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Sauter Regine · Nationalrat · 2020-06-02

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-02

Wortprotokoll

Wir führen hier heute die Detailberatung der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch. Die Eintretensdiskussion dazu haben wir bereits in der Wintersession 2019 geführt, Sie erinnern sich: Der Nationalrat ist am 10. Dezember 2019 mit 100 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf den Entwurf eingetreten.

Nochmals kurz zur Rekapitulation, worum es geht: Der Bundesrat präsentiert mit diesem Geschäft einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage im Betäubungsmittelgesetz für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen, um Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umganges mit Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken zu gewinnen. Anlass dazu ist die heute unbefriedigende Situation. Es gilt zwar ein Verbot von Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis. Dennoch wird aber in der Schweiz in grossem Ausmass Cannabis konsumiert, und es besteht ein florierender Schwarzmarkt. Hauptsächliche Schauplätze sind die grossen Schweizer Städte. Die Konsumenten sind zudem meist sehr jung respektive noch minderjährig.

Man geht davon aus, dass mehr als ein Drittel der Über-15-Jährigen Erfahrungen mit Cannabis haben. In der Schweiz sind dies insgesamt rund 220[NB]000 Personen. Die Polizei verfolgt den Anbau von und den Handel mit Cannabis. Letztlich fehlen ihr aber die Ressourcen, um mit vertretbarem Aufwand auch gegen Konsumenten vorzugehen.

Der Bundesrat und die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission sind deshalb der Ansicht, dass es neue Wege braucht. Solche sollen im Rahmen von wissenschaftlichen Pilotversuchen erprobt und evaluiert werden, und dabei sollen die individuellen und gesellschaftlichen Folgen eines kontrollierten Zuganges zu Cannabis untersucht werden. Die vorliegende Gesetzesänderung definiert nun eben die Eckpunkte solcher Pilotversuche. Die Mehrheit möchte dabei die Bestimmungen möglichst schlank halten.

Eine Minderheit, die bereits bei der Eintretensdebatte zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie grundsätzlich gegen die vorliegende Gesetzesänderung respektive die vorgesehenen Pilotversuche ist, möchte aus Gründen der öffentlichen und der individuellen Sicherheit verschiedene Restriktionen vorsehen. Sie setzt ihre Priorität bei der Sicherheit von Jugendlichen und der Prävention, wo ihrer Ansicht nach in den letzten Jahren zu wenig getan wurde.

Einigkeit bestand in der Kommission darin, dass keine über die Notwendigkeit der Regelung der Pilotversuche hinausgehenden Änderungen materieller Art am Gesetz vorgenommen werden sollen.

Kurz zu den einzelnen Minderheitsanträgen: Verschiedene Minderheitsanträge zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen der Pilotversuche restriktiver auszugestalten; Sie haben es eben bei den Begründungen gehört. Aus Sicht der Mehrheit ist dies nicht zielführend. Wenn die Versuche bezüglich der Gruppe potenzieller Teilnehmer zu stark eingeschränkt werden, werden keine aussagekräftigen Resultate möglich sein. Es stellt sich sogar die Frage, ob überhaupt genügend Teilnehmer gefunden werden könnten.

Kurz zu den einzelnen Anträgen: Bei Artikel 8a Absatz 1 will die Minderheit Herzog Verena, dass die Versuche vom Bundesrat bewilligt werden müssen. Dies ist nicht sachgerecht. Wichtig sind die Bedingungen, die für die Versuche erfüllt sein müssen. Dafür ist der Bundesrat zuständig. Zu prüfen, ob sie erfüllt sind oder nicht, liegt in der Kompetenz des Bundesamtes für Gesundheit, ebenso wie die laufende Überprüfung. Dies ist stufengerecht. Es handelt sich nicht um eine Frage von staatspolitischer Tragweite. Das BAG ist hier die richtige Instanz. Die Kommission lehnt den Minderheitsantrag mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Die Minderheit II (Herzog Verena) will, dass die Kantone explizit ihre Zustimmung geben müssen und nicht nur konsultiert werden, wenn in einer Gemeinde Pilotversuche stattfinden. Dass die Kantone in jedem Fall angehört werden, ist klar. Ihre Meinung ist auch wichtig. Nicht einmal die Kantone selber haben aber gewünscht, mitentscheiden zu können. Es sollte prinzipiell nur eine Behörde geben, die entscheidet, weil es sonst Probleme mit der Durchführung gibt. Die Alternative wäre, dass der Bund die Entscheidkompetenz an die Kantone delegiert. Wir hätten dann einfach keine einheitliche Praxis in der Schweiz. Entsprechend lehnt die Kommission diesen Minderheitsantrag mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Bei Artikel 8a Absatz 1 Litera a will die Minderheit Roduit den potenziellen Teilnehmerkreis der Pilotversuche anhand zusätzlicher Kriterien einschränken, indem auch Gesundheits- und Sicherheitskriterien berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat hat dargelegt, dass dies in der Verordnung ohnehin so vorgesehen wird. Deshalb lehnt Ihre Kommission diesen Minderheitsantrag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Hingegen ist zusätzlich vorgesehen, dass auch der gesundheitliche Zustand der Teilnehmer beachtet werden muss.

