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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-05-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Am vergangenen 16. März hat der Bundesrat bekanntlich die ausserordentliche Lage erklärt. Die Kantone haben diesen Beschluss mitgetragen, wie ich vorhin ausgeführt habe, wissend, dass damit die rechtliche und föderalistische Grundordnung unseres Landes während einer bestimmten Zeit grundlegend verändert wird. Das schliesst auch die Aufgabenteilung ein. Kantonale Kompetenzen werden während der Zeit der ausserordentlichen Lage durch die bundesstaatliche Ebene übersteuert. Der Bundesrat hat in der Folge für die Unternehmen, aber auch für Tourismus, Sport, Kultur - notabene alles auch kantonale Kompetenzbereiche - Hilfspakete geschnürt.

Im Bereich der Kindertagesstätten hat der Lockdown oder die ausserordentliche Lage bekanntlich zu folgender Situation geführt: Einerseits wurden die Kita-Betreiber angehalten, die Institutionen offen zu halten, insbesondere mit Blick auf die Personen in systemrelevanten Berufen. Andererseits ging die Empfehlung an die Bevölkerung, möglichst zuhause zu bleiben. Die Dienstleistungsgesellschaft wechselte vom Bürogebäude ins Homeoffice. Die Eltern haben die Kinder vor diesem Hintergrund selbst betreut. Bei den Kitas entstanden entsprechende Ertragsausfälle. Für diese Problematik lagen der Kommission zwei Lösungskonzepte vor: einerseits eine parlamentarische Initiative, die auf die Schaffung einer parlamentarischen Notverordnung hinauslief, und andererseits die vorliegende Kommissionsmotion. Die Kommission hat in einer Grundsatzabstimmung mit 9 zu 4 Stimmen entschieden, der Kommissionsmotion den Vorzug zu geben; dies aus folgenden Gründen:

1.[NB]Ganz grundsätzlich war die Kommission der Meinung, dass es ganz besondere Gründe geben sollte, wenn das Parlament zum Notverordnungsrecht greift - ich verweise hier auf die in der allgemeinen Diskussion gehaltenen Voten. Es wäre im Umfeld dieser tiefgreifenden Krise auch schwer verständlich, wenn nur in einem Teilbereich Notverordnungsrecht durch das Parlament geschaffen würde. Zu Recht käme die Frage auf, wie das Parlament die Prioritäten setzt.

2.[NB]In materieller Hinsicht war die Kommission der Meinung, dass die Motion deutlicher die bestehende Aufgabenteilung im Kita-Bereich betont. Grundsätzlich sind Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig, da haben wir keinen Dissens mit dem Bundesrat. Die Corona-bedingten Ertragsausfälle müssen von den Institutionen bei den Kantonen geltend gemacht werden. Wie die Kantone das innerkantonal mit den Gemeinden regeln, ist ihre Angelegenheit. Im Kantonsbegriff sind bundesstaatsrechtlich natürlich auch die Gemeinden enthalten. Die Aufwendungen der Kantone sollen vom Bund zu mindestens 33 Prozent abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt nachschüssig zum Engagement der Kantone und Gemeinden. Die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden umfassen den Ausgleich der Corona-bedingten Ertragsausfälle. Mit diesen Massnahmen kann gewährleistet werden, dass ein Teil der Kita-Infrastruktur nicht in existenzielle Schwierigkeiten kommt.

3.[NB]Die Kommission ist der Meinung, dass sich der Bund mindestens zu einem Drittel an diesen Aufwendungen beteiligen soll. Sie ist der Meinung, dass der Bund mit seinen Beschlüssen zur Bewältigung der Corona-Krise in diesem Aufgabenbereich wesentlich Einfluss genommen hat und die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung entsprechend beeinflusst hat. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, wenn sich der Bund beteiligt.

Abschliessend ist festzuhalten, dass viele Kantone, Städte und Gemeinden das Problem an die Hand genommen haben. Aber die Kommission ist klar der Auffassung, dass alle Staatsebenen, mithin eben auch der Bund, einen Teil der Verantwortung tragen sollen. Diese Klärung ist wichtig, denn die offenen Fragen, die aktuell in der Praxis bestehen, sollen rasch geklärt werden. Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, dass ein Teil der Versorgung im Bereich der Kitas und im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung wegbricht. Das wäre familienpolitisch, gesellschaftlich und auch volkswirtschaftlich nicht zu verantworten.

Abschliessend sei erwähnt, dass Ihnen die ständerätliche Finanzkommission beantragen wird, 65 Millionen Franken für die Abgeltung von Ertragsausfällen in diesem Bereich zu bewilligen.

Ich fasse zusammen: Praktisch jede Kita in diesem Land wird von der öffentlichen Hand massgeblich subventioniert. Wirtschaft und Gesellschaft haben alles Interesse daran, dass diese Versorgungsstruktur für unsere Kinder aufrechterhalten bleibt. Die Kommission ist der Meinung, dass hauptsächlich Kantone und Gemeinden zuständig sind, dass aber auch der Bund seinen Anteil tragen und Klarheit in die offenen Fragen bringen soll.

Schliesslich hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen der Motion zugestimmt. Ich bitte Sie namens der Kommission, die Motion anzunehmen.