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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-06-03

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Die Kommission konnte den jetzt gestellten Antrag Müller Damian nicht beraten, weil er in der Kommission nicht vorlag. Es handelt sich um einen Antrag, der gleich lautet wie der Antrag der SGK-N. Weil wir im dringlichen Verfahren sind, beraten beide Kommissionen das Geschäft unabhängig voneinander und vor der Session; das ist hier geschehen. Der Antrag, der von Kollege Müller aufgenommen wird, ist der einzige Antrag, den die Kommission des Nationalrates in Abweichung zu unseren Beschlüssen bzw. zum Entwurf des Bundesrates stellt.

Kollege Müller hat es erwähnt: Das Thema selber, das hier behandelt wird, die Frage der Kostenlosigkeit der Tests, ist von der Kommission beraten worden. Wir haben am 28. Mai 2020 den Weg eines Briefes an den Bundesrat gewählt, worin wir ihm empfehlen, genau in die Richtung zu gehen, die jetzt vom Antrag Müller Damian aufgenommen wird. Das System ist dann wirksam, wenn die Tests nicht mit Hürden versehen werden, sondern kostenlos sind. Es gibt in diesem Zusammenhang allerdings noch Fragen, die im Moment geklärt werden.

Die Frage ist natürlich: Wer bezahlt? Es geht um die Preisfrage, wie immer; das ist aber in Regelung begriffen. Hier im Zusammenhang mit der Anwendung des Instrumentes selber war es in der Kommission unbestritten. Das war auch der Inhalt des Briefes an den Bundesrat: Die Tests sollen für die Betroffenen kostenlos sein. Bei einer Benachrichtigung, wenn man diesen Alarm bekommt, soll es niederschwellig möglich sein, Klarheit zu schaffen - für diejenigen, die positiv sind, aber auch für diejenigen, die als falsch positiv erachtet werden. Das System selber kann zu falsch positiven Resultaten führen. Es ist bekannt: Wenn eine Plexiglasscheibe zwischen den Personen steht, wird das von der App nicht erfasst; auch wenn die Personen durch Masken geschützt sind, wird das über die Handys nicht ausgewiesen. So gibt es halt auch die Möglichkeit von falsch positiven Resultaten. In diesem Sinne gibt es ein grosses Interesse daran, dass getestet wird, damit Klarheit geschaffen wird. Das wird durch die Kostenlosigkeit unterstrichen.

Bei dieser Gelegenheit auch eine kurze Bemerkung zu dem, was Herr Bundesrat Berset beim Eintreten ausgeführt hat: Das zweite Thema unseres Briefes war die Frage der Erwerbsausfallentschädigung. Entgegen den Anträgen von Kommissionsminderheiten im Nationalrat hat die Mehrheit unserer Kommission bewusst darauf verzichtet, diese Frage hier aufzunehmen, weil es in diesem Zusammenhang viele Komplexitäten gibt. Die Verordnung gilt ja noch bis im September, wie Herr Bundesrat Berset ausgeführt hat. Es ist sinnvoll, wenn eine gut austarierte und reflektierte Lösung vorgeschlagen wird. Die Kommission ist aber auch der Meinung, dass diese Frage geklärt werden muss, damit für die betroffenen Personen Klarheit besteht. Das ist das zweite Thema des Briefes der Kommission an den Bundesrat. Das andere Thema, die Kostenlosigkeit der Tests, ist inhaltlich unbestritten.

In diesem Sinn meine ich, dass aus Sicht der Kommission keine Einwände gegen den Antrag Müller Damian bestehen. Abstimmen konnten wir darüber aber nicht; es gibt also auch[NB]keine offizielle Position der Kommission zu diesem Antrag.