Bei Litera d haben sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit eine Bestimmung bezüglich der Qualität des Cannabis ins Gesetz aufgenommen. Der Bundesrat sah keine solchen Vorgaben vor. Die Minderheit Aeschi Thomas verlangt, dass nur Cannabis aus Schweizer Herkunft verwendet werden darf. Die Mehrheit will neben der Schweizer Herkunft auch das Kriterium des biologischen Anbaus berücksichtigt wissen. Die Kommission hat sich hier mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Version der Mehrheit und anschliessend mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die Version des Bundesrates entschieden.

Bei den Literae e und f verlangt die Minderheit Schläpfer die Information des Arbeitgebers respektive der Schulen und Gymnasien über die Teilnahme an einem Pilotversuch. Beides lehnt die Mehrheit ab. Es ist klar, dass niemand mehr an einem solchen Versuch teilnehmen würde, wenn er seinen Arbeitgeber informieren müsste.

In diesem Zusammenhang gilt es jedoch, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass nur Personen an den Versuchen teilnehmen dürfen, die bereits Cannabis konsumieren. Mit anderen Worten: Ein Arbeitnehmer könnte schon heute kiffen, ohne dass es sein Arbeitgeber weiss. Gemäss Artikel 321a OR gilt aber bereits heute, dass ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber über alles informieren muss, was seine [PAGE 571] Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Daran ändert sich nichts. Wenn der Arbeitgeber eine Beeinträchtigung feststellt, so kann er dies gegenüber dem Arbeitnehmer ansprechen und auch verlangen, dass eine Änderung eintritt. Das ist zum Beispiel auch der Fall bei Personen, die alkoholsüchtig sind.

In Bezug auf die Schulen muss nochmals verdeutlicht werden, dass ohnehin nur volljährige Personen an den Versuchen teilnehmen dürfen. Von Schülerinnen und Schülern, die minderjährig sind, ist hier also ohnehin nicht die Rede.

Die Mehrheit lehnt beide Minderheitsanträge ab. Beim Minderheitsantrag zu Litera e betrug das Abstimmungsresultat 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, und bei Litera f gab es ebenfalls 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Bei Litera g verlangt die Minderheit Herzog Verena, dass Teilnehmer von Pilotversuchen ihren Fahrausweis abgeben müssen. Hier ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen genügen. Wer unter Einfluss von Drogen fährt, macht sich strafbar. Das gilt bereits für sämtliche bestehenden Cannabiskonsumenten in der Schweiz und demnach selbstverständlich auch für die Teilnehmer an den Pilotversuchen. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diesen Minderheitsantrag entsprechend ab; das Abstimmungsresultat betrug 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ebenso lehnt sie den Minderheitsantrag Herzog Verena bei Litera h ab. Das Abstimmungsresultat betrug 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Hier gilt die Begründung, die vorhin ausgeführt wurde.

Bei Litera i geht es um den THC-Gehalt des Cannabis. Die Minderheit Herzog Verena verlangt einen maximalen THC-Gehalt von 15 Prozent. Der Bundesrat will in der Verordnung eine Grenze von 20 Prozent vorsehen. Hier zu tiefe Grenzwerte vorzusehen, macht keinen Sinn. Die Leute würden einfach mehr konsumieren wollen oder wieder auf den Schwarzmarkt gehen. Entsprechend lehnt die Mehrheit diesen Minderheitsantrag ab. Das Abstimmungsresultat betrug 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Schliesslich noch zum Minderheitsantrag Roduit zu Litera j bezüglich einer Registrierung der Versuchsteilnehmer in einer Datenbank: Der Bundesrat hat das ebenfalls in einer Verordnung so vorgesehen. Es ist deshalb nicht nötig, das auch im Gesetz festzuhalten. Die Mehrheit lehnt den Minderheitsantrag ab. Das Abstimmungsresultat betrug 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage schliesslich mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.