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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06

Wortprotokoll

Nach diesem Werbespruch für die Schweiz ist es fast schwierig, wieder in die trockene Materie einzusteigen. Wenn wir uns [PAGE 283] kurzhalten, können Sie den Aufbruchsworten von vorhin nachher wirklich folgen, diese - doch schwierigen - Sitzungsräume verlassen und an die frische Luft gehen.

Bevor es so weit ist, haben wir, wie gesagt, noch eine Differenz beim Bundesamt für Wohnungswesen auszuräumen. Es geht um die Position 725.A290.119 mit den 50 Millionen Franken für Geschäftsmieten, die wir in den Voranschlag eingestellt und heute Morgen mit 21 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung bestätigt haben. Diese Differenz ging dann wieder in den Nationalrat, zuerst in die Kommission und dann ins Plenum. Die Kommission des Nationalrates hielt an ihrer Haltung fest und lehnte unseren Beschluss mit 14 zu 11 Stimmen ab. Das bestätigte sich dann auch im Plenum: Es blieb mit 104 zu 89 Stimmen bei 1 Enthaltung bei seiner Position und hat damit keinen Budgetbetrag aufgenommen.

Ihre Kommission hat darüber beraten und ist dann einstimmig zum Entscheid gekommen, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen, denn wir haben, wie gesagt, noch keine Rechtsgrundlage dafür. Sie haben aber heute Nachmittag mit der Annahme der geänderten Motion 20.3142 der WAK-N, "Miete im Gastgewerbe. Die Mieter sollen nur 30 Prozent der Miete schulden", manifestiert, dass die Geschäftsmieten ein Problem sind. Aber es ist eben nicht eine Motion von beiden Räten. Wenn die Motion von beiden Räten stammte, wäre das für den Bundesrat - das hat er immer wieder versichert - ein zwingender Auftrag, den er direkt umsetzen würde. Das ist jetzt nicht der Fall; es ist eine Motion unseres Rates. Aber die Möglichkeit besteht, dass der Schwesterrat diese Motion zum Beispiel in der kommenden Session auch annimmt - dann wäre es ein dringender Auftrag. Wenn dem nicht so ist, wird der Bundesrat bei der Prüfung der in Zusammenhang mit Covid-19 eingeführten Massnahmen auch die Situation im Bereich der Geschäftsmieten analysieren. Wenn der Bundesrat Handlungsbedarf ortet, davon bin ich überzeugt, wird er unsere Motion aufnehmen und sie in den Bericht und seinen Antrag überführen. Den Bericht und den Antrag muss er sowieso machen, um diese Notverordnungen, welche ja nur sechs Monate gelten dürfen, ins ordentliche Recht überzuführen.

Das heisst, Sie haben in naher Zukunft die Möglichkeit, die entsprechende Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Das dürfte, denke ich, in diesem Sommer oder im Herbst der Fall sein. Wenn die Gesetzesgrundlage steht, dann ist auch die notwendige Grundlage da, um entsprechende Beträge in den Voranschlag aufzunehmen. Dies könnte dann sicher auch im Rahmen der Beratung der Gesetzesgrundlage gemacht werden. Die Möglichkeit steht also offen.

Wenn wir jetzt dem Nationalrat folgen, sagen wir nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Wir sagen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass wir aber bereit sind, wenn diese geschaffen wird, die entsprechenden Beträge in den Voranschlag aufzunehmen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission, diese Differenz auszuräumen und uns hier dem Nationalrat anzuschliessen.

Es ist für heute das letzte Mal, dass ich gesprochen habe. Ich möchte mich den Worten von Bundesrat Maurer[NB]anschliessen: Geniessen Sie jetzt die kommende gute Zeit und versprühen Sie in der Schweiz auch ein bisschen Hoffnung und Freude!