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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-05-05

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Das Thema ist die Ihnen aus den Medien bekannte Corona-Tracing-App. Die Motion der Staatspolitischen Kommission hat drei Anliegen:

1.[NB]Die sensiblen Daten sollen dezentral gespeichert werden und nicht in einer zentralen Datenbank. Dies ist auch das Konzept der aktuell diskutierten App DP-3T, was für "decentralized privacy-preserving proximity tracing" steht. Es ist dies das App-Konzept der Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Entwicklung dieser Motion war auf internationaler Ebene die Debatte um verschiedene Konzepte noch voll im Gang. Damals war das Risiko nicht auszuschliessen, dass auch mit dem Ziel der internationalen Kompatibilität am Schluss doch eine zentrale Lösung sich durchsetzen würde. Unterdessen ist, denke ich, dieser Aspekt der Motion bis zu einem gewissen Grad überflüssig geworden.

2.[NB]Die Nutzung der App soll freiwillig sein. Hier ist es Ihrer Kommission wichtig, dass Freiwilligkeit nicht nur die Regelungen der Beziehung zwischen dem Staat und der Person betrifft, die die App installiert. Freiwilligkeit ist also mehr als eine fehlende Vorschrift des Staats, diese App zu nutzen. Freiwilligkeit ist auch mehr als eine informierte Freiwilligkeit der einzelnen Schritte - Einschalten von Bluetooth, Eingabe eines Testresultats, Benachrichtigung der Kontakte. Freiwilligkeit muss zusätzlich im Sinne einer Drittwirkung auch Diskriminierungsfreiheit zwischen Privaten in Bezug auf die Nutzung der App bedeuten. Konkret: Es darf niemandem ein Nachteil entstehen, wenn er oder sie diese App nicht installiert oder nicht nutzt. Ein Beispiel: Der Staat muss ganz klar festlegen, dass ein Anbieter einer Dienstleistung die Erbringung dieser Dienstleistung nicht an das Erfordernis knüpfen darf, dass man diese App installiert. Ein Restaurantbesitzer z. B. soll nicht sagen können: "Sie können kommen, aber nur, wenn Sie diese App installiert haben."

3.[NB]Die Motion fordert eine gesetzliche Grundlage, das heisst eine Vorlage, die dann auch das Parlament beraten kann. Ich erlaube mir nun, mich bei der Berichterstattung aus Ihrer Kommission auch auf die Beratung in der Schwesterkommission abzustützen. Diese hat eine gleichlautende Motion eingereicht, die der Ständerat unterdessen unterstützt hat. Dort stellte sich der Bundesrat auf den Standpunkt, das Epidemiengesetz sei bereits eine genügende Grundlage für eine solche App. Hier gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten, das abzustützen. Aus unserer Sicht hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte treffend festgehalten, dass Artikel 60 keine geeignete Grundlage sei, das gehe viel zu weit.

Was passiert, wenn Sie diese Motion annehmen? Wenn Sie die Motion annehmen, wäre das Fazit, dass der Bundesrat uns in der Tat so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage unterbreiten sollte, naheliegenderweise ein dringliches Bundesgesetz, das wir schon in der Sommersession beraten könnten.

Ebenfalls hat der Bundesrat festgehalten, wie er vorzugehen gedenkt, wenn die Motion angenommen wird. Er plant, dann trotzdem am 11. Mai mit einer Verordnung zu starten. Das ist möglich, weil es im Datenschutzgesetz Artikel 17a gibt, welcher Versuche erlaubt. Mit einer Annahme der Motion blockieren Sie also nicht einen schnellen Testlauf; Sie halten aber fest, dass es nachher, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine politische Debatte geben soll. Dort werden dann diejenigen, die für eine App sind, und diejenigen, die gegen eine App sind, auf Grundlage von ganz konkreten Datenschutzvorschriften und weiteren Gesetzesgrundlagen sagen können, wie ihr Entscheid ausfällt. Eine erste Aussprache des Bundesrates mit der Staatspolitischen Kommission des [PAGE 516] Nationalrates ist bereits für diesen Donnerstag angesetzt. Das heisst, wir haben alle zusammen vor, das anzupacken.[GZ]

Im Namen der Kommission: Nehmen Sie diese Motion an!