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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Corona-Krise trifft die Luftfahrt - weltweit und auch in der Schweiz - in erheblichem Ausmass: Der Luftverkehr ist mit der Corona-Krise weltweit weitgehend eingebrochen, und auch der Betrieb auf den Schweizer Landesflughäfen ist fast vollständig zum Erliegen gekommen.

Es war heute, bei allen Differenzen in dieser Diskussion, allen klar, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs für unser Land gross ist, und zwar sowohl was den Passagierverkehr als auch was die Luftfracht anbelangt, die ja ein elementarer Teil der schweizerischen Wertschöpfungskette ist. Für rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen ist die Abwicklung von Luftfracht eine wichtige Grundvoraussetzung. Mehr als ein Drittel aller Exporte verlässt die Schweiz per Luftfracht, und rund ein Sechstel aller Importe erreicht die Schweiz per Flugzeug. Es war auch unbestritten, dass die Branche eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen anbietet und auch eine beachtliche Wertschöpfung generiert.

Der Luftverkehr besteht ja bekanntlich im Wesentlichen aus drei Elementen, nämlich aus den Airlines, den Flughäfen und den flugnahen Unternehmen. Bei dieser Vorlage geht es heute um die flugnahen Unternehmen, also um Unternehmen, die im Auftrag der Flugbetriebe logistische, bodengestützte Aspekte des Flugbetriebs verantworten. Es geht also um die Abwicklung und Beförderung der Passagiere, des Gepäcks, der Fracht und des Caterings zu den Flugzeugen, um die Beladung und Betankung der Flugzeuge, um die Reinigung der Flugzeuge, um Sicherheitsdienste, um Treibstofflieferungen und um den Betrieb der Tankanlagen. Um diese Betriebe geht es heute.

Konkret haben jetzt in der Corona-Krise verschiedene Sektoren aus dem Luftverkehrsbereich eine finanzielle Unterstützung des Bundes verlangt oder beantragt. Das haben Swiss International Air Lines und Easyjet Switzerland getan. Gesuche sind auch von den an allen Landesflughäfen aktiven flugnahen Unternehmen eingegangen: von Swissport International, Gategroup und SR Technics. Die drei letztgenannten Unternehmen befinden sich mehrheitlich im Besitz von ausländischen Investoren.

Für die Unterstützung der Airlines hat der Bundesrat bereits konkrete Anträge unterbreitet, Sie haben gestern darüber diskutiert. Sie haben auch den entsprechenden Kredit für die Garantieleistungen für die Unterstützung der Swiss durch die Banken so beschlossen. [PAGE 461]

Easyjet Switzerland haben wir mit den gleichen Voraussetzungen und den gleichen Bedingungen konfrontiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass zumindest in der heutigen Situation ein zusätzlicher Notkredit nicht notwendig ist, sondern Easyjet Switzerland, wenn es nötig ist, von den bereits bestehenden Covid-19-Sofortmassnahmen mit Bürgschaften profitieren kann.

Entsprechend geht es jetzt darum, dass auch für die flugnahen Betriebe eine finanzielle Unterstützung möglich sein soll, sofern dies nötig ist; das ist noch nicht definitiv entschieden.

Aber warum kommen wir heute mit einer dringlichen Gesetzesänderung zu Ihnen? Weil wir für die allfällige finanzielle Unterstützung dieser flugnahen Betriebe keine gesetzliche Grundlage haben - im Unterschied zu den Möglichkeiten für eine Unterstützung der Airlines. Das ist der Inhalt dieser Gesetzesvorlage, die Sie heute beraten.

