Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-05
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05
Wortprotokoll
Gerne nehme ich Bezug auf unsere Beschlüsse; dabei möchte ich von den ursprünglichen Nachmeldungen des Bundesrates ausgehen, mit welchen er dem Parlament insgesamt einen Kredit von 280 Millionen Franken beantragt hat. In der Folge hat er diese dann spezifiziert und auf vier Budgetpositionen aufgeteilt.
Dabei möchte ich einleitend festhalten, dass der Kulturbereich zusammen mit dem Sportbereich von den Lockdown-Massnahmen des Bundesrates extrem getroffen worden ist und auch heute noch massiv getroffen ist, insbesondere deshalb, weil sie in diesen Bereichen schon früher gegriffen haben. So hat der Bundesrat schon am 28. Februar Anlässe mit über tausend Personen verboten. Das heisst, dass sogar traditionelle Anlässe - ich erinnere z. B. an die Basler Fasnacht oder die Fasnacht im Kanton Tessin - nicht mehr durchgeführt werden konnten. Auch international bekannte Filmfestivals sind abgesagt worden.
Das betrifft sowohl Firmen, die gewinnorientiert sind, als auch solche, die nicht gewinnorientiert sind. Beide haben das gleiche Problem: Bei diesen Anlässen braucht es lange Vorbereitungszeiten. Bei der Vorbereitung fallen viele Aufwände an. Personen werden verpflichtet, Geld wird verpflichtet. In der Regel werden diese Aufwände dann an einem Tag mit Erträgen kompensiert. Wenn sie den Anlass nicht durchführen können, bleiben sie auf den Aufwänden sitzen und haben Riesenverluste. Mit seinen Massnahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Kulturveranstaltungen in der Schweiz nicht langfristig geschädigt werden, denn es gibt ja auch eine Zeit nach Corona.
Die Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, sind wirklich auf die vier Problemfelder fokussiert. Deshalb ist unsere Kommission der Meinung, dem Antrag des Bundesrates sei zuzustimmen, vor allem auch in Bezug auf die Soforthilfe für Kulturschaffende. Von der Minderheit wird beantragt, diese 25 Millionen Franken zu streichen, das sei über die EO abzuwickeln. Aber das Spezifische am Kulturbereich ist, dass die Künstler in der Regel ein Honorar für einen Auftritt an einem Tag bekommen. Wenn dieser Auftritt abgesagt oder verboten worden ist, erhalten sie dieses Honorar nicht. Wenn das über die EO abgewickelt würde, hätten sie für den Ausfall dieses Honorars nur die Entschädigung, einen Tagessatz von 196 Franken, zugute. Sie können sich vorstellen, mit diesen 196 Franken können sie sicher nicht leben. Das heisst, es braucht die vorgesehene Massnahme für unsere Künstlerinnen und Künstler.
Die Nachmeldung für den zweiten Bereich, die gekürzt werden soll, die Ausfallentschädigung, ist heute halt eine Annahme aufgrund von Analysen. Man geht davon aus, dass es diese 145 Millionen braucht. Die Umsetzung dieser Massnahme macht der Bund nicht allein, sondern zusammen mit den 26 Kantonen, mit welchen er Leistungsvereinbarungen abschliessen wird.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, den Streichungsantrag abzulehnen, und ebenfalls im Verhältnis von 11 zu 2 Stimmen, den Kürzungsantrag abzulehnen. Die Minderheit wird ihre Argumente selber vorbringen. Besten Dank, wenn Sie der Kommission folgen. [PAGE 235]