Rieder Beat · Ständerat · 2020-05-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05
Wortprotokoll
Dieser Nachtrag I zum Voranschlag 2020 ist ohne Zweifel historisch und in diesem Ausmass in der schweizerischen Finanzpolitik noch nie da gewesen.
Wir Mitglieder der Finanzkommission haben vor Kurzem die Staatsrechnung 2019 erhalten. Auf Seite 15 von Band 1 der Staatsrechnung weisen die Zahlen im Überblick per Ende 2019 eine Bruttoschuld von 96,948 Milliarden Franken auf. Ein einziger kurzer Vergleich mit der zu erwartenden Neuverschuldung zeigt die historischen Ausmasse dieses Nachtrages.
Nun, ausserordentliche Lagen verlangen ausserordentliche Massnahmen. Der Bundesrat hat - zusammen mit der Finanzdelegation, die dafür gesorgt hat, dass das Parlament hier aktiv und nahtlos arbeiten konnte - sicherlich in einer ersten Phase absolut richtig gehandelt und mit seiner Aktion die Liquidität von Tausenden von Unternehmungen in der Schweiz gesichert und damit Arbeitsplätze erhalten. Ich möchte hier aber doch drei Aspekte, die mir wichtig scheinen, in die Diskussion einbringen - unabhängig von der Grosszügigkeit, die wir bis anhin an den Tag gelegt haben.
Der erste Aspekt ist die Beurteilung der Covid-Kredite, der Solidarbürgschaften. Wie immer bei solchen Krisenmassnahmen muss man nach einer ersten Phase die Situation neu beurteilen und vielleicht einmal ein "Halt! Stopp!" in den Raum stellen und die Massnahmen überprüfen.
Wir haben am Montag letzter Woche in der Finanzkommission eigentlich einen historischen Tag erlebt. Nachdem wir über 40 Milliarden Franken für Solidarbürgschaften des Bundes für Schweizer Unternehmen abgesegnet hatten, mussten wir uns über eine Altlast, nämlich die Bezahlung von Solidarbürgschaften aus der Hochseeschifffahrt, unterhalten. Das ist einer jener Zufälle, welche uns in Bezug auf das Instrument der Solidarbürgschaft - mit den sehr speziellen Konstellationen der beteiligten Parteien und dem enormen Risiko, welches hier der Bund bei seinen Garantien eingeht - die Augen öffnen sollten.
Daher hätte ich mir gewünscht, dass der Bundesrat beim Sprechen der zweiten 20 Milliarden Franken Solidarbürgschaften Vorsicht walten lässt und diese noch zurückstellt. Es ging ja in der ersten Phase um eine Liquiditätszufuhr. Diese ist zu Recht erfolgt - an über 115[NB]000 Unternehmen mit über 18 Milliarden Franken Solidarbürgschaften. Auf die Dauer kann aber eine solche Liquiditätszufuhr auch kontraproduktiv sein, insbesondere dann, wenn der Markt bereits über sehr viel Liquidität verfügt und über eine[NB]Tiefzinsphase[NB]voll[NB]finanziert ist. Dies zeigt sich auch darin, dass die Kreditbegehren nach dieser ersten Phase in den Kantonen sehr stark zurückgegangen sind. Hier hätte wahrscheinlich bereits die erste Aktion des Bundesrates das Ziel erreicht.
Bei einer normalen Krisen- und Katastrophenbewältigung gibt es drei Phasen: zuerst die Schadensvermeidung - das haben wir gemacht -, dann die Schadensminderung und zuletzt die Schadensregulierung. Wir lassen uns in dieser Krise dazu hinreissen, eine Schadensregulierung vorzuziehen, obwohl wir nicht wissen, bei welchen Unternehmen welcher Schaden anfällt. Wir haben diese Kredite flächendeckend, für alle Sektoren, freigegeben. Dahinter stehe ich auch. Aber in einer zweiten Phase sollten wir uns darauf besinnen, dass dieses Instrument möglichst kurzzuhalten ist, und vor allem dafür sorgen, dass dieses Instrument nicht dazu führt, dass am Ende, nach fünf oder acht Jahren - je nach Entscheid dieses Parlamentes -, eine 40-Milliarden-Schuld für den Bund und für die nächsten Generationen übrig bleibt, denn die Konstellation einer Solidarbürgschaft ist relativ heikel. Deshalb werden in der Privatwirtschaft auch sehr selten Solidarbürgschaften geleistet.
