Germann Hannes · Ständerat · 2020-05-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-06
Wortprotokoll
Ich habe mich, dies als kleine Vorbemerkung, dafür eingesetzt, dass wir dieses Geschäft heute beraten. Es gab ja auch anderslautende Ideen. Aber wenn schon, dann sollten wir dieses Werk auch zu Ende bringen. Warum es kein gutes Werk ist, haben wir einleitend festgestellt: Es greift ins Privatrecht zweier Vertragspartner ein, nämlich des Vermieters und des Mieters, und das nicht nur in Zukunft, sondern - noch schlimmer - rückwirkend. Aber das lässt sich nun mal nach dem Lockdown, der relativ schnell verordnet worden ist, nicht vermeiden und liegt in der Natur der Sache.
Es ist also ein Eingriff, der auch für eine Wettbewerbsverzerrung sorgt: Jener Geschäftsmann oder Unternehmer und jene Geschäftsfrau oder Unternehmerin, die in einer eigenen Liegenschaft tätig sind oder vielleicht die Möglichkeit gehabt haben, ein Lokal zu erwerben, zahlen selbstverständlich weiterhin ihre Hypothekarzinsen, während all jene, die sich für ein Mietverhältnis entschieden haben, etwas erlassen bekommen, nämlich die Miete. So viel zu Vorgeschichte.
Daran ändert die heutige Änderung des Motionstextes durch die Kommission unseres Rates nichts mehr. Sie macht den Text nur insofern besser, als die Deckelung mit 8000 Franken etwas restriktiver ausfällt. Aber wir reden immer noch von Mieten, die jährlich fast 100[NB]000 Franken betragen. Es sind also nicht etwa nur Kleinstvermieter oder Kleinstmieter, die hiervon betroffen wären.
80[NB]000 bis 100[NB]000 Franken im Jahr respektive 8000 Franken im Monat - so gesehen könnte man sagen: Man erreicht wenigstens die Richtigen, die man eigentlich auch erreichen wollte, nämlich die kleinen Unternehmer, die Gewerbler, die jetzt besonders unter dieser Situation leiden. Dafür habe ich auch allergrösstes Verständnis. Wenn diese geschützt werden, so ist die Motion auch zielführend, mindestens in dieser Richtung bzw. auf diesem Teil der Bilanz, wenn ich es mal so bildlich darstellen darf. 82,5 Prozent aller Mietverhältnisse befinden sich - das haben wir heute Mittag in der Kommission mit Staunen zur Kenntnis genommen - im Bereich zwischen null und 5000 Franken Miete pro Monat, wenn ich jetzt diese Zahlen in der schwierigen Akustik des Sitzungssaales vor ein paar Minuten richtig mitbekommen habe. Hier wird also das Ziel erreicht.
Was ich aber jetzt auf der anderen Seite sagen muss: Wer vergessen geht, ist die Gruppe der Vermieter. Welche trifft es dort? Nicht etwa die grossen Immobilienvertreter, Herr[NB]Fässler, nicht die grossen, nein, es trifft hier genau die kleinen, und diese am allerhärtesten. Warum? Die Systematik ist so: Von diesen maximal 8000 Franken Monatsmiete können Sie 5000 abziehen, denn das ist der Sockel. 5000 Franken werden so oder so jedem Mieter erlassen, der diesen neuen Passus der Motion aufgrund von Covid-19 geltend machen kann. Das heisst nun: Für all die Mieten zwischen null und 5000 Franken - und das sind 82,5 Prozent aller Mietverhältnisse in diesem Land - erhält der Vermieter gar nichts, null Komma null Franken; selbst dann nicht, wenn dieser Betrag z. B. eine Rente für eine alte Dame ist. Sie erhält ihre Rente dann nicht mehr für diese Zeit, obwohl vielleicht der Ladenbesitzer das gemietete Lokal sogar teilweise nutzen konnte. Denn wir haben jetzt integriert, dass nicht nur die geschlossenen Lokale vollen Mieterlass erhalten, sondern auch jene, die nur von einer Teilschliessung, also indirekt, betroffen waren, beispielsweise Physiotherapeuten, die nur noch mit bestimmten Kunden arbeiten durften, oder auch Ärzte und andere Gruppierungen. Auch sie erhalten also vollen Erlass, obwohl sie vielleicht trotzdem 40 Prozent Nutzung geltend machen konnten.
Die Unfairness besteht hier vor allem den Kleinvermietern gegenüber, denn sie werden um den vollen Mietertrag für diese zwei Monate gebracht, während die grossen, je weiter der Betrag über 8000 Franken pro Monat hinausgeht, natürlich umso weniger davon betroffen sind. Wenn es auch viele kleine Shops gibt, Kleiderläden, Boutiquen und so weiter, können es trotz allem durchaus auch grosse internationale Ketten sein, die von diesem Geschenk, zu dem wir die Vermieter zwingen, profitieren.
Ich überlasse es Ihrer Einschätzung. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass ich die kleinen Vermieter hier dermassen einseitig zur Kasse bitte für etwas, das - zumindest so, wie es der Nationalrat gewollt hatte - gemeinsam hätte getragen werden können. Denn das ist Solidarität, wenn man gemeinsam versucht, eine Lösung zu finden. Aber das wollen Sie nicht, Sie wollen jetzt mit diesem Diktat signalisieren: Der Mieter hat nichts zu zahlen, der Vermieter alles, zumindest bis 5000 Franken.
Ich bitte Sie, diese verunglückte Motion, wie sie jetzt hier vorliegt, mitsamt dem falschen Titel abzulehnen.