preparatory:AB 260414
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal dort einhaken, worum es geht, und vor allem dort, worum es nicht geht. Denn wir haben jetzt wieder all diese klimapolitischen Anträge gesehen. Um diese geht es definitiv nicht in dieser Gesetzesberatung. Es geht hier um alles in der Luftfahrt, was nicht fliegt und am Boden ist.
Frau Schlatter, wenn Sie vorbringen, es sei ein superdringliches Problem, sodass hierzu eine superdringliche Behandlung durchzuführen sei, und wenn ich die grüne Fraktion richtig verstanden habe, dass sie diese Gesetzgebung per se ablehnt, so muss ich sagen: Dafür, dass Sie nicht auf die Vorlage eintreten wollen und das Gesetz sowieso ablehnen, stellen Sie also bedenklich viele Anträge, dann noch sachfremde dazu. Die Seriosität dieser Anträge stelle ich auch als Kommissionssprecher infrage. Es werden, ohne irgendjemanden zu fragen, Betriebszeiten beschränkt, Flugverbindungen im Inland verboten, dies notabene ohne Vernehmlassung. Diese Anträge sind dann echt durch die Hintertür hereingekommen. Das ist nicht die Seriosität, die Sie von den anderen erwarten.
Ich stelle auch fest, dass die sozialdemokratische Fraktion tendenziell zu einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfes neigt. Aber gleichzeitig fordern Sie dann GAV und Arbeitnehmerschutz. Aber mit Ihrer Haltung, die Gesetzgebung abzulehnen, riskieren Sie, dass dann entsprechend die Unternehmen ganz untergehen und 100 Prozent der Mitarbeitenden auf der Strasse stehen. Auch hier stelle ich mir die Frage, ob Sie die Verantwortung in dieser Situation wirklich wahrnehmen.
In der Summe: Diese Gesetzesvorlage eignet sich erdenklich schlecht, alle Parteiprogramme mitberücksichtigen zu können. Ich kann mir diese Bemerkung nicht verwehren.
Ich nehme noch summarisch zu diesen Minderheitsanträgen Stellung und beginne bei den klimapolitischen Äusserungen, die gemacht wurden, wonach die Luftfahrtbranche überhaupt keinen Beitrag leiste.
Faktisch ist es umgekehrt. Herr Hurter war der Einzige, der darauf aufmerksam gemacht hat. Die Luftfahrt ist die einzige Branche, die mit Corsia ein internationales System kennt, um klimapolitische Zielsetzungen zu verfolgen. Darin sind wir integriert. Ebenfalls beschlossen haben ja der Nationalrat und der Ständerat schon lange, dass wir beim EU-Emissionshandelssystem auch die Luftfahrt integrieren; das haben Sie vor Kurzem beschlossen. Da sind wir integriert. Ebenfalls kennen wir - und dies an die Fraktion der Grünen gerichtet - eine Kerosinsteuer auf Inlandsflügen. Im Fall, dass Sie also von Genf nach Zürich fliegen, kennen wir dafür eine Kerosinsteuer. Auf Auslandsflügen ist sie aufgrund des Chicagoer Abkommens von 1944 verboten. Das ist ein internationales Abkommen, das auch die Schweiz zu respektieren hat. Es wurde richtig gesagt, dass zum Beispiel auch die Swiss, obwohl es in [PAGE 465] dieser Vorlage ja gar nicht um die Swiss geht, Investments in neue Flugzeuge im Umfang von rund 8 Milliarden Schweizerfranken getätigt hat.
Sie sehen also, die ganze Branche ist schon längst in Bewegung und investiert Milliardenbeträge in neues Fluggerät. Ich darf auch den Bericht, das Factsheet des BAZL zitieren, gemäss welchem der Luftverkehr global zwei bis zweieinhalb Prozent der CO2-Emissionen ausstösst. Über Sinn und vor allem auch Unsinn einer Flugticketabgabe wollen wir dann in der nächsten Session streiten.
