Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-05-05
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Eine gleichlautende und eine ähnlich lautende Motion sind gestern im Nationalrat beschlossen worden. Die ähnlich lautende Motion wurde in der Grössenordnung von 120 zu 70 Stimmen angenommen, das Ergebnis der gleichlautenden Motion habe ich im Amtlichen Bulletin leider nicht gefunden - ich weiss nicht, ob ich am falschen Ort gesucht habe oder ob dieses Ergebnis noch nicht aufgeschaltet ist.
Ich will schnell die Differenz erklären. Die gleichlautende Motion der FK-N entspricht einfach dem Text, den wir hier haben. In der ähnlich lautenden Motion der WAK-N wird gefordert, dass direkt auf die Notverordnung des Bundesrates eingewirkt wird. Wir wollen das nicht, sondern sagen, dass dies im Rahmen der Covid-19-Botschaft, die uns für die Herbstsession angekündigt wurde, eingefügt werden soll. Wir pfuschen hier also dem Bundesrat nicht ins Handwerk, sondern beauftragen ihn, diese Sache seriös zu prüfen, und dann gibt es ein normales Verfahren: Das Anliegen wird in die Botschaft aufgenommen, und wir können es in den Kommissionen und dann auch im Rat noch einmal vertieft diskutieren. Es ist mir wichtig, dass wir da eben die Zuständigkeiten wahren. Das wäre die Variante, die gestern auch im Nationalrat durchgekommen ist. Es war eine Motion der FK-N. Die WAK-N hat eben eine Direkteinwirkung auf die Notverordnung gefordert.
Mit dieser Verlängerung der Rückzahlungsfrist - das ist die Absicht der FK - wollen wir das Konkursrisiko minimieren, und zwar nicht einfach, weil wir uns bei den Kreditnehmern lieb Kind machen wollen, sondern weil wir das Risiko für die Eidgenossenschaft zurückfahren wollen. In der Stellungnahme des Bundesrates steht: "Bei einer zu kurzen Laufzeit würden die Kreditnehmer über Gebühr belastet, womit das Ausfallrisiko wie auch die Risiken für den Bund steigen." Das ist einleuchtend: Wenn Sie einen Kredit in sehr kurzer Zeit zurückzahlen müssen, können Sie in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Das kann bedeuten, dass Sie pleitegehen und dass sich damit das Ausfallrisiko für den Bund realisiert.
Der nächste Satz in der Stellungnahme des Bundesrates heisst: "Aber auch bei einer zu langen Laufzeit vergrössern sich die Risiken für den Bund." Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Dieser Satz erschliesst sich mir nicht. Ich habe eher den Eindruck: Wenn Sie genügend Zeit haben, einen Kredit zurückzuzahlen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ihn tatsächlich auch zurückzahlen können, höher - und damit ist das Risiko für den Bund tiefer.
Das sind eigentlich die Beweggründe der Kommission, die Bedingungen hier möglichst zu erleichtern - nicht um irgendwelche falschen Anreize zu schaffen, sondern um möglichst viele Optionen offenzuhalten. In der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung sind ja fünf Jahre festgeschrieben, und zwar eben nicht in dem Sinn, dass nach fünf Jahren zurückbezahlt werden muss, sondern innerhalb von fünf Jahren. Falls wir die Frist jetzt verlängern, kann ein KMU, wenn das Geschäft wieder flott läuft, innerhalb dieser Frist auch sehr viel früher zurückzahlen; aber wenn es halt harzig läuft - und ob es so sein wird, wissen wir im Moment noch nicht -, hat das KMU mehr Zeit, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Wie gesagt: Das minimiert die Risiken für den Bund, Geld zu verlieren und mit der Solidarbürgschaft geradestehen zu müssen.
Der zweite Effekt: Wenn ein Konkurs oder eine Insolvenz verhindert werden kann, kann auch verhindert werden, dass Arbeitsplätze verloren gehen, dass Unternehmungen sterben. Das ist ja eigentlich das übergeordnete Ziel dieser ganzen Solidarbürgschaftsverordnung. Ich bin deshalb der Meinung, dass mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist das grosse Ziel des Bundesrates nicht nur ebenfalls erreicht, sondern besser erreicht werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen.