gleich systemrelevant. Die Luftfahrtbranche in der Luft war vor der Krise überdimensioniert. Es hat ein Preiskampf gewütet, der sowohl ökonomische als auch ökologische Konsequenzen mit sich brachte. Anders gesagt: Die Billigflüge der Generation Easyjet sind nicht systemrelevant.

3.[NB]Staatshilfe muss sich auf das Nötigste beschränken. Sie soll keine Geschäftsmodelle der Vergangenheit stützen, und - um es mit den Worten von Kollege Fässler von vorhin zu sagen - der Bund bietet keine Vollkaskoversicherung an.

Damit komme ich zu meinem Antrag. Mit den vorliegenden Kreditbeschlüssen, die wir morgen behandeln, wollen wir für diese volkswirtschaftlich wichtige Branche in einer schwierigen Situation Soforthilfe leisten. Es darf aber nicht sein, dass wir damit eine Rückkehr zum Stand vor der Krise vollständig finanzieren. Was ich mir wünsche, ist nicht schwarz oder weiss, sondern das, was auch Kollege Jositsch eingangs an diesem Sitzungstag gesagt hat: eine nachhaltige Aviatik.

Das Problem bei diesem Vorhaben ist nun, dass die Rückzahlung innert fünf Jahren fällig wird. Mit meinem Minderheitsantrag II würden wir eine zusätzliche Bedingung einbauen, wonach die Rückzahlung dann fällig wird, wenn bei den Flugbewegungen 80 Prozent des Vorkrisenniveaus erreicht sind. Wieso das? Es kann sein, dass das Niveau in diesen fünf Jahren gar nicht erreicht wird. Es kann aber genauso gut sein, dass der alte, ungesunde Stand vor der Krise relativ schnell wieder erreicht wird. Deshalb brauchen wir eine solche Beschränkung. Andernfalls würden wir mit Bundesgeldern, mit staatlichen Mitteln den Wiederaufbau bis auf ein ungesundes Niveau finanzieren, welches wir gar nicht möchten.

Wenn die unterstützten Gesellschaften, vorab die Swiss, tatsächlich wieder auf das gleiche Niveau der Flugbewegungen wie vor der Krise wachsen möchten, dann können sie das immer noch tun. Ihre unternehmerische Freiheit ist immer noch gegeben. Die Swiss kann zu diesem Zweck Kapitalerhöhungen durchführen und kann Investoren überzeugen usw. Sämtliche Möglichkeiten, die eine privatrechtliche Gesellschaft hat, stehen ihr zur Verfügung. Ich glaube aber, dass dies gar nicht mehr die Absicht ist, immerhin muss die Flugzeugflotte in der jetzigen Krise wegen der längeren Unsicherheit bestimmt bereits reduziert werden. Wenn wir keine solche Auflage machen, dann besteht die Gefahr, dass mit Bundesgeld ein Wiederaufbau bis auf das alte Niveau finanziert wird.

Dem Argument, das ich heute in der Kommission gehört habe, wonach wir damit eine Ungleichbehandlung einführen, möchte ich entgegnen, dass allein die Unterstützung an sich bereits eine Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern ist. Es wäre aber ökologisch und ökonomisch unsinnig, wenn wir unser Geld aufbringen und nicht zurückziehen, sobald ein Niveau erreicht ist, das für unsere Volkswirtschaft vertretbar und wichtig ist, sondern länger finanzieren, als es eigentlich nötig ist.

Man könnte einwenden, dass mein Antrag eine gewisse Starrheit aufweist. Das mag im ersten Satz der Fall sein, weshalb ich Ihnen einen dritten Satz vorschlage: In Einzelfällen, wenn volkswirtschaftliche oder ökologische Gründe dafür sprechen, dass eine Linie wieder auf das Vorkrisenniveau oder vielleicht sogar darüber hinaus anwachsen muss, kann der Bundesrat andere Auflagen beschliessen. Mein Minderheitsantrag II bietet also die nötige Flexibilität, verhindert aber ein Zurück zu alten Geschäftsmodellen auf Kosten des Bundes.

Ich danke Ihnen, wenn Sie für mich aufstehen.