Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-04
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Ich habe hierzu ja einen Minderheitsantrag zur Vorlage 20.007, die morgen zur Beratung ansteht, eingereicht. Wenn man die Motion 20.3161 der WAK-S hier annimmt, wirkt sich das mit 50 Millionen Franken aus.
Die vorliegende Motion ist aus meiner Sicht vollumfänglich abzulehnen, dies aus folgenden Gründen:
Zum in Ziffer 1 geforderten Mietzinserlass: Die Annahme der Motion wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit. Beides sind zentrale Grundrechte unserer Rechtsordnung. Sie garantieren den Wohlstand der Bevölkerung und nicht zuletzt auch unseren Sozialstaat. Gemäss Motion soll Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbenden, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt, die Nettomiete für die Dauer von zwei Monaten gänzlich erlassen werden. Nur die Nebenkosten wären weiterhin geschuldet, bloss: Die Nebenkosten decken nur einen Teil der Kosten der Vermieter. Diese haben nämlich noch weitere Aufwendungen zu tragen. Hypothekarzinsen, Amortisationen, Handwerkerrechnungen und Liegenschaftsverwaltungskosten sind z. B. alles Aufwände, welche die Vermieter zu tragen haben und welche nun nicht mehr von den Mietzinsen gedeckt wären. Für die Vermieter wäre ein solcher Mietzinserlass nicht nur ein Nullsummenspiel, sondern sie würden erhebliche finanzielle Einbussen erleiden. Für einige wäre dies existenzbedrohend.
Gemäss Ziffer 1 der Motion sollen Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende geschützt werden. Jedoch wird vergessen, dass gerade bei Mieten unter 5000 Franken die Vermieter selbst oftmals ebenfalls Kleinunternehmen oder Private aus dem Mittelstand sind. Grosse Immobiliengesellschaften, Versicherungen oder Banken vermieten in aller Regel grössere und anspruchsvollere Objekte mit entsprechend höheren Mietzinsen.
Es sollen hier Kleinvermieter einseitig belastet werden. Das ist nicht hinnehmbar. Die Regelung lässt denn auch die finanziellen Verhältnisse der Vertragsparteien ausser Acht. Wenig vermögende kleine Vermieter würden so gegenüber wohlhabenden Unternehmen krass benachteiligt. Es ist nämlich keineswegs so, dass Vermieter von vornherein begütert sind. Viele von ihnen haben erhebliche Hypothekarschulden auf ihrem Eigentum. Gerade für Private bilden die Mietzinseinnahmen oftmals einen wichtigen Teil ihres Lebensunterhalts.
Zudem führt ein erzwungener Mietzinserlass zu weiteren Ungerechtigkeiten und auch zu Missbrauchspotenzial. Vom Mietzinserlass profitieren könnten nicht nur Betriebe, die infolge der Covid-19-Verordnung schliessen oder reduziert geführt werden mussten; profitieren könnten auch solche, deren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist. Ob dies nun wirklich wegen Covid-19 der Fall war, lässt sich nicht nachprüfen. Das Missbrauchspotenzial ist vorhanden.
Dass die Mietzinsgrenze von 5000 Franken eine willkürlich gewählte Zahl ist und zu Schwelleneffekten führt, kommt noch hinzu. Weiter würde die Motion auch zu einer stossenden Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung führen. Betrieben, welche ihre Geschäftsräume in einer eigenen Liegenschaft haben, würde nicht geholfen, doch haben diese ebenfalls mit Umsatzausfällen zu kämpfen und müssen die Kosten für ihre Liegenschaft selbst berappen. Sie können nicht einmal auf einen konzilianten Vermieter hoffen.
Auch Ziffer 2 der Motion führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund Vermieter und Mieter von Geschäftsliegenschaften mit Mietzinszahlungen subventionieren soll, während Unternehmen, welche ihren Betrieb in den eigenen Räumlichkeiten führen, leer ausgehen.
Ziffer 3 der Motion ist schlicht nicht oder nur mit enormem Kontroll- und Personalaufwand umzusetzen. Das Missbrauchspotenzial ist erheblich und kann nicht unterbunden werden.
Ziffer 4 der Motion wäre auch ein Schlag ins Gesicht jener, die ihre Eigenverantwortung bereits wahrgenommen und eine für beide Vertragsparteien passende einvernehmliche [PAGE 221] Lösung gefunden haben. Die Rechtssicherheit wäre nicht mehr gewährleistet, und es wäre eine stossende Ungleichbehandlung der Betroffenen, welche nun nicht mehr von allfälligen Mieterlassen oder Subventionen profitieren könnten. Eine solche Regelung würde auch das Vertrauen und die Bereitschaft, in Zukunft bei Problemen partnerschaftliche Lösungen zu finden, untergraben.
Zusammenfassend: Diese Motion verletzt gleich mehrere Grundrechte. Sie ist ungerecht, sie ist kontraproduktiv und gar existenzbedrohend. Die Motion möchte allen Beteiligten eine Pauschallösung aufzwingen, die den unterschiedlichen Verhältnissen und Situationen keine Rechnung trägt.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.