Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-05-04
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Es geht hier um die Motionen 20.3147 und 20.3148, um die Verlängerung der Darlehensverträge und die Verzinsung. Wir haben diese zwei Fragen eigentlich schon bei den WAK-Motionen 20.3137 und 20.3138 diskutiert, und Sie haben hier diesen zwei Motionen mehrheitlich zugestimmt.
Im Inhalt läuft es aufs gleiche Ziel hinaus: Die Motion 20.3147 der FK-N will die Rückzahlungsfrist und die Amortisationsfrist statt auf fünf auf acht Jahre begrenzen. Heute haben wir fünf Jahre, und wir haben zwei Jahre Verlängerung in Härtefällen.
Die nationalrätliche Finanzkommission kommt zum Schluss, dass die KMU, vor allem die kleineren Firmen, mehr Sicherheit brauchen, dass sie mehr Zeit brauchen, um die Darlehen zurückzubezahlen. Deshalb kommt eine Mehrheit der Finanzkommission zum Schluss, dass eben die fünf Jahre nicht genügen, sondern dass auf acht Jahre verlängert werden muss. Wenn wir auf acht Jahre verlängern, besteht weniger Gefahr, dass die Firmen, vor allem kleinere Firmen, das Geld nicht mehr zurückbezahlen können und allenfalls in Konkurs gehen. So wird das Konkursrisiko minimiert.
Die nationalrätliche Finanzkommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, diese Motion anzunehmen.
Eine Minderheit sieht das anders. Sie glaubt, dass alle Risiken berücksichtigt worden sind und die Verlängerung der Vertrags- und der Organisationsdauer vor allem falsche Anreize, falsche Zeichen setzt, in der Art, dass die Darlehen unter Umständen gar nicht zurückbezahlt werden müssen oder sollten. So etwa lautet die Haltung der Minderheit, aber es folgt ja noch der Minderheitssprecher.
Die Motion 20.3148 will die Beibehaltung des Zinses von 0,0 Prozent auch nach dem ersten Jahr; auch das haben wir bereits behandelt, bei der Motion 20.3138 der WAK. Die Finanzkommission des Nationalrates kommt hier gleichfalls zur Überzeugung, dass die KMU auch in Bezug auf die Zinsen und damit auf die Kosten nach dem ersten Jahr mehr Sicherheit brauchen, dass also nicht plötzlich der Zins steigt und Kosten verursacht, die von den KMU nicht getragen werden können. Wenn sie im Verlaufe dieser fünf oder acht Jahre Mehrkosten hätten - je nachdem, ob und allenfalls wie Sie die erste Motion annehmen -, würde dann eben auch das Konkursrisiko steigen.
Auch hier empfiehlt Ihnen die Finanzkommission die Annahme der Motion, dies mit 12 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Dann haben wir noch die Motion 20.3149. Dort geht es um die Erweiterung der Einsichtsrechte bei Bürgschaften. Es geht vor allem um die Einsichtsrechte der Bürgschaftsgenossenschaften in die Berichte, in die Jahresrechnung der Darlehensnehmer. Wichtig ist, wenn wir dann die Argumentation des Bundesrates hören, dass die Einsichtsrechte vor der Ziehung - vor der Ziehung! - der Bürgschaften erweitert werden. Das ist hier massgebend. Dass die Bürgschaftsgenossenschaften nach der Ziehung der Bürgschaft Einsichtsrechte haben, das ist an und für sich klar. Aber wichtig scheint hier, dass die Bürgschaftsgenossenschaften jederzeit, insbesondere vor der Ziehung der Bürgschaft, mehr Einsichtsrechte bekommen.
Die nationalrätliche Kommission empfiehlt Ihnen mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion zu unterstützen.
Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, alle drei Motionen anzunehmen.