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preparatory:AB 26077

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02

Wortprotokoll

Mit der durchgehenden Gefährdungshaftung haben wir die klare und einfache Regelung, dass im Grundsatz der Bewilligungs- oder Meldepflichtige haftet - aber eben mit den entsprechenden Ausschluss- und Rückgriffsmöglichkeiten, die ich Ihnen dargelegt habe. Die bestehen für alle Fälle, auch für das erwähnte Beispiel.

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