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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-02

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-02

Wortprotokoll

Wir unterbreiten Ihnen eine Änderung zu den Neuen Kreditvereinbarungen. Der Name "Neue Kreditvereinbarungen" heisst nicht, dass diese neu sind; sie heissen einfach so. Aber sie werden hier geändert.

Betrachten wir zuerst kurz den Internationalen Währungsfonds: Der IWF ist eigentlich das internationale Finanzierungsinstrument in Krisenfällen. Dieses Instrument ist daher auch im Finanzdepartement angesiedelt, im Gegensatz zum anderen Institut von Bretton Woods, der Weltbank, die im WBF angesiedelt ist und sich mit Entwicklungsprojekten befasst. Hier sprechen wir von Finanzierungen. Der IWF kennt grundsätzlich drei Finanzierungselemente: Das eine ist die Grundausstattung, das sind die Quoten. Das andere sind eben diese Neuen Kreditvereinbarungen, über die wir jetzt sprechen. Als drittes Element gibt es im Wesentlichen noch bilaterale Kredite.

Die Absicht dieser geänderten Vereinbarungen ist es, krisengeschüttelten Ländern für eine etwas längere Zeit Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher findet innerhalb des IWF eine Umschichtung statt: weniger bilaterale Kredite und dafür mehr in diesem Gefäss der Neuen Kreditvereinbarungen. Das Besondere daran ist, dass der Bund eigentlich nichts damit zu tun hat, ausser dass er diesen Vertrag abschliesst. Kreditgeber ist nachher die Nationalbank. Das Geld, das von der Nationalbank gezogen wird, wird ordentlich verzinst. Man könnte sogar so weit gehen und aus der Erfahrung der letzten Jahre sagen, es sei für die Nationalbank noch ein gutes Geschäft.

Diese Neuen Kreditvereinbarungen sollen für die Schweiz von 7,5 auf 15 Milliarden Franken aufgestockt werden. Das ist die Änderung, der Sie zustimmen müssen. Der Bund haftet für diesen Betrag nicht. Es ist die Nationalbank, die diese Darlehen gewährt. Sie werden in der Bilanz als Währungsreserven ausgewiesen. Es handelt sich um ein Instrument, das rasch zur Verfügung stehen soll. Wenn Länder in Krisen geraten, dann können sie dieses Geld abrufen. Es wird verzinst. Mit diesem Instrument kann es den entsprechenden Ländern länger zur Verfügung gestellt werden.

Bei solch internationalen Instrumenten stellt sich natürlich immer die Frage: Was nützt das? Wir wissen nicht, wo wir wären, wenn wir diese Instrumente nicht hätten. Aber in einer Welt, die immer globaler wird, wissen wir, dass die Zahlungsunfähigkeit eines Landes angesichts der Vernetzung im Bankensystem und in der Wirtschaft durchaus einen Dominoeffekt hätte. Wenn irgendwo nicht bezahlt werden könnte, könnte das einen Dominoeffekt haben, und die Schweiz wäre betroffen.

Wir können zum Vergleich durchaus die Covid-19-Situation in der Schweiz nehmen: Auch hier geht es darum, Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit die Wirtschaft läuft. Ähnlich ist es mit dem IWF, ähnlich ist es mit diesem Instrument. Wir wollen ja verhindern, dass Ketten unterbrochen werden, dass Zahlungsunfähigkeit entsteht und dass damit das ganze System ins Wanken gerät. Die Schweiz als international vernetzte Volkswirtschaft hat grosses Interesse, dass die Situation stabil bleibt. Daher ist dieser Beitrag, den wir hier via Nationalbank sprechen, durchaus sinnvoll.

Zu ergänzen ist noch, dass der IWF durch 24 Stimmrechtsgruppen geführt wird. Diese Stimmrechtsgruppen setzen sich aus mehreren Ländern zusammen, und die Schweiz führt eine dieser 24 Stimmrechtsgruppen an. Entstanden ist die schweizerische Stimmrechtsgruppe nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Sie wissen, in unserer Stimmrechtsgruppe hat es zentralasiatische Länder, u. a. Aserbaidschan, Kasachstan. Wir vertreten sie zusammen mit Polen und sind einer der 24 Stimmberechtigten in diesem Bereich. Wir haben also durchaus auch Einfluss auf die Vorbereitung und auch auf die Umsetzung solcher Geschäfte.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Sie macht Sinn, sie ist für den Bund kein Risiko, und für die Nationalbank ist sie sogar, könnte man sagen, ein kleines Geschäft.