Matter Thomas · Nationalrat · 2020-05-05
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05
Wortprotokoll
Leider hat eine Mehrheit der Kommission dem Begehren zugestimmt, wonach gastgewerbliche Mieter und alle sonst vom Bundesrat während der Corona-Krise geschlossenen Betriebe ihren Vermietern nur noch 30 Prozent der Miete schulden. Wir beschreiten hier verfassungsmässig, rechtsstaatlich und wirtschaftspolitisch extrem gefährliche Pfade. Ich kann, ehrlich gesagt, ganz einfach nicht verstehen, warum sogenannte Wirtschaftspolitiker, die sich bürgerlich nennen, zu einem solchen Vorstoss Hand bieten.
Dem Mieter von Gewerberäumlichkeiten sollen also per Parlamentsbeschluss fast drei Viertel des Mietpreises erlassen werden. Doch die anderen 70 Prozent trägt nicht etwa der Staat, der die Gewerbeverbote erlassen und damit den Verdienstausfall verschuldet hat - nein, diese 70 Prozent Mietausfall sollen die Vermieter tragen. Ein solch einseitiges, ungerechtes, ja, ich würde schon fast sagen, absurdes Begehren verstösst gegen verschiedene Artikel der Schweizerischen Bundesverfassung. Da wäre einmal Artikel 8 zur Rechtsgleichheit und zum Diskriminierungsverbot. Es geht doch nicht an, dass aufgrund eines die Individuen schadenden staatlichen Handelns die geschädigten Mieter bevorzugt, die ebenfalls geschädigten Vermieter aber benachteiligt werden! Artikel 9, "Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben": Diese 70 Prozent Begünstigung bzw. Schädigung sind reine Willkür und verstossen gegen Treu und Glauben eines abgeschlossenen, rechtsgültigen Mietvertrages. Artikel[NB]26, "Eigentumsgarantie": Wir bevorzugen die Rechte der Mieter auf Kosten der Vermieter, deren Eigentumsrechte geschädigt werden. Wir verstossen auch gegen Artikel 27 der Bundesverfassung, "Wirtschaftsfreiheit", und wir verweigern den Vermietern das Grundrecht der Abwehr der staatlichen Einschränkung ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit - vom Verstoss gegen die gesetzliche Vertragsfreiheit ganz zu schweigen.
Wenn die Mieter, wie Sie es vorsehen, die Vermieter nicht mehr bezahlen, kommt es zu Kettenreaktionen. Denn selbstverständlich haben auch die Vermieter ihre Verbindlichkeiten: [PAGE 480] Sie müssen Hypothekarzinsen bezahlen, für Unterhaltskosten aufkommen, Rückstellungen vornehmen und Investitionen in die Immobilien tätigen usw.
Mit diesem Vorstoss unterlaufen wir auch die zahlreichen Lösungen, die grössere und kleinere Immobilienbesitzer mit ihren Gastwirten und gewerblichen Mietern bereits vereinbart haben. All diese massgeschneiderten privatrechtlichen Lösungen würden wir mit dem vorliegenden, völlig undurchdachten Vorstoss über den Haufen werfen.
Sie müssen auch nicht glauben, diese Motion betreffe nur grosse und schwerreiche Immobilienbesitzer. Mir ist eine Grossfamilie bekannt, die ursprünglich aus dem Kosovo stammt und sich durch harte und tüchtige Arbeit über viele Jahre ein Mehrfamilienhaus leisten konnte. Sie wohnt selbst in diesen Wohnungen und hat das Erdgeschoss einem Ladenbesitzer vermietet. Diese Familie kann es sich einfach nicht leisten, so schnell auf 70 Prozent der Mieteinnahmen zu verzichten.
Dann frage ich mich noch, wozu eigentlich dieser Bürgschaftskredit sein soll, wenn die grossen Fixkosten, nämlich die Personalkosten, durch Kurzarbeit, Arbeitslosenversicherung sowie Corona-Taggelder für Selbstständige gedeckt sind, während die Fixkosten für die Mieten grossmehrheitlich die Vermieter bezahlen müssen.
Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie namens der SVP-Fraktion und einer grossen Kommissionsminderheit dringend, diese Motion abzulehnen.