Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2020-06-02
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-02
Wortprotokoll
Der Internationale Währungsfonds beschafft sich seine Ressourcen aus vier Quellen: erstens aus den sogenannten Quoten der Mitgliedländer, zweitens aus den Neuen Kreditvereinbarungen, sogenannten NKV-Mitteln, drittens aus bilateralen Krediten und viertens aus Mitteln aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Mit der heute zu diskutierenden Vorlage werden Mittel aus den bilateralen Krediten der Schweiz in die Neuen Kreditvereinbarungen überführt.
Seit dem Jahre 2017 ist die Schweiz in den bilateralen Kreditlinien des IWF mit 8,5 Milliarden Schweizerfranken engagiert. Diese Kreditlinien geniessen eine Garantie des Bundes, und alle bilateralen Kreditlinien laufen Ende dieses Jahres aus. Nun hat der IWF letztes Jahr entschieden, die bisherigen NKV-Mittel von rund 250 Milliarden Franken zu verdoppeln. Für die Schweiz heisst das, dass sie ihre NKV-Mittel von 7,5 Milliarden auf 15 Milliarden Franken erhöhen muss. Dies soll mittels der Ablösung der bilateralen Kreditlinien erfolgen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Schweiz danach ihre bilateralen Kreditlinien wieder auf 4,25 Milliarden Franken erhöhen wird. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass der IWF seine Ressourcenausstattung beibehalten kann.
Für diese bilateralen Kreditlinien liegt die Beschlusskompetenz beim Bundesrat, wenn sich die Kreditlinie im Rahmen des Währungshilfebeschlusses bewegt. Generell werden IWF-Mittel zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems verwendet. Bisher war es dem IWF immer möglich, die Kredite zurückzuzahlen. All diese Anpassungen in der Ressourcenausstattung des IWF erfolgten vor der Corona-Krise. Ob sie für die Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems genügen, weiss heute noch niemand; die Herausforderungen werden riesig sein, das wissen Sie.
Dies brachten auch verschiedene Mitglieder Ihrer Kommission in der Beratung zum Ausdruck. Die Stabilisierung des Finanz- und Währungssystems ist eben auch eine Stabilisierung der weltweiten Ungleichheit. Und es wurde die Frage gestellt, ob eine verschuldete Wirtschaft wirklich mit noch mehr Schulden stabilisiert werden könne. Mehrheitlich war Ihre Kommission aber der Ansicht, dass die Schweiz ihre Rolle im IWF auch für Elemente nutzen sollte, die über die reine Stabilisierung des Finanzsystems hinausgehen. In dem Sinne wurde angemahnt, dass die Schweiz auch die Restrukturierungsprogramme und die oft damit verbundenen Liberalisierungen kritisch hinterfragen solle.
Auch die Frage des Schuldenerlasses für die ärmsten Länder wurde in unserer Kommission thematisiert, da die Schuldenfalle für diese Länder geradezu exemplarisch und für die soziale Entwicklung in diesen Ländern verheerend ist. Der IWF habe über all die Jahre nicht beweisen können, dass er wirklich eine Entschuldung einleiten könne; vielmehr trage der IWF dazu bei, dass eine eigentliche Schuldenspirale die Welt erfasse und weiterhin Investitionen, die nicht zukunftsfähig seien, getätigt würden.
Trotz dieser in der Kommission formulierten Kritik war die Kommission grossmehrheitlich der Meinung, dass dem Beitritt zu den Neuen Kreditvereinbarungen des IWF im beantragten Sinne zuzustimmen sei. Stabilität sei in diesen Zeiten wohl das wichtigste Ziel. Ihre Kommission hat daher dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des IWF mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.