Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-02

Wortprotokoll

Es geht um zwei Unterschiede zwischen der Mehrheit und der Minderheit I. Der eine Unterschied ist in der Tat der Grad der Wahrscheinlichkeit: Die Mehrheit will eine "einleuchtende Wahrscheinlichkeit", die Minderheit I eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit".

Die "einleuchtende Wahrscheinlichkeit" ist, wie Sie gesagt haben, für das einheitliche Haftpflichtrecht vorgesehen; sie soll etwa dem Prima-Facies-Beweis entsprechen, das heisst dem, was einem durchschnittlich intelligenten, vernünftigen Menschen einleuchtet. Der Richter, der ja überdurchschnittlich begabt ist, muss sich in den bloss durchschnittlichen Menschen hinein- bzw. hinabdenken und so diese Wahrscheinlichkeit festlegen.

Die Minderheit I will aber eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit". Das erweckt natürlich den Eindruck, es gäbe exakte Wahrscheinlichkeitsgrade, und der Grad müsse über 50 Prozent liegen. Das ist irgendwie weltfremd. Für den Fall, dass die Minderheit I durchkommen sollte, nehme ich aber zur Kenntnis, dass Frau Heberlein gesagt hat, sie meine mit ihrer Formulierung eigentlich dasselbe, ihre Formulierung sei einfach klarer.

Aber das ist nur der eine Unterschied. Der andere Unterschied liegt im letzten Satz des Antrages der Mehrheit: "Ferner kann es die Ersatzleistung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit bemessen." Diesen Satz gibt es im Antrag der Minderheit I nicht. Frau Gadient hat gesagt, was damit in etwa gemeint ist. Sie müssen sich vorstellen: Ein grüner Ökobauer pflanzt grüne Kartoffeln und muss eines Tages feststellen: Sie sind mit veränderten Genen behaftet. Er fragt sich, woher diese Gene kommen. Neben ihm hat es zwei Fabriken, die Fabrik X und die Fabrik Y - ich nenne keine Namen wie Novartis oder Monsanto. Der Richter kann sagen: 40 Prozent der Kartoffeln sind von der Firma X "vergent", 60 Prozent von der Firma Y. Der Schadenersatz wird nach diesem Grad bemessen. Das macht Sinn. Andernorts ist dies schon üblich. Deswegen sind wir für den Antrag der Mehrheit.