Germann Hannes · Ständerat · 2020-05-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, einige Gedanken zu dieser schwierigen Problematik zu äussern. Eigentlich bin ich erstaunt über den Vertreter eines Teils der Immobilienwirtschaft und sein Bemühen, die privatrechtliche Dimension dieser Angelegenheit durch einen staatlichen Eingriff zu übersteuern. Indem wir nämlich versprechen, der Bund werde sich an gewissen Mieten zu einem Drittel beteiligen, fördern wir sicher keine privatrechtlichen Lösungen, also partnerschaftliche Lösungen zwischen Vermieter und Mieter.
Sie müssen mir einfach sagen, welcher Vermieter ein Interesse daran haben kann, dass der Mieter sein Geschäft aufgeben muss - gerade in der heutigen Situation. Viel Glück bei der Suche eines Nachmieters, vor allem, wenn die Miete relativ hoch ist! Das muss für alle Beteiligten ein hoher Anreiz sein, um eine partnerschaftliche Lösung zu finden.
Was mir eigentlich am meisten sauer aufstösst, ist die Ungleichbehandlung zwischen selbstgenutzten Geschäftsliegenschaften und eingemieteten Geschäften. Wer sagt denn, dass ein Mieter finanziell per se die schwächere Seite ist? Der Vermieter kann durchaus relativ hoch verschuldet sein. Wie will er dann all seine Aufwendungen begleichen, von den Hypothekarzinsen bis zur Liegenschaftsverwaltung, zum Unterhalt und zu den Steuern, die er letztlich vielleicht auch noch zu bezahlen hat? Das ist einfach etwas, das nicht geht.
Ich habe mit vielen Beizern ebenfalls Mitleid, aber derjenige, der in seinem eigenen Haus arbeitet und vielleicht mit dem Unterhalt oder mit der Hypothek Mühe hat, der kann jetzt auch nicht hingehen und vom Staat fordern, es seien ihm die Hypothekarzinsen zu zahlen. Konsequenterweise [PAGE 223] müssten Sie dann die Banken dazu verknurren, dass sie auch darauf noch verzichten müssen. Damit unterbricht man genau jene Kette, die man mit diesen Covid-Krediten sichern wollte, indem man dort Mittel einschiesst, wo es Liquidität braucht.
Noch ein Wort zu den Wettbewerbsverzerrungen. Klar ist: Der eine muss zahlen, der andere kann sich seine Mieten erlassen lassen. Schwer wiegt der Verstoss gegen und die Verletzung der Eigentumsgarantie. In Artikel 26 der Bundesverfassung steht dazu: "Das Eigentum ist gewährleistet." In Absatz 2 steht: "Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt." Jetzt frage ich die Juristen, die hier das Wort ergriffen haben: Ist das hier denn nicht auch eine Eigentumsbeschränkung, wenn der Bund die Läden schliesst? Es ist für beide eine. In Artikel 26 der Bundesverfassung wird das hinsichtlich der Grundrechte noch ausgedeutscht: Sofern der Staat Enteignungen vornimmt oder Eigentumsbeschränkungen vorsieht, muss er die Betroffenen vollwertig entschädigen. Jetzt gehen wir mit einer Notverordnung grosszügig über solche Dinge hinweg. Ich kann das nicht guten Gewissens gutheissen.
Jetzt möchte ich noch sagen, was sich in der Realität abspielt. Ich möchte damit veranschaulichen, dass ein Mieter nicht immer unbedingt die schwächere Partei ist. Mir liegen Schreiben von grossen Unternehmen, beispielsweise Globus oder Coop, vor; Globus gehört seit dem Verkauf durch die Migros einer thailändischen Gruppe und der österreichischen Signa-Gruppe, was nichts Negatives sein soll. Diese schreiben relativ apodiktisch und klar, dass die Monatsmieten nicht mehr bezahlt werden. Bis zu einer Verbesserung der Lage wird die Mietzinszahlung einseitig ausgesetzt. Jetzt frage ich Sie: Was soll ein Eigentümer, der vielleicht auf diese Einnahmen angewiesen ist, damit anfangen? Haben Sie das Gefühl, dass man damit nachher Rechtsverfahren verhindern könne? Ich habe meine Zweifel. Coop schreibt ganz einfach, dass man die Miete für die Monate April und Mai sofort aussetze und dass auf Ende Jahr aufgrund eines Vergleichs zum Vorjahr auf eine Umsatzmiete umgestellt werde. Wie hoch aber der Umsatz war, erfährt der Eigentümer nicht. Auch so geht man mit Vermietern um. Sie müssen mir nicht sagen, Coop oder die internationale Gruppe, zu der Globus gehört, gehörten zu den schwächeren Parteien. Denen helfen Sie auch.
Wenn Sie einen Drittel vom Staat anbieten, Herr Fässler, glauben Sie ja nicht, dass sich jemand noch freiwillig einigt. In dem Fall lässt man sich diesen Drittel selbstverständlich geben, das ist für mich klar. Das ist aber nicht im Sinn und Geist der ganzen Lösung.
Darum beantrage ich, die Motion abzulehnen.