Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-10-02
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und ist allenfalls bereit, auf die Minderheit I (Kunz) einzuschwenken, die ja die Landwirte noch besser schützt und günstiger behandelt. Wir wenden uns aber vor allem gegen die Minderheit II (Heberlein) und auch gegen den Antrag Baader Caspar.
Ich muss Frau Heberlein gegenüber schon mein Erstaunen ausdrücken. Frau Heberlein, wir haben in der Kommission fünf Sitzungen lang am Haftpflichtrecht, an Artikel 27, [PAGE 1582] "geübt". Jetzt schwenken Sie auf diese schludrige Formulierung von Herrn Baader Caspar ein, die viele Fragen offen lässt - es ist schon gesagt worden.
Man muss auch die Interessen offen legen. Die Minderheit II (Heberlein) und der Antrag Baader Caspar sind ein Produkt der Privatassekuranz, die massiv lobbyiert hat. Es sind notabene die gleichen Privatversicherungen, die uns auch das BVG-Debakel eingebrockt haben; auch hier hatte Herr Hochreutener seine Finger im Spiel. Der Antrag der Minderheit II geht hinter den Entwurf des Bundesrates und hinter die Fassung des Ständerates zurück; er bringt auch einen Nachteil für die Bauern. Der Antrag Baader Caspar schützt zwar die Schädiger, benachteiligt aber den geschädigten Bauern. Es ist unsolidarisch gegenüber dem Landwirt, der geschädigt ist, wenn ein 1-Prozent-Grenzwert von GVO-Produkten im Ernteprodukt gilt. Wenn jemand geschädigt worden ist, dann hat er auch das Recht, entschädigt zu werden. Wir werden eine Abstimmung mit Namensliste verlangen. Wenn ein Landwirt hier für den Antrag der Minderheit II und den Antrag Baader Caspar stimmt, dann stimmt er gegen die Interessen der geschädigten Bauern.
Das muss auch klar werden: Der Antrag der Minderheit II (Heberlein) ist ein Eigengoal für die Landwirte. Das muss Ihnen bewusst sein. Herr Baader hat hier die Interessenlage der Privatassekuranz übernommen.
Ein grundsätzliches Wort zum Haftpflichtrecht: Sie müssen schon konsequent sein; wenn Sie bei der staatlichen Zulassung ein tiefes Schutzniveau haben wollen, müssen Sie die Haftpflicht erhöhen. Das haben die USA: Sie haben eine recht large Zulassung von neuen Produkten, aber ein saftiges Haftpflichtrecht mit Sammelklagen; in dem Sinn sind die USA konsequent. Es gibt dann einfach ein "risk assessment", eine Risikoabschätzung, bei der Privatassekuranz.
An die Freisinnigen gerichtet: Sie wollen jetzt beides; Sie wollen eine largere Zulassungspraxis, aber auch ein tieferes Haftpflichtniveau. Sie wollen der Chemie und der Privatassekuranz entgegenkommen - das geht nicht. Jemand muss nämlich für die Schäden zahlen. Wenn die Schäden nicht durch die Privatassekuranz bezahlt werden, besteht de facto eine Staatshaftung. Wir hatten bereits einen solchen Fall: Der Steuerzahler des Bundes musste in einem Fall GVO in Biofleisch und -milch heute schon 680 000 Franken über die Bundeskasse "blechen". Deswegen sind wir eigentlich konsequent: Es gehört zum Verursacherprinzip der Marktwirtschaft, dass sie ein hohes Haftpflichtniveau hat.
Und jetzt noch ein Wort zur Frage der Fehlerhaftigkeit: Sie haben GVO-Produkte, bei denen Schäden entstehen können, obwohl kein Fehler nachweisbar ist. Es wurde schon gesagt: Ein Pollenflug, der vier Kilometer weiter ein Feld kontaminiert, ist nicht ein Fehler des Produktes. Das ist eine inhärente Gefährdung. Eine Krebsmaus, die entweicht und deren Krebsgen vielleicht erst nach Jahren in einer Mauspopulation dominant wird, ist keine Fehlerhaftigkeit des Produktes. Deswegen braucht es eine lückenlose Gefährdungshaftung.
Auch die Abgrenzung, die Frau Heberlein zwischen Landwirtschaft und Nichtlandwirtschaft vornehmen will, genügt nicht. Was sind Topfpflanzen? Was sind Ziersträucher? Sind die Nahrungsmittel landwirtschaftliche Produkte oder nicht? Ich glaube, es gibt nur eine konsequente Lösung, nämlich die durchgehende Gefährdungshaftung.
Ein Wort noch zum Verhinderungsvorwurf: Ich bin sensibel betreffend Ihren Vorwurf, wir wollten GVO einfach verhindern. Wir haben uns in der Subkommission erkundigt, was die Haftpflichtversicherung kostet. Man muss wissen, was die Versicherungssummen sind. Ich weiss, wir sind erst am Anfang der Anwendungspraxis. Es ist gesagt worden, die Prämien betragen etwa 1 bis 3 Promille der Versicherungssumme, d. h. 1 bis 3 Franken pro 1000 Franken Schadensumme. Das ist doch nicht prohibitiv.
Ich möchte Sie warnen: Der Antrag Baader Caspar und derjenige der Minderheit II (Heberlein) sind ein Rückschritt im Vergleich zur bundesrätlichen bzw. ständerätlichen Fassung. Sie sind das Produkt der Privatassekuranz, und sie erweisen den Bauern einen Bärendienst. Deshalb bitte ich Sie, entweder der Mehrheit zu folgen oder der Minderheit I (Kunz), der wir auch folgen können.