preparatory:AB 26077
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02
Wortprotokoll
Mit der durchgehenden Gefährdungshaftung haben wir die klare und einfache Regelung, dass im Grundsatz der Bewilligungs- oder Meldepflichtige haftet - aber eben mit den entsprechenden Ausschluss- und Rückgriffsmöglichkeiten, die ich Ihnen dargelegt habe. Die bestehen für alle Fälle, auch für das erwähnte Beispiel.