Sofern eine solche finanzielle Unterstützung notwendig würde, würde der Bundesrat zusammen mit den Flughäfen und den beteiligten Kantonen eine solche Unterstützung planen und skizzieren. Diese muss dann aber genau die Anforderungen erfüllen, wie wir sie bereits an die Airlines gestellt haben, nämlich, dass sicher sein muss, dass unsere Landesinteressen im Vordergrund stehen, und dass sichergestellt ist, dass das Geld nicht ins Ausland fliesst. Weil gerade diese drei genannten flugnahen Unternehmen eine etwas andere Struktur haben, als wir sie zum Beispiel bei der Swiss haben, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass dort voraussichtlich dann mit Auffanggesellschaften gearbeitet werden muss, um eben sicherzustellen, dass wir nicht ausländische Investoren "füttern", wenn ich das so sagen darf. Es würde auch bedeuten, dass sich der Bund vorübergehend an solchen Auffanggesellschaften, die eben dann in der Schweiz sind, beteiligen könnte.

Der neue Artikel 102a des Luftfahrtgesetzes überträgt dem Bundesrat die Aufgabe, die Voraussetzungen für die zu treffenden Massnahmen sowie auch die Bedingungen und die Auflagen für die Ausrichtung von Finanzhilfen an solche bodennahe Betriebe zu regeln. Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die Finanzhilfen - ich sage es noch einmal - ausschliesslich zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz verwendet werden. Noch einmal: Eine solche Vorlage würden wir zusammen mit den Kantonen und den Flughäfen vorbereiten.

Diese Bestimmung, die jetzt auf dem dringlichen Weg zu Ihnen kommt, würde unverzüglich in Kraft gesetzt werden und wäre bis 2025 befristet.

In diesem Zusammenhang vielleicht ein kurzer Gedanke für die Zukunft: Sie haben jetzt festgestellt, dass diese flugnahen Betriebe systemrelevante Unternehmen sind, dass eben das ganze Fluggeschäft ohne sie gar nicht funktioniert. Wenn wir die flugnahen Betriebe nicht hätten, würde es nichts bringen, die Airlines zu unterstützen. Es sind also sogenannte kritische Infrastrukturen. Gleichzeitig müssen wir jetzt mit Auffanggesellschaften dafür sorgen, dass das Geld nicht ins Ausland geht. Vielleicht überlegen wir uns in Zukunft etwas besser, was es bedeutet, wenn eben kritische Infrastrukturen oder systemrelevante Unternehmen ausländischen Investoren gehören, Investoren, deren Strukturen wir unter Umständen nicht einmal richtig durchschauen können. Aber das ist ein Gedanke für die Zukunft.

Ich habe heute auch Kritik am Tempo der Beratung gehört. Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hätte diese Gesetzesänderung auch per Notrecht beschliessen können. Wir hätten begründen können, dass es eben dringlich ist, weil wir sicherstellen müssen, dass wir im Falle, dass solche kritischen Infrastrukturen zugrunde gehen könnten, sehr rasch handeln können. Der Bundesrat hat sich hier in diesem Beispiel entschieden, dass wir es nicht per Notrecht entscheiden, sondern die entsprechende Gesetzesänderung ins Parlament bringen. Dass es jetzt sehr schnell gehen muss - es geht immerhin "nur" um eine Bestimmung -, ist aus der Situation der Krise heraus zu verstehen. Ich verstehe es, dass es für Sie unangenehm ist, wenn Sie die Fahnen und die Botschaft sehr spät bekommen, und auch die Kommissionsberatung per Skype ist eine neue Erfahrung. Ich muss Ihnen aber sagen: Der Bundesrat hat in den letzten Wochen dauernd so arbeiten müssen. Jetzt zu sagen, diese Arbeit sei unanständig und unseriös, nur weil Sie über diese eine Bestimmung rasch entscheiden müssen, finde ich etwas schwierig, nachdem Sie gestern doch dem Bundesrat mehrheitlich für seine Arbeit in den letzten Wochen ein gutes Zeugnis ausgestellt haben.

