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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-06-03

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03

Wortprotokoll

Das Thema bei Artikel 689c ist die unabhängige Stimmrechtsvertretung. Die Frage, die es hier zu beantworten gibt, ist eigentlich ganz einfach: Wie lange soll ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter seine Informationen vertraulich behandeln müssen?

Der Ständerat hat eine pragmatische und aus der Sicht der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP gute Lösung gefunden. Erstens sind die Weisungen grundsätzlich bis zur Generalversammlung vertraulich. Zweitens darf der unabhängige Stimmrechtsvertreter aber gegenüber der Gesellschaft ein allgemeines Stimmungsbild abgeben, sofern diese Informationen gleichzeitig öffentlich und damit auch allen anderen Aktionärinnen und Aktionären zugänglich gemacht werden. Dies schützt das Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre und gibt trotzdem der Gesellschaft die Möglichkeit, Informationen über die allgemeine Stimmungslage zu erhalten. Die Gesellschaft erhält also diese Informationen. Sie kann sich vorbereiten. Gleichzeitig können die Aktionäre und Aktionärinnen darauf vertrauen, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter bis zur Generalversammlung ihre Weisungen vertraulich behält. Wir schützen also gleichzeitig Gesellschaft sowie Aktionärinnen und Aktionäre.

Ich bin überzeugt, dass der Beschluss des Ständerates pragmatisch, richtig und gut ist, und mache Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP beliebt, diese Differenz hier an dieser Stelle zu bereinigen.

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