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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-06-02

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-06-02

Wortprotokoll

Mit fast drei Monaten Verspätung debattieren wir ein Geschäft, bei welchem es der Schweiz gut angestanden wäre, es bereits vor dreissig Jahren zu diskutieren. Manch chronische Schmerzzustände, Spastik bei MS usw. hätten gelindert werden können. Aber blicken wir nach vorne: besser spät als nie!

Die Zahlen zum Cannabiskonsum bleiben in der Schweiz trotz Verbotsregelung seit Jahren relativ stabil, und der Schwarzmarkt floriert munter. Auf dem Schwarzmarkt spielen der Schutz der Gesundheit sowie die Sicherheit keine Rolle. Die überteuerten Produkte führen zu entsprechenden Folgeproblemen. Die Illegalität von Cannabis erschwert es, problematisch Konsumierende mit Präventionsbotschaften, mit Angeboten der Suchthilfe und der Schadensminimierung zu erreichen.

Ein Teil meiner Kolleginnen und Kollegen, meiner Vorrednerinnen und Vorredner betonte die Wichtigkeit der Gesundheit. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wer setzt sich jetzt mehr für die Gesundheit ein: diejenigen, die für den Schwarzmarkt plädieren, oder diejenigen, die versuchen, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, und sich für diese Vorlage einsetzen?

Die Erforschung der Wirksamkeit der medizinischen Anwendung von Cannabis-Arzneimitteln steckt noch in den Anfängen. Die Wirkung ist wissenschaftlich noch ungenügend belegt. Es gibt viele Erfahrungsberichte, aber keine klinischen Studien. Dieser Nachweis ist aber eine Voraussetzung dafür, dass ein Cannabis-Arzneimittel von Swissmedic zugelassen werden kann.

Die Schweiz ist an den Resultaten sehr interessiert. Die Schweiz sagt auch, ob ein Versuch bewilligt wird oder nicht. Es ist deshalb einfach nur logisch, dass sich die Schweiz, der Bund auch finanziell daran beteiligt. Deshalb lehnt die grüne Fraktion den Antrag der Mitte-Fraktion, die keine Bundesbeteiligung möchte, ab.

Mit den Ausnahmebewilligungen stossen wir in der Praxis sowohl praktisch als auch rechtlich an Grenzen. Von 2012 bis 2018 sind über 12[NB]000 Ausnahmebewilligungen erteilt worden. Es ist unsere Pflicht, diese Aufblähung der Administration zu reduzieren. Die Vorlage orientiert sich eben gerade an unserem bewährten Viersäulenprinzip, das Frau Kollegin Herzog zwar nicht mehr sieht, das für mich aber weiterhin deutlich zu sehen ist.

Gewonnen hat die Vorlage des Bundesrates durch den Antrag einer klaren Mehrheit der Kommission, wonach gesetzlich festgehalten werden soll, dass ausschliesslich Cannabisprodukte aus schweizerischer Biolandwirtschaft verwendet werden - eine weitere Unterstützung für unsere Landwirtschaft, die auch unserer Umwelt zugutekommt, indem sie keinen Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen erlaubt und für einen leistungsfähigen Boden sorgt, der auch für unsere Nachkommen erhalten bleibt.

Von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht, dies mit dem einzigen Ziel, die Hürden für die Durchführung der Studien zu erhöhen. Demnach sollen insbesondere die Arbeitgeber und die Schulen über die Teilnahme der Erwachsenen an einem Pilotprojekt informiert werden. Das ist absolut willkürlich: Warum soll eine Person, die an einer Heroinverschreibung teilnimmt, dem Arbeitgeber keine Meldung machen müssen, eine Person mit Cannabisverschreibung aber schon? Das ist doch einfach absurd und willkürlich.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge und die Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit.