Ettlin Erich · Ständerat · 2020-05-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06
Wortprotokoll
In der SGK Ihres Rates haben wir heute die Motion 20.3164, "Keine Dividenden bei Kurzarbeit", beraten. Diese wurde im Nationalrat eingereicht und im Nationalrat gestern mit 93 zu 88 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen.
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat Unternehmen die Ausschüttung von Dividenden verbietet, wenn sie Kurzarbeitsentschädigung wegen Covid-19 bezogen haben. Dies soll für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse gelten, und es soll für Dividenden für das laufende Jahr und das kommende Jahr gelten. Für das laufende Jahr heisst, dass die Ausschüttung, die jetzt 2020 aufgrund des Jahresergebnisses 2019 erfolgte, enthalten wäre. Die Motion enthält deshalb auch die Aufforderung, dass der Bundesrat für Unternehmen, bei denen 2020 die Dividende für das Jahr 2019 schon ausgeschüttet worden ist, eine Lösung vorsieht, wie er damit umgehen und allenfalls natürlich darauf zurückgreifen kann. Das ist die Ausgangslage, die wir in der Kommission hatten.
Vielleicht zu den Zahlen, sie wurden heute aktualisiert: Es gibt etwa 185[NB]000 Unternehmen, die wegen Covid-19 Kurzarbeitsentschädigung beziehen, das ist etwa ein Drittel der Unternehmen, und es gibt rund 1,9 Millionen Personen, für die Kurzarbeitsentschädigung bezogen wird.
In Ihrer Kommission lag ein Antrag vor, der die Motion abgeändert zur Annahme empfahl - abgeändert insofern, als die Motion keine Rückwirkung enthalten sollte. Das heisst, sie hätte nur für Dividenden des kommenden Jahres gegolten; Dividenden im Jahr 2020 für das Jahr 2019 wären darin nicht enthalten gewesen.
Wir haben über diesen Abänderungsantrag diskutiert und natürlich auch über die Motion selber. Dabei wurden in Ihrer Kommission natürlich Bedenken bezüglich der Rückwirkung geäussert; sie wäre ja dann mit dieser Abänderung erledigt gewesen. Ich glaube, es war relativ unbestritten - Sie sehen dann das Resultat -, dass man keine Motion mit einer Rückwirkung annehmen sollte. Diese Rückwirkung war also einhellig bestritten.
Man hat aber auch grundsätzliche Bedenken gegenüber der Motion geäussert. Diese beziehen sich natürlich auf die Rechtssicherheit, weil die Unternehmen ja die Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, ohne zu wissen, dass es allenfalls ein Problem mit der Dividendenausschüttung geben könnte. Es wäre ein Eingriff in die Rechtsordnung.
Es wurden Bedenken zur Eigentumsgarantie geäussert. Wir würden mit dieser Motion den Eigentümern, den Kapitalgebern, eigentlich verbieten, eine Rendite auf ihr Kapital zu nehmen. Man hat auch darauf hingewiesen, dass es viele unterschiedliche Situationen gibt. Nicht jede Unternehmung, die Kurzarbeitsentschädigung bezieht und Dividenden ausschüttet, hat die gleiche Ausgangslage. So wären auch Pensionskassen als Eigentümer, als Kapitalgeber betroffen gewesen - das träfe dann wieder die Arbeitnehmer.
Man hat auch vor den gegenteiligen Effekten gewarnt: Der Sinn der Kurzarbeitsentschädigung liegt darin, dass die Unternehmen davor zurückgehalten werden, Angestellte zu entlassen, und dass sie versuchen sollen, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu behalten. Das Verbot der Dividendenausschüttung hätte allenfalls den gegenteiligen Effekt, nämlich dass die Unternehmen die Leute entlassen würden, anstatt Kurzarbeit zu beantragen.
Für personenbezogene Unternehmen - darauf wurde auch hingewiesen - ist die Vermögenssteuer ein Problem, wenn die Steuern nicht mit den Dividenden, mit dem Ertrag auf dem Kapital, bezahlt werden können. Es gäbe auch keine Verlässlichkeit für Unternehmer: Sie haben Arbeitsplätze geschaffen, beantragen für diese Arbeitsplätze jetzt bei einer Krise Kurzarbeit und werden für ihren Kapitaleinsatz bestraft.
Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Kurzarbeitsentschädigung eine Sozialversicherung ist und dass man eigentlich einen Anspruch hat, diese zu beziehen. Das Gegenargument ist, dass die Kurzarbeitsentschädigung jetzt nicht nur aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert wird; der Bund hat bereits eine Tranche von 6 Milliarden Franken eingeschossen und sich auch an der Finanzierung beteiligt. Deshalb kann begründet werden, dass es keine reine Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung ist, denn der Bund hat auch mitfinanziert. Deshalb soll er bei Dividendenausschüttungen auch einschreiten können.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz einen Brief an uns gerichtet hat, in dem sie diese Motion einstimmig zur Ablehnung empfiehlt.
Ihre Kommission erkennt durchaus die Problematik der Wahrnehmung von aussen, wenn ein Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung bezieht und dann Dividenden ausschüttet. Aber sie gewichtet die Problematik höher, dass dieser Vorstoss einen gegenteiligen, unerwünschten Effekt auf den Arbeitsmarkt haben kann: Entlassungen statt Kurzarbeit. Damit wären auch Standortnachteile für die Schweiz verbunden, weil man keine Rechtssicherheit mehr hätte. Es wäre ein rechtsstaatlich problematisches Vorgehen.
Am Schluss hat sich die Frage gestellt, wie man diese Motion gesetzestechnisch umsetzen wollte. Es bräuchte eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Dort müsste man festlegen, was eine grosse Unternehmung ist, wie man das misst und wie die Behörde einschreitet, wann sie das überhaupt erkennen kann. Die Problematik der Rechtssicherheit habe ich erwähnt.
Wir haben dann in Ihrer Kommission darüber abgestimmt, ob man die Motion des Nationalrates annehmen soll oder den Änderungsantrag, der uns vorlag und der keine Rückwirkung wollte. Der Änderungsantrag wurde mit 5 zu 0 Stimmen angenommen, also keine Stimme für die Motion des Nationalrates, 5 für den Änderungsantrag und 7 Enthaltungen. Darüber wurde abgestimmt, bevor wir über die Motion selbst abgestimmt haben. Die so modifizierte Motion des Nationalrates wurde einer Ablehnung der Motion gegenübergestellt. Am Schluss hat Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion abgelehnt und empfiehlt sie dem Rat ebenfalls zur Ablehnung.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen.