Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-02
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte nicht bis in alle Nacht hier tagen, aber trotzdem: Dieses Geschäft ist ein wichtiges Geschäft, und wir befinden uns bei diesem Geschäft 16.077 in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat am 11. März 2020 mit 97 zu 92 Stimmen bei 7 Enthaltungen nochmals an seinem Konzept eines indirekten Gegenentwurfes festgehalten. Es war zwar knapper als in der letzten Runde, aber das Geschäft muss nun vor einer allfälligen Einigungskonferenz noch einmal hier im Ständerat beraten werden.
Unsere Kommission hat dieses Geschäft am 12. März 2020, also noch vor der Covid-19-Krise, vorberaten. Die Kommission hat vorerst die Konzepte des Ständerates sowie des Nationalrates bereinigt. Beim Konzept des Nationalrates gab es in dieser Runde keinerlei Änderungsvorschläge mehr und daher auch keinerlei Änderungen. Im Konzept des Ständerates finden Sie auf Antrag der Mehrheit der Kommission auf Seite 42 Ihrer Fahne eine Bereinigung. Es geht hier um eine Änderung von Artikel 325ter des Strafgesetzbuches, "Verletzung der Berichtspflichten". Gemäss diesem Strafartikel wird gebüsst, wer vorsätzlich oder fahrlässig in den Berichten gemäss den Artikeln 964bis, 964ter und 964i des Obligationenrechts falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt. Die bisherige Bussenhöhe betrug 10[NB]000 Franken und wurde insbesondere in der letzten Debatte im Bundeshaus im Ständerat als zu tief kritisiert. Nun wurde die Busse erhöht, und zwar bei vorsätzlicher Tatbegehung auf neu 100[NB]000 Franken und bei fahrlässiger Tatbegehung auf 50[NB]000 Franken. Angesichts der grossen finanziellen Einsätze und der Bedeutung dieser Berichte, um die es hier geht, ist der Anreiz, einen vollständigen Bericht zu erstellen, nicht nur reputationsmässig, sondern auch rechtlich richtig zu setzen. Die Kommission hat diesen Antrag von Kollege Caroni mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Es gibt zu diesem Änderungsantrag einen Minderheitsantrag.
Nach der Bereinigung der Konzepte hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten erneut beschlossen, das Konzept des Ständerates zu übernehmen. Alles in allem kann man das Ganze zusammenfassen mit der Redewendung "Im Westen nichts Neues". Falls unser Rat am Konzept des Ständerates festhält, geht das Geschäft in die Einigungskonferenz. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf im Rat bereits mehrfach beraten wurde, verzichte ich auf weitere Erläuterungen oder Begründungen.
Ich erlaube mir aber doch noch einen Hinweis, der für mich irgendwie symptomatisch ist, weil immer der Vorwurf erhoben wird, die Schweiz befinde sich auch bei diesem Geschäft international nicht auf der Höhe, seien bei den umliegenden Ländern doch Bestrebungen im Gange, die Gesetzgebung zu verschärfen. Erlauben Sie mir daher einen kurzen Blick auf Deutschland. Deutschland wollte mit einem neuen Lieferkettengesetz deutsche Unternehmen verpflichten, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette soziale und ökologische Mindeststandards zu garantieren. Dieses Gesetz sollte nicht nur für die eigenen Produktionsstätten gelten, sondern auch für Zulieferer in der ganzen Welt. In strengen Sorgfalts- und Haftungsregeln für Unternehmen sahen die Minister einen Weg, Missstände wie Kinderarbeit zu bekämpfen. Mit Blick auf die Corona-Krise hat nun das deutsche Kanzleramt diese Pläne mit sofortiger Wirkung gestoppt. Man kann es auch in anderen Worten sagen: Es hat die Vorlage beerdigt. Mit diesem kurzen Hinweis erlaube ich mir auch dem Vorwurf gegenüber dem Gegenvorschlag des Ständerates, er gehe zu wenig weit, zu begegnen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem ständerätlichen Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Position der Minderheit wird sicherlich von Herrn Kollege Engler dargelegt werden.