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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-05-05

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05

Wortprotokoll

Anlässlich der Sitzung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen am 27. April wurde die vorliegende Motion eingereicht. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Transportunternehmen für die Ertragsausfälle, die im öffentlichen Verkehr wegen der Corona-Krise entstehen, eine Vorlage auszuarbeiten.

Diese Vorlage soll eine Gesamtsicht der Corona-bedingten Auswirkungen und Finanzierungsmassnahmen über alle Bereiche hinweg enthalten. Wir denken da an den Personenverkehr im Fernverkehr, im Regionalverkehr, im touristischen Verkehr und im Ortsverkehr, jedoch auch an den Güterverkehr und die Infrastruktur. Weiter fordert unsere Kommission den Bundesrat auf, eine ausgewogene Lösung anzustreben, bei der nebst dem Bund auch die Transportunternehmen und die Kantone einen Teil der Ertragsausfälle tragen sollen.

Welches sind die Gründe der Kommission für diese Motion? Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den öffentlichen Verkehr sind mit anderen Wirtschaftszweigen in einem wesentlichen Punkt nicht vergleichbar. Auf Geheiss von Bund und Kantonen wurde und wird im Personenverkehr zu Recht ein grosses Grundangebot aufrechterhalten, um die Grundversorgung sicherzustellen. Im Schnitt spricht man hier von 80 Prozent des normalen Angebots. Auf gewissen Linien blieb das Angebot sogar mehr oder weniger unverändert. Dadurch fallen die Kosten bei den Unternehmen insgesamt praktisch unverändert hoch an.

Der Bundesrat empfiehlt jedoch allen Personen, den öffentlichen Verkehr möglichst zu meiden. Dadurch fehlen dem öffentlichen Verkehr die Kundinnen und Kunden. Gegenüber dem Normalzustand sprechen wir von einem Minus von 80 bis 90 Prozent.

Es liegt eine grosse Diskrepanz zwischen Aufwand, der auf fast unverändertem Niveau verharrt, und dem fehlenden Ertrag vor. Die Erträge des öffentlichen Verkehrs, die direkt von den Kundinnen und Kunden stammen, liegen in [PAGE 470] normalen Zeiten pro Monat durchschnittlich bei rund 500 Millionen Franken. Da ein Grossteil der Mitarbeitenden im öffentlichen Verkehr wegen Aufrechterhaltens des Grundangebotes bzw. zur Erfüllung der gesetzlichen Transportpflicht im Einsatz steht, löst das Instrument der Kurzarbeit die Grundproblematik nicht.

Die meisten Transportunternehmen sind trotz grossen Anstrengungen, die Kosten tief zu halten, nicht in der Lage, die grossen finanziellen Lücken wegen der ausbleibenden Erträge alleine zu tragen. Dazu kommt, wie der Bundesrat in seiner Antwort richtig schreibt: "Weil die Transportunternehmen aber von Gesetzes wegen keine Gewinne erwirtschaften können, werden sie kaum in der Lage sein, die Einnahmenausfälle zu kompensieren oder Bankkredite zurückzuzahlen." Genau dies ist der springende Punkt. Damit die Transportunternehmen, die in der Regel im Besitz des Bundes, der Kantone und Gemeinden sind, sich nicht überschulden, braucht es eine Lösung zwischen den Transportunternehmen, den Kantonen und dem Bund. Auch der Bund steht dabei in der Pflicht. Das sieht der Bundesrat in seiner Antwort gleich; umso mehr ist es unverständlich, wieso der Bundesrat die Kommissionsmotion zur Ablehnung empfiehlt.

Und jetzt noch einige Worte zum Güterverkehr: Die Schweizer Güterverkehrsunternehmen haben eine tragende Rolle in der Verlagerungspolitik der Schweiz und sind für die Versorgung der Schweizer Wirtschaft relevant. Seit Mitte März sind nun wegen der Schliessung ganzer Industrien, z. B. in Italien, die Verkehre vor allem im internationalen Güterverkehr stark eingebrochen, und die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind mit Einnahmenausfällen in der Grössenordnung von 20 bis 30 Prozent konfrontiert. Dazu kommt, dass die Unternehmen die Transportketten trotz deutlich erschwerten Umständen wie z. B. den Beschränkungen auf Infrastrukturen im Ausland, Aufbau oder kontaktlose Übergabe der Lokführer bei erschwerten Grenzregimen aufrechtzuerhalten haben. Damit sind den Güterverkehrsunternehmen zusätzliche operative Aufwendungen entstanden. Es gilt zu verhindern, dass es zu Einstellungen von Verkehrsverbindungen und damit zu einer Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse kommt.

Fazit: Der öffentliche Verkehr hat in der Corona-Krise im Personen- und Güterverkehr bewiesen, dass er krisenresistent ist und zuverlässig funktioniert.

Die Kommission will mit dieser Motion eine Gesamtsicht des Bundesrates zum Personen- und Güterverkehr erhalten. Sie will eine ausgewogene und tragfähige Lösung zwischen Transportunternehmen, Kantonen und Bund, damit wir mit einer gesunden Branche des öffentlichen Verkehrs in die Zukunft gehen können, was auch für die ganze Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Dem öffentlichen Verkehr stehen grosse Herausforderungen bevor. Wir müssen die Kunden wieder für den öffentlichen Verkehr gewinnen und aufzeigen, dass er nicht bedrohlich ist, sondern in sehr vielen Bereichen Teil der Lösung ist für eine verlässliche, effiziente und ökologische Mobilität.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, diese Kommissionsmotion anzunehmen.