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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-05-05

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05

Wortprotokoll

Am 16. März hat der Bundesrat beschlossen, zur Unterstützung der Bekämpfung des neuen Coronavirus den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst bis zum 30.[NB]Juni 2020 zu ermöglichen. Auf Basis des bundesrätlichen Beschlusses vom 6. März wurde das VBS ermächtigt, 800 Angehörige der Armee im Assistenzdienst für maximal drei Wochen aufzubieten. Für das zweite Kontingent, also bis zu 8000 Armeeangehörige im Assistenzdienst bis längstens am 30. Juni, würde die Kompetenz des Bundesrates überschritten. Deshalb liegt dieser Bundesbeschluss zur weiteren Beratung vor.

Die Kompetenzgrenze des Bundesrates hätte einen Einsatz von maximal 2000 Armeeangehörigen während längstens drei Wochen erlaubt. Dauert ein Einsatz länger oder sind mehr Personen erforderlich, hat die Bundesversammlung den Armee-Einsatz in der nächsten ordentlichen Session zu genehmigen. Die Präsidien der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen haben beantragt, dass die Diskussion und die Bewilligung in der ausserordentlichen Session erfolgen sollen. Die Botschaft und der Bundesbeschluss lagen zwar zeitlich knapp vor, sind aber vollständig und umfassend. Die Koordinationskonferenz hat positiv entschieden. So wird der Bundesbeschluss im Sonderverfahren und damit von beiden Räten in dieser ausserordentlichen Session behandelt.

Mit dem Entscheid des Bundesrates ist eingetreten, was viele von Ihnen und auch viele Schweizerinnen und Schweizer nur von mündlichen Überlieferungen von Eltern oder Grosseltern oder zumindest aus den Geschichtsbüchern kennen: Eine Teilmobilmachung der Schweizer Armee ist Tatsache geworden. Es handelt sich in der Geschichte der Schweiz um die grösste Truppenmobilisierung seit dem Zweiten Weltkrieg. Das wäre noch vor wenigen Wochen niemandem im Traum eingefallen. Dieser aktive Militärdienst in Friedenszeiten hat historische Bedeutung. Die erste Reserve, die Schweizer Armee, ist aufgeboten worden. Von der Alarmierung über das Aufgebot, das Einrücken, die Ausrüstung bis zum aktiven Dienst haben die Armeeführung, die Kader und die Truppe funktioniert - ruhig, organisiert und ohne den Eindruck zu erwecken, dass hier kriegsähnliche Zustände herrschen würden.

Über 80 Prozent der aufgebotenen Armeeangehörigen der Milizformationen rückten zum befohlenen Zeitpunkt am Einrückungsort ein. Bei den zu Beginn des Armee-Einsatzes aufgebotenen Milizformationen mit hoher Bereitschaft, die innerhalb von 24 Stunden einzurücken hatten, rückten im Durchschnitt rund 75 Prozent der Aufgebotenen ein. Die für später aufgebotenen Formationen hatten eine längere Vorwarnzeit und damit mehr Gelegenheit, gewisse private und berufliche Vorkehrungen zu treffen. Die Einrückungsquote lag entsprechend höher; teilweise überstieg sie 90 Prozent. Bewährt hat sich auch die Alarmierung per SMS. Die Schweizer Armee hat damit eindrücklich bestätigt, dass die Einsatzfähigkeit, die Organisation und die Leistungsfähigkeit vorhanden sind. Sie hat ihren Auftrag zuverlässig und eindrücklich erfüllt.

In drei Tagen, am 8. Mai, jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal. Erlauben Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick. Am 9. Mai 1945 läuten in der ganzen Schweiz die Glocken. "Mit dem offiziellen Kriegsende in Europa bricht ein Tag von unendlicher Schönheit an", wie es die "NZZ" damals beschreibt. Die Geschäfte verkünden "Wegen Friedens geschlossen". Überall wehen Fahnen. "Das grosse Welttrauerspiel" - wieder die "NZZ" - "ist an sein Ende gekommen, doch an der Freude hängt das dunkle Wissen um eine zerstörte, geschleifte Welt."

Zum Vergleich: Die Periode von unendlicher Schönheit wurde mit der Teilmobilmachung 2020 nicht durch einen bewaffneten Konflikt beendet, wie es beim Zweiten Weltkrieg der Fall war. Nein, es war etwas anderes: Die Bedrohung, welche die Teilmobilmachung auslöste, waren die Kapazitätsgrenzen des Grenzwachtkorps an der Schweizer Grenze, die Kapazitätsgrenzen im Gesundheitswesen und der sich abzeichnende Engpass der zivilen Einsatzkräfte.

