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Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-05-05

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Das ist eine Motion, die nicht im Nationalrat eingereicht worden ist, sondern von unserer Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden des Plenums beschlossen wurde. Es geht darum, diese Kredite während der gesamten Dauer des Kredits gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung nicht als Fremdkapital zu identifizieren. Das ist in Artikel 24, also in den Schlussbestimmungen der Solidarbürgschaftsverordnung, geregelt: "Für die Berechnung der Deckung von Kapital und Reserven nach Artikel 725 Absatz 1 OR und für die Berechnung einer Überschuldung nach Artikel 725 Absatz 2 OR werden Kredite, welche gestützt auf Artikel 3 verbürgt werden, bis zum 31. März 2022 nicht als Fremdkapital berücksichtigt." Artikel 3 betrifft die kleinen Kredite bis 500[NB]000 Franken. Ein solcher Kredit muss also nicht als Fremdkapital verbucht werden. Das heisst, dass eine drohende Überschuldung damit abgewendet werden kann. Das - aber nicht nur das, sondern auch anderes - ist wirklich eine sehr kreative und intelligente Lösung, die der Bundesrat in dieser Solidarbürgschaftsverordnung aufgeschrieben hat.

Es ist eigentlich nicht einzusehen, wieso dies auf zwei Jahre befristet werden soll. Ich finde es so eine gute Idee, dass sie für die ganze Dauer dieser Kredite gelten soll. Es ist immer wieder das gleiche Lied: Damit kann verhindert werden, dass eine Firma plötzlich in eine Überschuldung gerät, dass die verantwortlichen Gremien das entsprechend melden müssen, dass diese Firma plötzlich hopsgeht und dass damit die Eidgenossenschaft zum Handkuss kommt und das Darlehen abschreiben muss. Das ist ein sehr guter Schutzschild gegen eine drohende Überschuldung. Es ist ein bisschen, als gäben Sie jemandem einen Schutzschirm, sagten aber, nach zwei Jahren müsste er ihn wieder abgeben, ohne zu wissen, wie das Wetter dann sein wird.

Deshalb ist auch der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass er diese Motion zur Annahme empfiehlt. Er sieht offensichtlich, dass man die gute Idee, die er hatte, noch ein bisschen weiterspinnen kann und dass mit diesem Schutz vor drohender Überschuldung auch das Risiko eines Schadenfalls für die Eidgenossenschaft minimiert werden kann.

Ich bitte Sie, dieser Motion in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zuzustimmen.