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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Frage, die Sie bei dieser Motion beantworten müssen, ist nicht, ob Sie inhaltlich damit einverstanden sind, sondern ob hier die Anwendung von Notrecht verhältnismässig ist oder nicht. Ich sage Ihnen gerne, warum der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass die Anwendung von Notrecht hier nicht verhältnismässig ist: [PAGE 469]

1.[NB]Das Anliegen dieser Motion ist im Parlament bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist. Die Kommissionen beider Räte haben eine parlamentarische Initiative angenommen. Die KVF des Ständerates ist bereits an der Ausarbeitung dieses Erlasses. Die Kommission strebt eine rasche Realisierung an. Vorhin, bei der Luftfahrt, haben einige von Ihnen gesagt, man solle in diese dringliche Vorlage nicht Dinge hineinpacken, die nicht unmittelbar mit Corona zu tun haben. Das ist auch hier der Fall. Das ist ja dadurch bewiesen, dass das Anliegen schon vor der Corona-Krise aufgegleist worden ist. Der direkte Zusammenhang mit dieser Krise ist nicht vorhanden. Sonst können Sie von jeder wirtschaftlichen Massnahme sagen, sie habe einen direkten Zusammenhang mit Corona.

2.[NB]Wenn Sie jetzt Notrecht anwenden, ist die Wirkung beschränkt, weil die Unternehmensabgabe für 2020 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum Teil bereits in Rechnung gestellt worden ist. Sie können ja nicht rückwirkend legiferieren.

3.[NB]Der Bundesrat hat den neuen Tarif bei der Unternehmensabgabe bereits entschieden und damit auch die Wirtschaft entlastet, insbesondere jene Kategorien, unter welche die Arbeitsgemeinschaften häufig fallen, nämlich die tieferen Umsatzkategorien. Insgesamt beträgt die Entlastung rund 50 Millionen Franken.

4.[NB]Wir sind auch deshalb der Meinung, Sie sollten jetzt wirklich vorsichtig und zurückhaltend mit Notrechtsverordnungen sein, weil der Bundesrat am 29. April ja bekanntlich ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet hat, das unter anderem auch eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vorsieht. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission beginnt bereits übermorgen mit der Beratung. Die KVF, die zuständige ständerätliche Kommission, hat in Aussicht gestellt, diese Vorlage bereits in der Sommersession beraten zu wollen. Sie können das Anliegen dieser Motion, das bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist ist, dort einbringen.

Ich bitte Sie hier wirklich, beim Erlass von Notrecht der Verhältnismässigkeit Sorge zu tragen, das ist auch ein Zeichen an die Bevölkerung. Das Anliegen ist aufgenommen, es ist unterwegs, es ist bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist. Ich bitte Sie deshalb und nicht aus materiellen Gründen, diese Motion nicht anzunehmen, weil das Anliegen ja bereits angekommen ist.