Die kreditgebende Bank wird den Kredit erteilen - bzw. sie hat das gemacht -, den Kredit überwachen, die Bedingungen überwachen, die Amortisationszahlungen und die Zinsen überwachen. Wenn der Kreditnehmer dann die Bedingungen nicht einhält, wird sie automatisch die Bürgschaft ziehen und den Bund zur Kasse bitten. Dann wird der Bund an die Bank zahlen und sich diese Position überschreiben lassen. Er wird dann selbst entscheiden müssen, ob er diese ganzen Unternehmen, welche die Bedingungen nicht eingehalten haben, welche die Zinsen nicht zahlen und nicht amortisieren konnten, in den Konkurs schicken will oder nicht - und genau diese Konstellation ist politisch für die Zukunft kaum zu bewältigen.
Eine Regierung, aber auch ein Parlament, wird diese eingegangenen Verpflichtungen kaum mehr abändern können, und wir werden dann auch die entsprechenden Schulden auf unsere Staatskasse umwälzen. Abgesehen vom Missbrauchspotenzial, halte ich diese Situation für äusserst heikel, und daher hätte ich mir gewünscht, dass wir in einer zweiten Phase einen Paradigmenwechsel vornehmen, die Solidarbürgschaften der zweiten Phase zurückstellen und dazu übergehen, uns zuerst einmal ein Bild über Grösse und Ausmass des Schadens bei den Unternehmen zu verschaffen, und dann allenfalls, gekoppelt an die bisherigen Solidarbürgschaften, die Rückabwicklung zügig an die Hand nehmen - durch Anreizsysteme, durch eine teilweise Schadenübernahme oder durch Sanierungen.
Die entsprechenden Vorstösse sind unterwegs, sie werden heute nicht behandelt; wir werden im Juni darüber sprechen. Auf jeden Fall dürfen wir uns hier keine Illusionen machen. Wenn Sie die Solidarbürgschaften allenfalls noch verlängern oder mit einer Nullzinsgarantie für fünf oder acht Jahre verstärken, dann wird dieser finanzielle Hemmschuh in den nächsten zwei Legislaturen das Parlament und die Staatskasse belasten - abgesehen von den übrigen finanziellen Verpflichtungen, die wir eingehen. [PAGE 231]
Ein zweiter Aspekt, der mich durch die Behandlung dieses Nachtragskredits geführt hat, ist eigentlich jener, dass das Parlament jetzt nicht neue Ungleichbehandlungen schaffen sollte, indem es Teilsektoren mit sogenannten A-Fonds-perdu-Beiträgen ausserhalb bestehender Gesetze und Strukturen unterstützt - es sei denn, wir sind sicher, dass diese Bereiche durch die Covid-19-Krise vollkommen lahmgelegt sind und dass sie so oder so grossen Schaden nehmen. Genau dies tun wir aber, indem wir insbesondere im Bereich der Geschäftsmieten Kredite sprechen, welche hier weitere Belastungen für den Bund ergeben.
Wir sollten uns davor scheuen, in unserer Gesellschaft Ungerechtigkeit aufzubauen, und auch ein wenig Vertrauen in unsere freie soziale Marktwirtschaft haben. Ansonsten werden wir am Ende der Covid-19-Krise auf der einen Seite Gewinner haben, die in den Genuss von Bundesgeldern kamen, obwohl sie keinen oder sehr wenig Schaden hatten, und auf der anderen Seite Verlierer, die zwar voll geschädigt wurden, aber vom Bund nie entsprechend unterstützt wurden. Ausnahmen mache ich für jene zwei Bereiche, die in diesem Jahr offensichtlich einen Totalschaden erleiden werden: für die Luftfahrtindustrie und für den Tourismus.