Ich komme zu den Minderheiten; ich werde später noch einzeln auf sie eingehen, aber ich möchte Ihnen zunächst sagen, weshalb der Bundesrat Ihnen sämtliche Minderheitsanträge zur Ablehnung empfiehlt, obwohl sie zum Teil nachvollziehbare, zum Teil auch wichtige Anliegen enthalten. Das Argument, das ich bei fast allen Minderheiten bringen werde, ist, dass sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Wenn Sie vorhin gesagt haben, es sei nicht angenehm, diese Bestimmung in diesem Tempo zu beraten, dann bitte ich Sie jetzt, nicht noch zusätzliche Bestimmungen in die Vorlage hineinzunehmen, die ganz eindeutig auf dem ordentlichen Weg beraten werden müssten. Es sind zum Teil Bestimmungen mit grösseren Auswirkungen, die wir eben mit den Kantonen besprechen müssten, für die wir eine Vernehmlassung durchführen würden und für die eben diese unmittelbare Dringlichkeit nicht gegeben ist.

Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass die Gesetzesänderung, die wir Ihnen vorlegen, bis 2025 befristet ist. Sie ist eben Dringlichkeitsrecht, was rechtlich zur Folge hat, dass Ihre Beschlüsse sofort in Kraft treten, ohne dass vorher ein allfälliges Referendum stattgefunden hätte. Deshalb bitte ich Sie nachdrücklich, sich hier auf das zu beschränken, was absolut und unmittelbar notwendig ist. Ich denke, dass diese Art der Inkraftsetzung eines Gesetzes oder einer Gesetzesänderung, d. h., ohne eine Referendumsabstimmung abzuwarten, nur im äussersten Notfall gemacht werden sollte.

Der grösste Teil der Minderheitsanträge sind zusätzliche klimapolitische Forderungen, die Sie einbringen möchten. Ich muss Ihnen sagen, dass ich allergrösstes Verständnis dafür habe. Luftfahrt und Klimapolitik gehören zusammen, und dass hier die Luftfahrt auch einen Beitrag zu den Klimaschutzmassnahmen leisten muss, ist für den Bundesrat unbestritten; das haben wir bereits beim CO2-Gesetz deutlich gesagt.

Der Ständerat hat beim CO2-Gesetz eine Lenkungsabgabe für die Luftfahrt eingeführt, die aus Sicht des Bundesrates in genau die Richtung geht, die wir wollen, um die klimapolitischen Ziele erreichen zu können. Es ist eine Lenkungsabgabe, welche die richtigen Anreize setzt und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimafonds leistet - dem Klimafonds, der im gleichen Zug die Mittel bereitstellt, damit wir unseren Unternehmen, unseren KMU und unserem Gewerbe Aufträge für Klimaschutzmassnahmen geben können. Davon profitiert sowohl das Gewerbe wie auch das Klima, wie es im CO2-Gesetz vorgesehen ist.

Mit dieser Lenkungsabgabe hat der Ständerat auch den Beweis erbracht, dass Klimaschutz und Wirtschaftswachstum kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Wenn wir uns klug anstellen, haben wir hier Chancen, die unser Gewerbe und unsere Wirtschaft auch sehr gut gebrauchen können.

Wann das CO2-Gesetz beraten wird, entscheiden Sie, meine Damen und Herren. Ich bin auch froh, wenn es möglichst bald wieder in die Beratung kommt, damit wir dieses Gesetz so rasch wie möglich verabschieden können.

Wenn der Bundesrat nun Verständnis dafür zeigt, dass diese Klimafragen jetzt nicht in diesem dringlichen Gesetz geregelt werden, wäre es umgekehrt vielleicht auch hilfreich, wenn man bereits heute klar und deutlich sagen würde, dass man an diesen Klimazielen festhält, inklusive der im CO2-Gesetz vorgesehenen Massnahme.

Ich kann Ihnen nur sagen: Der Bundesrat macht das. Der Bundesrat sagt Ihnen heute deutsch und deutlich: Er hält an seinen Klimazielen fest. Er hat übrigens die Einhaltung dieser Klimaziele auch explizit an die Kreditfreigabe geknüpft, und er hat das explizit in den standortpolitischen Bestimmungen festgehalten. So viel zur Ausgangslage.

