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Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-10-02

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ein generelles Moratorium steht im Widerspruch zum Volks- und Ständenein zur Genschutz-Initiative. Die radikalen Verbote dieser Initiative wurden 1998 klar abgelehnt. Der Bundesrat hat denn auch in seiner Vorlage auf jegliches Moratorium verzichtet. Zudem hat sich der Ständerat auch die Frage nach der Verfassungsmässigkeit eines Moratoriums gestellt. In seinem Gutachten kommt Professor Rainer Schweizer zum Schluss, dass zwar gemäss Artikel 120 der Bundesverfassung Mensch und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnik zu schützen sind, dass damit aber keinesfalls ein Verbot der Gentechnik begründet werden kann. Generelle Moratorien sind demnach unter Artikel 120 der Bundesverfassung nicht zulässig. Generelle Verbote, auch wenn sie zeitlich befristet sind, stehen auch im Widerspruch zu den Grundregeln der Welthandelsorganisation. Das Gutachten Cottier, das der Kommission vorgelegen hat, und auch Botschafter Luzius Wasescha vom Seco kommen klar zum Schluss, dass generelle Verbote für kommerzielle, in anderen Ländern Europas oder in den USA zugelassene Produkte einem Handelshemmnis gleichkommen. Für Teilmoratorien, die ethisch und/oder mit Risiken begründet werden, gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Der Ständerat hat sich für ein zehnjähriges Moratorium für gentechnisch veränderte Nutztiere ausgesprochen. Ein generelles Moratorium ist jedoch nicht kompatibel mit einem umfassenden Gentechnikgesetz, das den Schutz von Mensch und Umwelt und die Förderung der neuen Technologie regeln soll. Ein Moratorium ist ein Verbot auf Zeit und damit eindeutig ein Element eines Gentechnik-Verhinderungsgesetzes. Eine gesetzliche Regelung der Technik fördert den gesellschaftlichen Lernprozess im Umgang mit der Gentechnik mehr, als ein Moratorium dies tut. Die wissenschafts- und wirtschaftsfeindlichen Signalwirkungen eines Moratoriums dürfen zudem nicht unterschätzt werden. Betroffen sind neben Hochschulen, Universitäten, [PAGE 1591] Forschungsanstalten, die im Bereich der grünen Gentechnik tätig sind, auch KMU in der Saatbranche sowie vor- und nachgelagerte Betriebe. Forschung und Anwendung können nicht einfach entkoppelt werden.

Das ebenfalls vorgeschlagene, scheinbar weniger forschungsfeindliche Teilmoratorium der Mehrheit macht die Angelegenheit nicht besser. Ein Moratorium verringert grundsätzlich immer auch die Forschungskompetenz. Äusserst restriktive Rahmenbedingungen haben auch in der EU bereits zu einer drastischen Abnahme von Freisetzungsversuchen geführt, während in den USA die Zahl der Versuche zunimmt. Das bedeutet eine Verlagerung der Forschungskompetenz über den Atlantik sowie in der Praxis weniger Forschung und weniger Arbeitsplätze in Europa. Es stellt sich damit heute für uns die Frage, ob die Schweiz in diesem Wettbewerb auch in den Ausstand treten soll.

Ich bitte Sie im Namen der sehr starken Minderheit, sämtliche Moratoriumsanträge abzulehnen.