Kofmel Peter · Nationalrat · 2002-10-02
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Auch in dieser Frage sollten wir versuchen, gesundes Augenmass zu bewahren. Die Kommissionsmehrheit hat dieses in den Augen der FDP-Fraktion verloren und die Fassung des Ständerates verschärft und verschlimmbessert. Wir haben jetzt die Begründung von der Präsidentin der Subkommission, Frau Gadient, gehört: Es gehe darum, klar und einfach zu sein. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als wieder einmal Einstein zu zitieren, der ungefähr gesagt hat, es gebe auf jedes komplexe Problem eine klare, einfache Antwort, die falsch sei. Man kann bei derartig komplexen Sachverhalten nicht einfach alles über einen Leisten schlagen. Was hier entstehen würde, wäre eine weltweit einzigartige Haftungssituation. Ich kann sie mir eigentlich nur so vorstellen - trotz der sachlich guten Erklärung, Frau Gadient -, dass auch hier letztendlich die Verhinderungsstrategie voll durchgeschlagen hat, was die Gentechnikgegner halt beabsichtigen.
Interessant und auch etwas pikant ist politisch gesehen ein Detail: Die ursprüngliche Fassung des Bundesrates sah eine Kanalisierung auf den Erstinverkehrbringer vor. Der Ständerat verschärfte dann die Haftung und kanalisierte sie auf eine Anlage- und Betriebsgefährdungshaftung. In der WBK wurde - notabene in Abwesenheit des zuständigen Bundesrates, aber in Anwesenheit des zuständigen Amtsvorstehers - eine Lösung wieder aufgegriffen, die ganz offensichtlich die Lösung des Buwal ist, eine Lösung, die das Buwal immer favorisiert und ursprünglich auch vorgeschlagen hat.
Es kann doch einfach nicht sein und widerspricht irgendwie jedem schweizerischen Rechtsverständnis, dass alle Bewilligungsinhaber auch für Fehlverhalten Dritter primär haften sollten, selbst wenn sie dann noch bei grobem Verschulden Regress nehmen können. Man sieht einfach aus den Formulierungen, wie sie hier von der Mehrheit der Kommission gefunden wurden, dass die Absicht war, ein wasserdichtes Gentechverhinderungsgesetz zu schaffen. Es wird sehr schwierig sein, in Anbetracht dessen, was uns die Mehrheit beantragt, überhaupt entsprechende Produktionsverfahren zu versichern. Wer also die Mehrheit unterstützt, muss wissen, dass er Zeichen setzt, dass nicht nur Schweizer Grossfirmen, sondern auch Schweizer KMU - es gibt viele in diesem Bereich, Frau Heberlein hat darauf hingewiesen - diskriminiert würden, dass die entsprechende Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft eingeschränkt wäre und dass letztendlich das Zeichen lauten würde: Eigentlich wollen wir keine Gentechnologie.
Die Lösung der Minderheit II (Heberlein) hingegen hat an sich zuerst vieles gemeinsam mit der Mehrheit. Sie sieht auch eine umfassende Gefährdungshaftung vor, kanalisiert ebenfalls auf Bewilligungsinhaber. Aber sie geht dann einen sehr viel differenzierteren Weg.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, der Minderheit II (Heberlein) zuzustimmen, auch dem Antrag Baader Caspar, der eine gewisse Verbesserung in Absatz 1bis bringt.
Bei allem Respekt vor Kollege Baader: Dieser Antrag stellt allerdings auch noch nicht das Gelbe vom Ei dar, das wissen wir. Aber der Ständerat wird das dann richten müssen.
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag Baader Caspar und dem Antrag der Minderheit II (Heberlein) zuzustimmen.