Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2020-05-05
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05
Wortprotokoll
Die vorliegende Kommissionsmotion fordert eine Auslegeordnung betreffend die Corona-bedingten Auswirkungen auf die Erträge im öffentlichen Verkehr sowie breit angelegte Finanzierungsmassnahmen in diesem Bereich.
Gegen die Aufbereitung der Corona-bedingten Ausfälle und eine Auslegeordnung spricht eigentlich nichts. Jedoch sollte uns die damit verbundene Forderung, breit angelegte Subventionen zu sprechen, aufhorchen lassen. Wie Sie wissen, haben wir in der Schweiz über 1400 Linien im regionalen Personenverkehr, die täglich oder periodisch bedient werden. Und wir haben über 114 Transportunternehmen, die mehrheitlich in der öffentlichen Hand sind und sich jeweils für die Ausschreibungen bewerben. Wenn Sie den Prozess kennen, wissen Sie, dass diese Transportunternehmen im Ausschreibungsverfahren jeweils ein Angebot unterbreiten, das auf den prognostizierten Erträgen aus den Fahrpreisentgelten basiert. Die Differenz zu den Selbstkosten wird mit "geplanten ungedeckten Kosten" umschrieben.
Wenn wir das System anschauen, müssen wir fairerweise anerkennen, dass es während der Corona-Krise, während des Lockdowns tatsächlich zu Differenzen zwischen den erwirtschafteten und den geplanten Erträgen aus den Billettverkäufen gekommen ist. Man könnte sogar geneigt sein zu sagen, dass diese Differenz beglichen werden müsste. Ich mache Sie jedoch nochmals darauf aufmerksam, dass es sich hier grossmehrheitlich um Unternehmen handelt, die in der öffentlichen Hand sind. Wir würden also das Geld, das wir vom Bund und von den Kantonen her sprechen, von der linken in die rechte Hosentasche verlagern.
Ich bitte Sie aber auch zu beachten, dass es einige private Unternehmen gibt, die in diesem Sektor tätig sind. Es wäre ein Affront gegenüber anderen Branchen, wenn wir hier einfach sagen würden, es gebe eine generelle Defizitdeckung. Diese Unternehmen müssten also dementsprechend nicht auf die Covid-19-Kredite oder arbeitsmarktliche Massnahmen zurückgreifen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es die Unternehmen in der Peripherie, wo die geplanten ungedeckten Kosten jeweils sehr hoch sind, nicht so stark trifft. Es sind vor allem die Verkehrsunternehmen in den Städten, die [PAGE 471] wesentliche Deckungsbeiträge aufweisen, welche getroffen werden.
Aber die Frage ist schon die folgende: Muss der Bund hier einmal mehr auch subventionieren, respektive sollten auch die Kantone etwas daran zahlen? Prioritär sollte dies aus den Reserven der Unternehmen bezahlt werden, und sekundär, in Härtefällen - da vertraue ich auch auf den Bundesrat -, sollte hier geholfen werden können.
Ich möchte die Optik jetzt aber noch etwas weiter öffnen und das ganz Stossende an diesem Vorstoss erläutern. Sie haben es gehört: die Güterverkehrsanbieter. Ich möchte Ihnen hier die SBB Cargo näherbringen. Im Güterbereich ist es in dieser Krise nicht so, dass man einen Güterwagen einfach von A nach B fahren lassen muss, weil der Bund ein Angebot vorschreibt. Nein, es braucht Fracht, und die SBB Cargo AG - übrigens hat vor drei Monaten ein Drittel der Aktien in private Hände gewechselt - hat nicht grosse Einnahmenausfälle gehabt, respektive wenn das Volumen kleiner wird, dann wird ein Zug einfach nicht gefahren.
Mit derselben Argumentation, welche der Kommissionssprecher vorhin vorgebracht hat, könnten Sie auch für den gesamten Güterverkehr im privaten Sektor Subventionen und Defizitdeckungen fordern. Für mich persönlich ist dies stossend. Ich zähle darauf, dass der Bundesrat eine Auslegeordnung macht, dass der Bundesrat hier aber auch wohlweislich sieht, dass man nicht à fonds perdu grossflächig über das ganze Jahr subventionieren muss und die Defizite der Unternehmen decken soll.
In diesem Sinne: Lehnen Sie die Motion ab, und folgen Sie dem Bundesrat!