Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-05-06
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-05-06
Wortprotokoll
Die gegenwärtige Corona-Krise trifft viele Branchen wirtschaftlich hart und bedroht Betriebe unmittelbar in ihrer Existenz. In den letzten Wochen hat sich der Bundesrat via Notverordnungsrecht, in den letzten zwei Tagen hat sich das Parlament via ordentliche Budgetbeschlüsse und Gesetzgebungsaufträge bemüht, die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen mit gezielten finanziellen Unterstützungen einzudämmen und Bürgschaften für Liquiditätshilfen mit Steuergeldern abzusichern.
Die Reisebranche befindet sich in einer besonders prekären Situation - sie ist momentan mitten im Auge des Corona-Hurrikans. Grenzen wurden geschlossen, Ein- und Ausreiseverbote verhängt, die Airlines haben ihre Flugzeuge parkiert und brauchen staatliche Hilfe. Die Reisebüros und Reiseveranstalter müssen all die für ihre Kunden getätigten Buchungen annullieren und die bereits überwiesenen Kundengelder meistens aus dem Ausland zurückzuholen versuchen, um sie gesetzeskonform an ihre Kunden zurückzuerstatten. Zudem haben sie kein Neugeschäft, denn wo buchen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, derzeit Ihre Sommer-, Herbst- oder Winterferien, wenn Sie nicht wissen, ab wann Sie wieder wohin reisen können? [PAGE 530]
Die Reisebranche befindet sich in einem grossen Trilemma: Doppelte Arbeit, nämlich die Annullation der zuvor getätigten Buchungen, muss ohne Verdienst geleistet werden, und zusätzlich bleiben neue Aufträge aus. Erschwerend kommt hinzu, dass Fluggesellschaften wie Swiss und Edelweiss die Kunden mit befristet gültigen Gutscheinen abspeisen wollen, wobei der Nationalrat richtigerweise die Kundengeldrückerstattung als Bedingung an die staatliche Hilfe für die Airlines eingebaut hat - wir hoffen sehr, dass sich der Ständerat heute hier auch noch einsichtig zeigt! Gleichzeitig sind Reisebüros gemäss Pauschalreisegesetz verpflichtet, die Kundengelder für Reisen, die nicht stattgefunden haben, bar zurückzuerstatten.
Eine kurzfristige Lösung zu finden, die dauerhaft gegenüber allen Interessen standhält, war in dieser kurzen Zeit während des Lockdowns nicht möglich. Doch es gibt Ideen und Vorschläge, wie sich die Reisebranche - mit einem glücklicherweise aus der Schweiz davonziehenden Virus-Hurrikan - erholen könnte. Dafür brauchen aber alle Beteiligten etwas Zeit. Und genau diese Zeit will ihnen die Kommission für Rechtsfragen mittels eines branchenspezifischen Rechtsstillstandes für Kundengeldforderungen gegenüber den Reisebüros und -veranstaltern, also gegenüber ihren direkten Vertragspartnern, gewähren.
Konkret bedeutet dies, dass bis zum 30. September 2020 Reisebüros und -veranstalter nicht aufgrund von Kundenforderungen betrieben und keine gerichtlichen Verfahren gegen sie eingeleitet werden können. Dieser Betreibungsstillstand gilt jedoch nicht für andere Forderungen wie zum Beispiel für Löhne oder Miete. Deshalb hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, den Rechtsstillstand zugunsten der Reisebranche in Bezug auf die Forderungen von Kundinnen und Kunden an Reisebüros und -veranstalter bis zum 30.[NB]September zu verlängern. Für die rund 1300 Reisebüros mit ihren 8000 Arbeitsplätzen ist dies eine überlebenswichtige Massnahme, damit in der Zwischenzeit konstruktive Lösungen zwischen allen Akteuren ausgearbeitet werden können. Entsprechende Verhandlungen haben bereits stattgefunden.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist Ihnen dankbar, wenn darauf aufgebaut werden kann, anstatt dass kurzfristig destruktive Wege via Betreibung und Konkursrichter gewählt werden. Denn dann hätten wir eine Lose-lose-Situation, die wir unbedingt verhindern wollen. Mit jedem Konkurs eines Reisebüros oder -veranstalters würden gleichzeitig auch Kundengelder respektive die Möglichkeit zu deren Rückerstattung verloren gehen.
Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 20.3157, "Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Ausnahmeregelung für die Reisebranche", anzunehmen.
Damit danach für alle Betroffenen vernünftige Lösungen gefunden werden können, habe ich gestern ein offenes und lösungsorientiertes Postulat (20.3320) eingereicht, das hoffentlich in diesem Rat auch breite Unterstützung findet.