Ein wenig Augenmass, ein wenig mehr Zurückhaltung in der gegenwärtigen Situation, vorbehältlich der gesamten Schadenszusammenhänge - das wäre mein Wunsch gewesen. Aber ich bin mir bewusst, dass dieser Nachtrag I zum Voranschlag 2020 in unserem Parlament selbstverständlich durchgewinkt wird.
Der dritte und letzte Aspekt, der mir am meisten Bauchschmerzen bereitet, liegt eigentlich in der Zukunft. Verschliessen wir uns nicht der Perspektive, die uns zum Beispiel vom SECO vorgezeigt wurde. Wir werden eine schwere Rezession erleben. Vielleicht braucht es dann ein Konjunkturprogramm des Bundes. Vielleicht brauchen wir dann eigentlich jene Mittel, die wir bereits jetzt mit diesen Solidarbürgschaften anderweitig verwenden. Vielleicht sind wir auch mit einer Finanzmarktkrise konfrontiert.
Ich glaube nicht, dass die Maastricht-Kriterien Europa und einige Länder im Süden Europas retten werden, Frau Herzog. Italien mit 2500 Milliarden Euro Staatsschulden lässt grüssen! Vielleicht wird dann auch in der Schweiz ein zweites Konjunkturprogramm notwendig sein und unsere Exportwirtschaft stützen müssen. Die Schweizerische Nationalbank hat, glaube ich, seit Februar auf dem Devisenmarkt mit über 74 Milliarden Franken intervenieren müssen. Das zeigt bereits, wie explosiv die Lage in Europa ist.
Ein Bereich sind auch die Sozialversicherungen. Erinnern Sie sich daran: Wir haben hier die STAF verabschiedet. Der AHV haben wir 2 Milliarden Franken zugewiesen, und dies in einer eigentlich wunderbar konzertierten Aktion von Parlament und Bundesrat. 2 Milliarden! Heute reden wir von ganz anderen Summen. Vielleicht brauchen wir die Gelder der Bundeskasse zur Sanierung der Sozialversicherungen: Arbeitslosenkasse, EO, AHV. Auch hier werden Mittel benötigt werden, und die werden ins Tuch gehen.
Ein weiteres und letztes Problem, das ich in diesem Zukunftsbereich sehe - Herr Bundesrat Maurer wird es sicher auch bestätigen -, sind die Steuerausfälle. Wer deckt die Steuerausfälle? Oder machen wir das, was alle Staaten in dieser Phase tun werden: Erhöhen wir die Steuern und schnüren uns damit eigentlich eine sehr unangenehme Zukunft? Daher bitte ich Sie, bei Krediten und Beiträgen mit der Etikette "nice to have" Vorsicht walten zu lassen. Es gibt einige Kredite, die "nice to have" sind, aber am heutigen Tag nicht zwingend notwendig und systemrelevant sind.
Mir kommt der Satz eines Journalisten in den Sinn, den ich vor Kurzem gelesen habe: "Wer plötzlich Milliarden ohne Ende lockermachen kann, riskiert in Erinnerung an so manches alte Dossier seine Glaubwürdigkeit." Genau das wird uns vielleicht auch in der Diskussion von ganz normalen, hängigen Geschäften umtreiben. Wir haben nämlich auch noch ein Paket in der Höhe von 200 Millionen Franken unterwegs, das "Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose" heisst. Vergleichen Sie einmal diese Zahlen mit dem, was wir jetzt unterwegs haben.
In diesem Sinne bin ich für Zustimmung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020, im Wissen darum, dass wir am Ende dieser Session wahrscheinlich die eine oder andere Fehlentscheidung getroffen haben werden. Ich appelliere an den Bundesrat, insbesondere bei den Covid-19-Solidarbürgschaften die zweite Phase zu überdenken. Sie haben von den 40 Milliarden Franken, die Sie heute erhalten, 20 Milliarden bereits ausgegeben. Sie haben 10 Milliarden Franken zugesichert. Vielleicht sollten Sie dieses Instrument einmal überprüfen und die Mittel für die Zukunft nicht vorzeitig verschiessen.