Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-06-02
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-02
Wortprotokoll
Zuerst zu den Interessenbindungen: Ich bin Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).
Diese Motion der WBK des Ständerates beauftragt den Bundesrat, einen fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung der Armut einzurichten. Das gesamtschweizerische Monitoring soll auf bestehenden nationalen und kantonalen statistisch relevanten Datenquellen beruhen und eine Auswertung von Armutsindikatoren beinhalten. Die Ergebnisse des Monitorings sollen der Bundesversammlung in Form eines alle fünf Jahre erstellten Berichtes zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Bericht nimmt eine vergleichende Analyse der Situationen in den Kantonen vor, analysiert die bestehenden Massnahmen zur Armutsprävention, zeigt auf der Grundlage von (echten) Longitudinalstudien Entwicklungen unter anderem im Bereich der Armutsgefährdung und der sozialen Durchlässigkeit auf und liefert steuerungsrelevantes Wissen für die beteiligten Akteure (Bund, Kantone, Gemeinden) im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung." So weit der Wortlaut dieser Motion.
Der Ständerat hat diese Kommissionsmotion in der Herbstsession 2019 mit 24 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen. Die WBK des Nationalrates hat diese Vorlage an ihrer Februarsitzung, also vor Beginn der Corona-Krise, beraten. Deshalb sind auch keine entsprechenden Argumente in die Diskussion eingeflossen.
Die Kommission hat von der ablehnenden Haltung des Bundesrates Kenntnis erhalten. Auch schilderten die Vertreter der Verwaltung Elemente des Programms gegen Armut, das der Bund von 2014 bis 2018 durchgeführt hat, sowie die Absichten, die bestehende Plattform gegen Armut weiterzubetreiben.
Die Befürworter wiesen darauf hin, dass es noch keine umfassenden Resultate zur Armutssituation gebe. Es seien Teilaspekte, welche von Interessenvertreterorganisationen untersucht würden. Die Objektivität, welche den Studien des Bundes eigen ist, fehle diesen Untersuchungen manchmal. Es sei wichtig, dass die gute Arbeit des Bundes weitergeführt werden könne. Ergänzend dazu sei aber dieses regelmässige Monitoring wichtig. Armut werde auch über das Jahr 2024 hinaus ein Thema bleiben. Deshalb sei es wichtig, regelmässig und über einen langen Zeitraum statistisches Material zu haben. Armutsbekämpfung solle evidenzbasiert und nicht bloss auf der Basis punktueller Analysen erfolgen können. Dafür sei das Vorliegen von entsprechenden Indikatoren notwendig. Eine solche Studie würde, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Studien, wirklich Steuerungswissen generieren. Dieses Monitoring sei keine Korrektur der Haltung des Bundesrates, sondern eine Ergänzung, von der auch Kantone und Gemeinden profitieren könnten. Die Wichtigkeit des erstmaligen Erscheinens wurde betont und der Wunsch geäussert, das erste Monitoring bereits 2024 zu veröffentlichen.
Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion mit der Begründung, im Rahmen des nationalen Programms zur Bekämpfung der Armut seien bereits zahlreiche Studien realisiert und auch Empfehlungen ausgesprochen worden, die bis 2024 umgesetzt würden.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion, und ich bitte Sie im Namen der Kommission auch darum.