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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-05-05

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05

Wortprotokoll

Um es vorweg zu sagen: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist bereit, die Luftfahrt zu unterstützen, will jedoch die klimapolitischen Fragen im CO2-Gesetz klären. Weil sie bereit ist, die Luftfahrt zu unterstützen, ist sie auch bereit, die flugnahen Betriebe zu unterstützen. Nur: Wir sind nicht bereit, Steuergelder in den Rachen maroder chinesischer Unternehmen zu stossen. Wir sind zumindest nicht bereit, dies zu tun, ohne dass der Bund, ohne dass wir klare Garantien haben.

Angeblich ist die Meinung des Bundesrates genau die gleiche: kein Geld ins Ausland; ja, Geld nur an Auffanggesellschaften; kein Geld an chinesische Investoren. Unsere Frage ist simpel: Warum schreiben wir es dann nicht ins Gesetz? Man behauptet, die Diskussionen mit der Lufthansa seien auch ohne klare gesetzliche Schranken erfolgreich verlaufen. Aber es ist auch so, dass Diskussionen nicht immer gleich erfolgreich verlaufen. Und der chinesische Konzern HNA ist eben nicht die Lufthansa. Daran sollten wir heute hier und jetzt denken. Darum ist es entscheidend, dass wir im Gesetz Schranken festlegen - dass wir nicht darauf vertrauen, dass alles gut wird, sondern klar regeln, was wir wollen.

Bundesrat Maurer hat gestern auf meine Frage gesagt, es brauche mehr Flexibilität. Warum das? Flexibilität kann nur bedeuten, dass man eben doch ins Ausland investieren will. Will man nicht ins Ausland investieren, dann braucht man diese Flexibilität nicht. Artikel 102a Absatz 1 Buchstaben a und[NB]b - Sie können sie gerne lesen - sagen ganz klar, wann und in wen man investieren kann, und damit ist nicht gesagt, dass man nicht in ausländische Unternehmen investieren könnte.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP hat daher einen Minderheitsantrag zu Artikel 102a Absatz 3 neu eingereicht. Ziel ist es, ausländisch dominierte und ausländische Unternehmen nur dann zu unterstützen, wenn Sicherheiten bestehen. [PAGE 456] Beteiligungsrechte wären eine Möglichkeit. Das will der Bundesrat gemäss seinen Auskünften nicht. Also kommen die anderen Sicherheiten infrage - Sicherheiten, die aber bestehen müssen, ansonsten dürfen diese Kredite nicht gesprochen werden.

Die Frau Bundespräsidentin kann und wird wohl auch bestätigen, dass dies das Ziel des Bundesrates ist. Und ja, Herr Kollege Wasserfallen: Es braucht diese gesetzliche Grundlage vielleicht nicht. Aber wenn wir sicher sein und nicht nur darauf vertrauen wollen, dass alles gut kommt, braucht es sie eben doch. Man kann Kredite auch ohne diese gesetzliche Grundlage sprechen, aber man kann mit dieser gesetzlichen Grundlage kein Geld ins Ausland geben.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Anträge unserer Minderheiten sowie die Anträge der Minderheit Christ anzunehmen. Und wer jetzt glaubt, es sei eine Lex HNA, der täuscht sich. Es geht uns hier einzig und allein um den Schutz von Steuergeldern und um die Garantie dafür, dass das gesprochene Geld auch in der Schweiz bleibt.

In diesem Sinne: Möchte der Bundesrat sich wirklich nur an Auffanggesellschaften beteiligen, dann könnte man dies wortwörtlich ins Gesetz schreiben, und man hätte alle Risiken vom Tisch. Da man doch ein bisschen Flexibilität will, sollte man aber zumindest klar regeln, dass kein Geld an ausländische oder ausländisch dominierte Unternehmen geht.

Demzufolge bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, denn wie gesagt: Wir wollen kein Steuergeld in den Rachen maroder chinesischer Drachen werfen.