Ich komme jetzt zu den einzelnen Minderheitsanträgen und beginne beim Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 27. Eine der Begründungen, weshalb wir diesen Minderheitsantrag ablehnen, ist, dass dieser nicht direkt mit der [PAGE 462] Corona-Krise zusammenhängt. Daher sollte das Anliegen aus unserer Sicht nicht in einem dringlichen Verfahren hier geregelt werden.

Dasselbe gilt für den Antrag der Minderheit Pasquier zu Artikel 32. Auch hier gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Corona-Krise; auch hier würden wir Ihnen empfehlen, das Anliegen im ordentlichen Verfahren zu bereinigen. Genf hat übrigens 1998 explizit eine Verbindung Genf-Zürich gefordert. Man hat damals, als die Swissair sich aus Genf zurückzog, in Genf Angst gehabt, dass Genf nicht mehr an die Welt angebunden sein könnte, weshalb man explizit diese Flüge nach Genf gefordert hat. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht. Doch gerade deshalb müsste hierzu eine Vernehmlassung durchgeführt werden, damit man in Erfahrung bringen könnte, was zum Beispiel die Position der betroffenen Kantone ist. Eine ähnliche Forderung ist übrigens bereits bei der Behandlung des CO2-Gesetzes gestellt worden; das wurde dort aber abgelehnt. Es wäre insofern nicht richtig, das im dringlichen Verfahren regeln zu wollen, wenn auch dies eine Forderung ist, die immer wieder politisch diskutiert werden kann.

Der Antrag der Minderheit Trede zu Artikel 36 nimmt Bezug auf das CO2-Gesetz. Doch dieses ist noch gar nicht verabschiedet. Daher würde ich Ihnen empfehlen, das CO2-Gesetz möglichst rasch zu verabschieden. Was Sie dort dann noch beraten und politisch diskutieren, das entscheiden Sie. Die Vorlage, die immerhin Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie für die Frühjahrssession vorbereitet hat, enthält wichtige Klimaschutzbestimmungen, die in diese Richtung gehen.

Zu den Anträgen der Minderheit Schlatter zu den Artikeln 36a und 36b muss ich Folgendes sagen: Da hat sich in der Zwischenzeit das System geändert. Die Forderung widerspricht dem Konzessionierungssystem. Seit dem Jahr 2000 haben wir in die Betriebskonzessionen und die Bewilligungen nicht mehr solche Bestimmungen hineingeschrieben. Diese Vorgaben werden im SIL definiert und dann in den Betriebsreglementen konkretisiert. Die Bestimmungen wären also systemfremd. Kommt hinzu, dass auch hier eine unmittelbare Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Corona-Krise aus unserer Sicht nicht besteht. Wie gesagt: Das gilt für die Anträge zu den Artikeln 36a und 36b.

Ich komme zur Minderheit I (Aebischer Matthias) zu Artikel[NB]101: Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat bereits festgehalten hat, dass die Klimaziele unverändert gelten. Das sind die Klimaziele, die Sie jetzt eben auch im CO2-Gesetz umsetzen, mindestens bis zum Jahr 2030. Der Bundesrat hat auch bereits Entscheide bis 2050 gefällt: Er will, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral ist, also das Netto-null-Ziel erreicht. Er hat mein Departement bereits beauftragt, einen direkten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative auszuarbeiten. Der Bundesrat beschäftigt sich also nicht nur mit den Zielen bis 2030, sondern bereits mit den Zielen bis 2050. Deshalb sind wir der Meinung: Wir regeln das Anliegen dort, aber nicht in dieser dringlichen Gesetzgebung.

Das Gleiche möchte ich zum Antrag der Minderheit II (Pult) zu Artikel 101 Absatz 1 Buchstaben b und c sagen. Übrigens sind das Anliegen, die auch im Rahmen des CO2-Gesetzes beraten werden und zum Teil auch dort aufgenommen worden sind.

