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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Bregy hat es gesagt: Das Thema ist das Stimmgeheimnis des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Das ist eine Thematik, die im letzten Jahr relativ breit in den Medien diskutiert wurde. Der Ständerat hat letzten Sommer in diesem Bereich eine Bestimmung verabschiedet, wonach die Weisungen der einzelnen Aktionäre bis zur Generalversammlung vertraulich bleiben müssen. Eine allgemeine Auskunft über die eingegangenen Weisungen soll erteilt werden können, sofern diese gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht wird.

Das geltende Aktienrecht sieht kein Stimmgeheimnis vor, und es gibt keine Regelung zum Austausch zwischen dem Stimmrechtsvertreter und dem Verwaltungsrat. Der Bundesrat hat es bisher nicht als notwendig erachtet, eine diesbezügliche Regelung zu beantragen. Die Funktion des Stimmrechtsvertreters bringt es mit sich, dass dieser frühzeitig, also vor der Durchführung der Generalversammlung, Einsicht in die Vollmacht- und Weisungsformulare erhält. Der korrekte Umgang mit diesem Informationsvorsprung scheint unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit des Stimmrechtsvertreters von Bedeutung.

Eine absolute Geheimhaltungsverpflichtung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters wäre überschiessend. Aber die vom Ständerat beschlossene Lösung erachtet der Bundesrat als eine gute und sinnvolle Kompromisslösung. [PAGE 590]

Ihre Kommission hat sich mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen gegen die ständerätliche Kompromisslösung entschieden.

Ich möchte Ihnen hier aber beantragen, dem Ständerat zu folgen.

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