Leu Josef · Nationalrat · 2002-10-02
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Gestern hat der Ständerat beim Geschäft "Armeereform XXI" bzw. der Revision der Militärgesetzgebung die verbleibende Hauptdifferenz behandelt. Er hat sich bei Artikel 6 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee, in dem es um die Gliederung der Armee geht, der Version des Nationalrates angeschlossen. In Absatz 1 Litera g wird somit das ursprüngliche Konzept bezüglich der Hierarchiestufen und demzufolge auch der Aufgabenzuteilung, wie es im Armeeleitbild dargestellt und wie es von unserem Rat immer aufrechterhalten wurde, definitiv sichergestellt.
Der Ständerat hat bei Artikel 6 Absatz 4 noch eine Ergänzung gemacht, der sich aber unsere Kommission, die heute Morgen getagt hat, ohne weiteres anschliessen kann. Es geht dort darum, dass für das Erstellen der Einsatzbereitschaft und im Einsatz die Brigaden, Truppenkörper und Truppeneinheiten den Stäben der Territorialregionen, dann dem Führungsstab der Armee oder den Einsatzstäben des Heeres und der Luftwaffe unterstellt werden. Es geht hier um eine Auflistung der Reihenfolge, welche auf die Eintretenswahrscheinlichkeit Rücksicht nimmt. Die Kommission kann diesem Beschluss des Ständerates ohne weiteres zustimmen.
Der Ständerat hat auch einen Vorschlag aufgenommen, der den ursprünglichen Controlling-Artikel 149b des Armeegesetzes noch ergänzen soll. Es heisst dort, dass der Bundesrat der Bundesversammlung innert zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über die Führungsstrukturen der Armee und die Unterstellungsverhältnisse unterbreiten muss. Es geht uns darum, dass der ganze Bereich Führung, der jetzt noch nicht konkretisiert ist, in einem grösseren Zusammenhang beurteilt werden kann. Es geht auch darum, dass bezüglich verschiedener offener Fragen - ich denke an den ganzen Bereich der Teilstreitkräfte, der Aufgabenteilung zwischen Heeresstab und Armeestab usw. - noch Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt und diese entsprechend umgesetzt werden können.
Es geht also nicht darum, hier eine allfällige Differenz noch aufzuschieben. Auch diesbezüglich hat sich unsere Kommission heute Morgen dem Beschluss des Ständerates ohne Probleme anschliessen können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Kommission folgen.