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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06

Wortprotokoll

Bei dieser Position haben Sie und vorgängig auch Ihre Finanzkommission Handlungsbedarf geortet; dies aufgrund der Motion 20.3161, "Geschäftsmieten", Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Sie haben gestern beschlossen, die 50 Millionen Franken in das Budget aufzunehmen, und haben das mit 26 zu 14 Stimmen festgehalten. Dieser Beschluss war im Nationalrat aber von Anfang an sehr umstritten, und zwar inklusive das gesamte ihm zugrundeliegende Konzept. Der Nationalrat hat sich dem Konzept nicht angeschlossen und hat andere Ideen entwickelt: Es wurde beantragt, den Kredit nicht zu sprechen, aber es wurde ein Minderheitsantrag eingereicht, wonach anstelle der 50 Millionen Franken ein Betrag von 20 Millionen Franken in das Budget einzustellen sei. Der Nationalrat ist mit 107 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat den Kredit gestrichen. Er hat also nichts in das Budget aufgenommen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen auch, nichts in das Budget einzustellen, und zwar mit 7 zu 6 Stimmen. Die Mehrheit begründet das wie folgt: Wir haben eine andere Ausgangslage; mit der Motion wäre eigentlich ein Vollzug vorgesehen worden, wonach der Bund die Geschäftsmieten in einem gewissen Bereich vergünstigt hätte. Das wäre ein Vollzug gewesen, der, wenn sich beide Räte einig gewesen wären, sofort zum Tragen gekommen wäre. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat gestern ein anderes Konzept entwickelt, das auf der nationalrätlichen Version aufbaut. Dieses Konzept - ich denke, es wird heute noch besprochen - sieht vor, dass es zwischen Vermietern und Mietern Einigungen geben und ein Härtefallfonds geschaffen werden soll. Der Härtefallfonds soll mit 20 Millionen Franken dotiert werden. Aus diesem Fonds soll es dann möglich sein, für Vermieter oder Mieter in besonderen Situationen gewisse Unterstützungsbeiträge zu sprechen.

Das ist eine andere Ausgangslage. Der Fonds muss zuerst gestaltet werden, er muss geschaffen werden. Es braucht die Zweckbindung für die Verwendung der Mittel, und dazu braucht es gesetzliche Bestimmungen. Diese sind heute nicht vorhanden. Aus diesem Grund hat die Mehrheit hier beschlossen, den Betrag nicht aufzunehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn - davon gehen wir ja aus - diese Covid-Verordnungen in gesetzliche Bestimmungen überführt und die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden, wird es parallel auch möglich sein, mit einem weiteren Nachtrag zum Budget die entsprechenden Mittel im Voranschlag einzustellen.

Es handelt sich nicht um eine völlige Ablehnung der Motion, die heute vorgestellt werden wird. Die Haltung ist einfach die: Heute gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist nicht vorgesehen, einen Vollzug davon gerade in die Praxis umzusetzen. Das heisst, es gibt keinen dringenden Handlungsbedarf, diese Mittel einzustellen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen, der nationalrätlichen Lösung zu folgen.