Ich komme zur Sozialpartnerschaft: Vom Einzelantrag Graf-Litscher, der in leicht verschärfter Form bei den zurückgezogenen Minderheitsanträgen abgelehnt wurde, werden GAV-Verhandlungen gefordert. Es kann ja nicht sein, dass wir in dieser superprovisorischen Notrechtssituation eine GAV-Verhandlung als Vertragsbestandteil verlangen. Ich habe einführend gesagt: Die Gesetzgebung ist ja gültig bis am 31. Dezember 2025. Wenn Sie jetzt beginnen - und dies auch an die Adresse von Herrn Bregy -, einzelne Vertragsbestandteile und Bedingungen zu definieren, dann wird dies automatisch dazu führen, dass die Unternehmen dann nicht zeitgerecht gerettet werden können. Ein Beispiel: Wenn Herr Bregy zum Beispiel fordert, man müsse sich an ausländischen Gesellschaften beteiligen, aber dies dummerweise im Vertrag nicht so ausgehandelt werden kann, dann hat der Bundesrat faktisch einen rechtswidrigen Vertrag unterzeichnet und sollte diesen Vertrag eigentlich gar nicht erst abschliessen.
Gleiches gilt für den Antrag Graf-Litscher: Wenn dann keine GAV-Bestimmungen verhandelt werden können, müsste man auch hier den Vertrag fallenlassen. Entsprechend bleiben dann die Firmen, die gerettet werden sollen, auf der Strecke, und dann haben Sie das Gegenteil von dem erreicht, was Sie möchten. Deshalb ist immer der langfristige Charakter dieser Gesetzesbestimmung in die Überlegungen mit einzubeziehen, wenn Sie abstimmen.
Ich gebe Ihnen jetzt einige Beispiele, wie solche Vertragsbestimmungen bezüglich Luftfahrt - nicht bei den flugnahen Betrieben, bei denen wir uns jetzt befinden, sondern bei den Airlines - aussehen können, und das basierend auf den Ereignissen rund um die Rettung der Swiss und der Edelweiss.
Einerseits wurde von den Banken ein Konsortialkredit mit Ausfallbürgschaft des Bundes erlassen. Es gibt zweistufige Finanzierungen: Einerseits die Grossbanken und andererseits die weiteren, kleineren Banken können oder müssen sich auch entsprechend an den Rettungen beteiligen. Es werden in den Verträgen Laufzeiten von fünf Jahren usw. festgelegt. Die Sicherheiten, die Sie immer genannt haben - auch das an die Adresse der Mitte-Fraktion -, sind jetzt in Bezug auf die Airlines gross. Es gibt Verpfändungen von Aktien, Abtretungen und Rangrücktritte. Das Beispiel wurde ja gestern von Bundesrat Maurer bestätigt: Die Lufthansa Group hat der Swiss bereits 200 Millionen Franken Liquiditätsreserven gegeben und verzichtet auf Dividenden. Es gibt Standortzusicherungen in diesen Verträgen, die klimapolitischen Ziele des Bundesrates gelten unverändert. Es wird jetzt bei der Luftfahrt beim Bestandteil, der fliegt, auch eine Luftfahrtstiftung geben, welche die ganzen Dinge überwacht, und es werden im Gegensatz zu den Covid-19-Krediten für die übrige Wirtschaft marktübliche Zinsen im Umfang von rund 3 Prozent verlangt.
Das sind also die Bestandteile, die jetzt in Bezug auf die Airlines ausgehandelt wurden.
Gleiches wird auch der Fall sein bei diesen flugnahen Betrieben, wo sich, wie die Frau Bundespräsidentin richtig ausgeführt hat, die Frage der Eigentümerschaft natürlich deutlich akzentuiert, weil der chinesische Drache, der von Herrn Bregy ins Feld geführt wurde, schon ein sehr gefrässiges Tierchen ist. Deshalb müssen wir schauen, dass das Geld wirklich in der Schweiz bleibt.
Der Weg in Richtung Auffanggesellschaften wurde ja aufgezeigt. Wenn ich "Auffanggesellschaft" sage, dann meine ich eben gerade nicht eine ausländische Unternehmung, die dort entstehen soll, sondern eine schweizerische, mit der eben verhindert werden soll, dass innerhalb dieser Unternehmung Gelder an die Muttergesellschaften nach Fernost abfliessen.
In diesem Sinne ist der Minderheitsantrag von Herrn Bregy eben nicht zielführend, weil dieser ja vorsieht, dass man sich direkt an der ausländischen Muttergesellschaft oder der Tochtergesellschaft mindestens beteiligen kann. Es würde der Zielsetzung des Bundesrates diametral widersprechen, eine einheimische Auffanggesellschaft gründen zu können, um diese Probleme zu lösen.
Bleiben wir also am Boden, bleiben wir bei dieser Vorlage, reichern wir sie nicht mit unnötigen Vertragsbestandteilen an, die dann im Verlaufe des Geschäftes hinderlich sein könnten. Folgen wir stattdessen analog der Mehrheit der Kommission, die Sie bittet, alle Minderheitsanträge abzulehnen.