Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06
Wortprotokoll
Die Prognosen deuten auf eine hohe Arbeitslosigkeit hin. Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz beträgt zurzeit 3 Prozent; was wir aber haben, ist eine hohe Anzahl von Kurzarbeitenden. Wir hoffen, dass es jetzt gelingt, mit der schrittweisen Lockerung, die der Bundesrat beschlossen hat, zum einen am 11. Mai, dann am 8. Juni, die Kurzarbeit wieder etwas zurückzudrängen und dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden auch tatsächlich wieder an ihre Stelle kommen.
Es ist nicht so, dass die Menschen, die vor dem 25.[NB]März einen Arbeitsvertrag hatten, höhere Priorität haben, das sind auch nicht so viele. Aber sehen Sie, Sie müssen einräumen, dass es eben auch Spezialisten gibt; es braucht Fachkräfte. Es ist halt so, dass eine Person, die die Arbeit verliert, z.[NB]B. in der Küche eines Restaurants, nicht als Monteur in der Maschinenindustrie arbeiten kann. Diese Fragen haben sich immer gestellt.
Der Bundesrat möchte sowieso kein Notrecht mehr anwenden, wenn das nicht notwendig ist. Das EJPD hat zusammen mit der Bundeskanzlei den Auftrag, eine Überführungsgesetzgebung vorzubereiten, um das Notrecht abzulösen. Wir haben ja Notrecht für die Schliessung der Grenzen angewendet, wir haben die Personenfreizügigkeit - das ist ein völkerrechtlicher Vertrag - ausgesetzt oder beschränkt, das war während der Krise durchaus möglich. Dann möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Stellenmeldepflicht haben. Die möchten wir selbstverständlich wiedereinführen, wenn es dann darum geht, am 8. Juni allenfalls einen zweiten Schritt zu machen.