Zu den beiden Anträgen der Minderheit Christ möchte ich Folgendes sagen: Es ist nicht vorgesehen, dass der Bund Finanzhilfen an ausländische Gesellschaften gibt. Das habe ich Ihnen im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung gesagt. Weil diese flugnahen Unternehmen in ausländischem Besitz sind - sie gehören ausländischen Investoren -, will der Bundesrat hier eine andere Struktur. Er kann nicht genügend sicherstellen, dass das Geld tatsächlich in der Schweiz bleibt und für Dienstleistungen in der Schweiz verwendet wird. Deshalb wird er hier voraussichtlich ein Modell mit Auffanggesellschaften wählen. Dann ist auch sichergestellt, dass das Geld in der Schweiz bleibt: Es erhalten nur diejenigen Gesellschaften Finanzhilfe oder Beteiligungen, die Sicherheiten in der Schweiz bieten können. Die Auffanggesellschaften werden auch in der Schweiz gegründet. Diese Entscheide sind bereits gefällt und in der Botschaft so ausgeführt worden. Das ist der Grund, weshalb wir der Meinung sind, diese beiden Bestimmungen seien zwar sinnvoll, aber nicht nötig.

Zum Antrag der Minderheit I (Bregy) zu Artikel 102a Absatz[NB]3: Auch hier möchte ich noch einmal sagen: Der Bundesrat wird sich nicht an ausländischen Unternehmen beteiligen. Er wird das Konstrukt der Auffanggesellschaften wählen, weil er so sicher ist, dass das Geld tatsächlich in der Schweiz bleibt. Deshalb gibt es auch keine Beteiligung des Bundes an diesen Firmen, und deshalb müssen Sie das jetzt nicht auch noch extra in dieses Gesetz schreiben.

Die Absicherungen liessen sich nämlich gar nicht durchsetzen, wenn sich die Schweiz an diesen internationalen ausländischen Unternehmen beteiligen würde. Deshalb noch einmal: Mit dem Konstrukt der Auffanggesellschaften kann sichergestellt werden, dass kein Geld ins Ausland fliesst. Deshalb müssen Sie hier nicht festhalten, dass der Bundesrat sich nicht an ausländischen Unternehmen beteiligen soll. Wir haben das explizit so in der Botschaft festgehalten. Es besteht also keine Differenz, aber es ist nicht nötig, weil wir ja bereits gesagt haben, wie wir das zu tun gedenken.

Ich nehme noch zum Einzelantrag Graf-Litscher Stellung. Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen: Es gab gestern einen gleichlautenden Antrag in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates. Mein Kollege, Herr Bundesrat Maurer, hat dazu Folgendes ausgeführt, und ich wiederhole es hier gerne:

1.[NB]Bei der Swiss und der Edelweiss gibt es bereits diverse GAV für die einzelnen Berufsgruppen; deshalb muss Artikel 101 nicht ergänzt werden.

2.[NB]Bei den verschiedenen Dienstleistern an den Flughäfen gibt es ebenfalls schon GAV, allerdings nicht überall.

3.[NB]Im Bundesbeschluss über die Finanzierung werden die Unternehmen verpflichtet, Umschulungen zu unterstützen. Das wird der Bundesrat explizit in diesen Bundesbeschluss aufnehmen.

4.[NB]Auffanggesellschaften werden die bestehenden GAV übernehmen müssen. Das hat Herr Bundesrat Maurer gestern bereits so ausgeführt. Ich möchte das Ihnen gegenüber gerne bestätigen.

Aufgrund dieser Ausführungen wurde dann dieser Antrag in der Kommission zurückgezogen. Ich weiss nicht, was ich Frau Graf-Litscher empfehlen soll, aber ich denke, die entsprechenden Aussagen sind gemacht worden. Ich hoffe, ich konnte damit auch zur Klärung beitragen.

Ich bitte Sie, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und die Vorlage gemäss Bundesrat zu unterstützen.