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preparatory:AB 260418

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am Donnerstag, dem 16. April, eine Überarbeitung der Tarifstrukturen für die RTVG-Unternehmensabgabe beschlossen. In diesen Anpassungen nicht enthalten ist die Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmen, die heute als Unternehmen und zusätzlich in projektspezifischen Arbeitsgemeinschaften mehrfach besteuert werden. Es ist völlig unverständlich, warum das UVEK die Gelegenheit der Anpassung der Tarifstrukturen für Unternehmen nicht genutzt hat, um die Mehrfachbelastungen von Arbeitsgemeinschaften abzuschaffen.

Baufirmen schliessen sich häufig zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, dies insbesondere, um grössere Bauvorhaben schneller und effizienter angehen zu können. Es gibt kaum ein grösseres Bauwerk der öffentlichen Hand oder privater Grossbauherren, das nicht an eine Arbeitsgemeinschaft vergeben wird. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedoch auch im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, zahlen Baufirmen als Betrieb und als registrierte Arbeitsgemeinschaft die Abgabe. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Umsatz. Dies ist für Baufirmen doppelt verheerend, denn Baufirmen erzielen hohe Umsätze, kämpfen aber aufgrund tiefer Margen um ihre Existenz.

Das Parlament hat diesen Missstand erkannt und entsprechende Vorstösse in den parlamentarischen Kommissionen mit einer klaren Mehrheit gutgeheissen. Die Mehrfachbelastungen waren vom Parlament nicht vorgesehen, und deren Abschaffung ist im Parlament kaum bestritten. Dies zeigt die Annahme der parlamentarischen Initiativen Wicki 19.413, Grossen Jürg 19.412 und Wasserfallen Christian 19.411, die in den entsprechenden parlamentarischen Kommissionen mit grosser Mehrheit angenommen worden sind.

Die KVF-S ist daran, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Wicki 19.413 so bald als möglich zu realisieren. Dies wird aber wohl frühestens 2021 der Fall sein.

Mit Blick auf die Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie haben solche Unsinnigkeiten wie diese Mehrfachbesteuerung keinen Platz mehr. Aufgrund der in Betrieb gehaltenen Baustellen kann das Baugewerbe eine Stütze für die Wirtschaft sein, trotz einer vermuteten Umlaufeinbusse von mindestens 15 Prozent. Dafür müssen jedoch unnötige Belastungen wie beispielsweise die RTVG-Abgabe für Arbeitsgemeinschaften beseitigt werden.

Die WAK-N hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen die vorliegende Motion 20.3140, "RTVG-Abgabe. Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften", angenommen. Im Namen der Mehrheit unserer Kommission bitte ich Sie also, die Motion anzunehmen.