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Marti Min Li · Nationalrat · 2020-06-03

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Es geht hier bei diesem Minderheitsantrag um die Frage des Organstimmrechts. Der Entwurf des Bundesrates sieht ein generelles Verbot der Organstimmrechtsvertretung vor. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission will, dass das Verbot der Organstimmrechtsvertretung nur bei börsenkotierten Unternehmen gilt; bei nicht börsenkotierten Unternehmen wäre sie nach dem Willen der Mehrheit weiterhin möglich.

Zur Erinnerung: Der Anlass für diese Revision des Aktienrechts war unter anderem die Umsetzung der Minder- respektive der Abzocker-Initiative, die ein Verbot der Organstimmrechtsvertretung vorsieht. Nun ist die Initiative so formuliert, dass sie das Verbot nur bei börsenkotierten Unternehmen vorsieht. Die Mehrheit der Kommission will generell vermeiden, dass die Umsetzung der Initiative zu streng oder zu überschüssig vorgenommen wird.

Die Minderheit - wie auch Bundesrat und Ständerat - ist aber der Meinung, dass dieser Gedanke hier auch für nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften sinnvoll ist. Die institutionelle Stimmrechtsvertretung durch den Verwaltungsrat widerspricht einer modernen Auffassung von Corporate Governance. Sie widerspricht der gesetzlich zugeschriebenen Zuteilung von Kompetenzen an die Generalversammlung und an die Aktionärsversammlung. Zudem ist der Verwaltungsrat nicht unbefangen beziehungsweise ist nicht klar, ob die Stimmrechte der Aktionärinnen und Aktionäre wirklich in ihrem Sinne ausgeübt werden. Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass man das Verbot der Organstimmrechtsvertretung auch bei nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften anwenden sollte.

Wir bitten Sie daher, die Minderheit zu unterstützen und dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.