Der Einsatz der Armee bzw. der Unterstützungsbeitrag der Armee in der Corona-Krise umfasst als Grundlage für den Bundesbeschluss folgende sechs Inhalte:

1.[NB]die personelle Unterstützung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege;

2.[NB]die Unterstützung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 - diese zwei Inhalte wurden vor allem durch die Sanitätstruppen geleistet -;

3.[NB]bei der Unterstützung von Transporten infektiöser Patientinnen und Patienten sind vor allem die Logistiktruppen im Einsatz, und - das ist bemerkenswert - auf Antrag von Liechtenstein auch im Fürstentum Liechtenstein, basierend auf dem Abkommen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen;

4.[NB]die Entlastung von kantonalen Polizeikorps im Sicherheitsbereich durch Infanterietruppen z. B. in den Kantonen Genf und Waadt zum Schutz ausländischer Einrichtungen;

5.[NB]die Unterstützung bei Schutz und Kontrolle der Landesgrenzen, eine klassische Aufgabe für die Militärpolizei, und

6.[NB]die Unterstützung zur Erfüllung weiterer logistischer Aufgaben durch die Logistiktruppen.

Diese Dienstleistungen werden durch Miliztruppen, Durchdiener und Truppen der Rekrutenschulen erbracht. Die Armee hat in den genannten Bereichen aus dem Stand flexibel und hochmotiviert agiert. Der Bundesrat hat die Zuteilung der Militärressourcen subsidiär und auf ausdrückliches Gesuch der Kantone vorgenommen. Die Gesuche der Kantone werden zentral von den Bundesbehörden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Konkordaten entgegengenommen, bearbeitet und koordiniert. Im Bereich der Unterstützung des Gesundheitswesens priorisiert der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter dem Vorsitz des Direktors des [PAGE 485] BAG zusammen mit dem VBS die Unterstützungsleistungen und teilt die Armeeressourcen den zivilen Behörden zu. Die Kommission hat sich überzeugt, dass das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird. Die Armee ist da, wenn sie gebraucht wird, nämlich dann, wenn die Kantone und die zivilen Organisationen an ihre Kapazitätsgrenzen stossen.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat den vorliegenden Beschluss an ihrer Sitzung vom 30. April diskutiert und einstimmig Eintreten beschlossen. Die Kommission hat die Kosten, den Einsatz der Armeeangehörigen an sich und die Subsidiarität hinterfragt.

Zu den Kosten: Diese werden gemäss Auskunft der Departementsvorsteherin voraussichtlich im ordentlichen Budget Platz finden - "voraussichtlich" deshalb, weil einerseits die Kosten von der Einsatzdauer abhängig sind und andererseits auch Minderausgaben infolge nicht durchgeführter Ausbildungsdienste und verschobener Projekte zu erwarten sind. Ein allfälliger Nachtragskredit würde auf dem ordentlichen Weg beantragt. Derzeit ist es noch nicht absehbar.

Zum Einsatz der Armeeangehörigen: Der Sicherheitspolitischen Kommission ist es ein grosses und wichtiges Anliegen, allen Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes für ihren Einsatz in dieser ausserordentlichen Situation zu danken. Der Dank schliesst die Departementsvorsteherin, die Armeespitze, die Kader und vor allem die Militärdienst- und Zivilschutzleistenden ein. Sie alle verdienen unseren Respekt, unsere Wertschätzung und Anerkennung. Danke, merci, grazie im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates!

Allen Dienstleistenden ist etwas gemeinsam: Sie haben für unser Land und für unsere Bevölkerung gedient. Sie sind dem Aufgebot im Sinne der Wehrpflicht gefolgt, weggerufen von der Familie, von der Arbeit oder dem Studium, treu im Dienst und schlagkräftig im Einsatz. Dieser Einsatz wird in Erinnerung bleiben und ist die Bestätigung, dass die Armee und im Speziellen die Milizarmee notwendig, einsatzfähig und leistungsfähig ist, auch bei einer sich ändernden Bedrohungslage.

Die Kommission hat weiter geprüft, ob der Einsatz auf Gesuch der Kantone und damit subsidiär erfolgte. Dem ist so.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen. Es liegen deren drei vor; die Kommission hat sich dazu wie folgt geäussert:

Zur Minderheit Seiler Graf zu Artikel 1a: Mit diesem Minderheitsantrag soll der geleistete Assistenzdienst vollumfänglich an die Dienstpflicht angerechnet werden. Die Kommission anerkennt, dass eine Wertschätzung für den geleisteten Dienst ausgedrückt werden soll. Mit dem Entscheid des Bundesrates, dass der Assistenzdienst wie ein normaler WK angerechnet und bis zur Dauer eines zweiten WK ebenfalls angerechnet wird, hat der Bundesrat bereits eine gute Lösung. Die Kommission hat deshalb den Minderheitsantrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt und beantragt Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

Zur Minderheit Fridez zu Artikel 1b: Voraussetzung für Truppenaufgebote soll sein, dass gewisse Absprachen unter den Kantonen erfolgen und im eigenen wie in benachbarten Kantonen keine Kurzarbeit beim Gesundheitspersonal geleistet wird. Auch diesen Antrag lehnte die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Beim dritten Minderheitsantrag, der Minderheit Roth Franziska, geht es um Übergangsbestimmungen. Gemäss diesem Antrag soll der Einsatz der Armee am 8. Mai beendet werden. Auch diesen Antrag lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ab.

Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten. Ebenso beantragt sie grossmehrheitlich, die drei Minderheitsanträge abzulehnen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss von der Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich angenommen.

Wir beantragen Ihnen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.