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Rieder Beat · Ständerat · 2020-05-06

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06

Wortprotokoll

Es herrscht Aufbruchstimmung, aber eine Vorbemerkung als Rückblick auf die eben geführte Debatte erlaube ich mir hier schon: Wir bewegen uns ja unter Notrecht. Wir sind rechtsstaatlich auf einer sehr schwierigen Ebene unterwegs, wenn wir über Notrecht in Gesellschaftsrecht eingreifen wollen, in Aktienrecht, Mietrecht, Pachtrecht, fundamentale Grundrechte, Pauschalreiseverträge, SchKG, Prozessrecht usw. Dann wird es schwierig. Ich kann nur an die Staatspolitische Kommission appellieren, sich vielleicht einmal intensiv über die Kriterien und die Schranken von Notrechtsgesetzgebung zu unterhalten.

Jetzt kommen wir zum vorliegenden Geschäft - es ist weit weniger bestritten als das vorherige Geschäft. Es geht um einen Notrechtseingriff. Aber ich bin sehr froh, dass die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates keinen einzigen aktiven Eingriff in unsere Rechtsordnung beantragt hat, sondern nur einen Eingriff, der quasi eine Einfrierung der Situation möchte, wie sie heute im Bereich der Reisebranche vorherrscht.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 28. April 2020 eine Motion eingereicht. Die Motion beauftragt den Bundesrat damit, den mit Wirkung vom 18. März 2020 bis 19. April 2020 angeordneten Rechtsstillstand im Betreibungswesen exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020 zu verlängern. In seiner Stellungnahme vom 1.[NB]Mai 2020 beantragt der Bundesrat die Annahme dieser Motion. Unsere Kommission konnte gestern tagen und hat eine Eventualberatung durchgeführt, da das Plenum des Nationalrates noch nicht getagt hatte, und hat die Motion mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Heute Morgen wurde die Motion auch im Nationalratsplenum behandelt; es wurde dieser Motion stillschweigend zugestimmt.

Ich schildere kurz die Sachlage; sie ist nicht ganz trivial und hat auch eine gewisse Bedeutung: Die Reisebranche ist zwischen Hammer und Amboss. Die Kunden können aufgrund des Pauschalreisegesetzes die Reisebüros zur Rückzahlung ihrer Vorauszahlungen an Reisen verpflichten und sie auch entsprechend betreiben. Die Reisebüros haben diese Gelder bereits an die Luftfahrtunternehmen, an die Kreuzfahrtunternehmen, Busunternehmen und Einzelanbieter im Ausland weitergereicht. Es ist ihnen unmöglich, diese Gelder jetzt von diesen Unternehmen zurückzuholen. Von diesen Unternehmen, zum Beispiel von der Swiss, werden technische Probleme geltend gemacht. Teilweise befinden sich diese Unternehmen aber selbst in einer schweren wirtschaftlichen Krise.

Die Folge davon ist die Gefährdung von 8000 Arbeitsplätzen in der Reisebürobranche. Es geht um eine Summe von etwa 500 Millionen Schweizerfranken, die hier offensteht. Davon ist ein Grossteil bei den Flugunternehmen blockiert, der Rest aber auch, ich habe das bereits erwähnt, bei anderen Reiseveranstaltern. Diese Gelder können nicht sofort an die Reisebüros zurückgeführt werden und werden auch nicht zurückbezahlt. Das Geschäft der Reisebüros ist ein Geschäft mit kleinen Margen und mit hohen Vorauszahlungskosten. Der Rest ist eigentlich logisch: Die brutale Folge ist, dass eine solche Branche effektiv komplett unter die Räder kommen könnte.

Ihre Kommission hat vor diesem Hintergrund die Motion in reger Diskussion beraten und sie angenommen. Es gibt keine Ideallösung für dieses Problem, sondern nur die am wenigsten schlechte Lösung. Diese haben wir gewählt. Mit einer Verlängerung des Rechtsstillstands bis Ende September 2020 verschaffen wir uns Zeit und Luft, die Branche eventuell zu retten.

Heute Morgen hat unser Rat in der Vorlage zum Luftfahrtgesetz die Differenz zum Nationalrat bereinigt. Damit hat der Bundesrat zumindest beschränkt ein Druckmittel, um die Fluggesellschaften, die dadurch betroffen sind, anzuhalten, die Reisebranche zu unterstützen und ihnen diese Rückzahlungen zu machen. Zusammen mit dem Einfrieren der Situation bei den Betreibungen gegenüber den Konsumenten ist dies die einzige Möglichkeit, der Branche momentan, vorübergehend zu helfen. Vielleicht finden wir zusammen mit dem Bundesrat in den nächsten fünf Monaten eine tragfähige Lösung.

Erwähnen möchte ich an dieser Stelle einen Antrag Mazzone. Frau Ständerätin Mazzone hat in der Kommission verlangt, dass in diese Motion auch eine Variante eines Garantiefonds eingeführt wird. Alles, was wir heute für die Reisebranche beschliessen, ist nämlich auch sehr, sehr schädlich für die Konsumenten. Einerseits gibt es die Konsumenten, die bereits an die Reisebranche bezahlt haben, andererseits die Reisebranche, die diese Gelder weitergegeben hat.

Die Kommission kam aber mit 7 zu 6 Stimmen zum Schluss, dass diese Lösung nicht zweckmässig wäre, weil zum einen die Abwicklung nicht vereinfacht, sondern kompliziert würde. Zum andern gibt es in dieser Branche bereits einen Branchenfonds, der allerdings leider zu wenig gross ist, um diese offenen Ausstände gegenüber den Konsumenten zu begleichen.

Wir kommen somit heute nicht umhin, zwischen den Konsumenteninteressen einerseits und einem zeitlich begrenzten Rettungsschirm für die Branche andererseits zu entscheiden. Ihre Kommission schlägt Ihnen von den vielen schlechten Lösungen die am wenigsten schlechte vor und bittet Sie, die Motion anzunehmen.