Kälin Irène · Nationalrat · 2020-06-02
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2020-06-02
Wortprotokoll
Die Verwaltungsdelegation orientierte sich im Zuge der Corona-Pandemie stets an den Verhaltens- und Hygienevorschriften des Bundesrates. Es ist an dieser Stelle wichtig festzuhalten, dass die Regel betreffend die Zwei-Meter-Distanz weiterhin Bestand hat. Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsschritte erfolgen denn auch verbunden mit der Aufforderung, die Abstandsregeln weiterhin einzuhalten, z. B. auch an grösseren Veranstaltungen.
Bei einer Rückkehr des Sessionsbetriebs ins Parlamentsgebäude bereits ab kommender Woche wäre das Einhalten der Distanzregeln und/oder die Umsetzung eines alternativen Schutzkonzeptes nicht machbar. Sollte die Rückkehr an unseren angestammten Tagungsort, den wir - das darf ich Ihnen versichern! - alle vermissen, überstürzt und ohne jegliche gesundheitspolitische Vorkehrungen vollzogen werden, ginge das Parlament mit schlechtem Beispiel voran.
Die Verwaltungsdelegation befasst sich an ihrer Sitzung von morgen Mittwoch, den 3. Juni, mit der Frage, ob und unter welchen Umständen das Parlament inklusive aller Kommissionssitzungen, der Fraktionssitzungen und natürlich der Plenarsitzungen der Räte nach der Sommersession ins Parlamentsgebäude wird zurückkehren können. Zu diesem Zweck prüfen wir verschiedene Varianten. Diese Varianten erfordern betriebliche und organisatorische Massnahmen, die nach dem Entscheid umgehend einzuleiten und während der nächsten zwei Wochen umzusetzen wären. Dank diesen Massnahmen soll ein Abstandhalten ermöglicht oder alternativ ein Schutzkonzept umgesetzt werden können.
Schon die Frist bis Ende Sommersession ist sehr knapp bemessen, aber das Ziel der Verwaltungsdelegation ist, ab dem 22. Juni 2020 den Kommissionsbetrieb und ab Herbst auch den Sessionsbetrieb der eidgenössischen Räte wieder in den Räumlichkeiten des Parlamentsgebäudes durchführen zu können.
In Zusammenhang mit dem vorliegenden Ordnungsantrag ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht möglich wäre, die bereits getätigten Ausgaben für die zweite und dritte Sessionswoche in der Bernexpo zurückzuerlangen. Diese Ausgaben belaufen sich auf 1,2 bis 1,8 Millionen Franken.
Schliesslich sei auch auf die organisatorischen Schwierigkeiten und die finanziellen Auswirkungen hingewiesen, sollte sich der Nationalrat zu einer Rückkehr ab nächster Woche in unser Parlamentsgebäude entscheiden, der Ständerat jedoch nicht. Durch eine Aufteilung des Sessionsbetriebs entstünden zusätzliche Kosten, z. B. für zwei separate Sicherheitsdispositive oder die Abgeltung des Host Broadcasters SRG. Unter diesen Umständen wäre es auch nicht möglich, eine Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung zu organisieren. Finanziell wäre also mehr verloren als gewonnen, organisatorisch ebenfalls.
Ich bitte Sie im Namen der Verwaltungsdelegation, den Ordnungsantrag Matter Thomas abzulehnen.